Special-purpose road passenger-transport services (Германия - Тендер #46540018) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Zweibrücken - Zentrale Vergabestelle - Номер конкурса: 46540018 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Schülerbeförderung Mauritiusschule
Entsprechend den Vorgaben des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz (§ 69 Schülerbeförderung), vergibt die Stadt Zweibrücken als zuständigem Schulwegkostenträger (im Folgenden Auftraggeber genannt), die Beförderung der Schülerinnen und Schüler im freigestellten Schülerverkehr zur Förderschule Mauritius-Schule in Zweibrücken.
Stadtgebiet 66482 Zweibrücken
Entsprechend den Vorgaben des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz (§ 69 Schülerbeförderung), vergibt die Stadt Zweibrücken als zuständigem Schulwegkostenträger (im Folgenden Auftraggeber genannt), die Beförderung der Schülerinnen und Schüler im freigestellten Schülerverkehr zur Förderschule Mauritius-Schule in Zweibrücken
Darüber hinaus kann der Vertrag zweimal für jeweils ein Schuljahr verlängert werden und endet somit spätestens zum 31.07.2028.
1. Das Formular 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) ist vollständig auszufüllen mit Angaben zu:
a) Eintragungen in Berufsregister und Angabe Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft.
b) Angaben/Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
c) Erklärungen zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB.
d) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur Sozialversicherung.
2. Eigenerklärung des Bieters, dass das Unternehmen die Bestimmungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG), zur Kenntnis genommen hat und im Auftragsfall einhalten wird (Mustererklärungen 1 und 3 sind den Vergabeunterlagen beigefügt).
3. für den Fall, dass die Weitergabe von Leistungen an einen Nachunternehmer beabsichtigt ist, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formulare 235 und 236 auszufüllen. Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen zur Eignung der Nachunternehmer vorzulegen.
4. für den Fall einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Formular 234 ausfüllen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine Eigenerklärung zur Eignung ausfüllen. Es ist unzulässig als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
Rathaus der Stadtverwaltung Zweibrücken
Schillerstraße 4-6
66482 Zweibrücken
A219
Information about authorised persons and opening procedure:Bieter sind nicht zugelassen (§55 VgV)
Bieter sind nicht zugelassen (§55 VgV)
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz