Software-related services (Германия - Тендер #46540014) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeswohlfahrtsverband Hessen - Zentrale Vergabestelle Номер конкурса: 46540014 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Unterstützung durch Microsoftspezialisten
Reference number: 2023-133Für die Planung, Pflege und Erweiterung der bestehenden Mircrosoftinfrastruktur und für die Begleitung anstehender Projekte ist die Unterstützung externer Mircrosoftspezialisten erforderlich (remote oder vor Ort beim LWV Hessen in Kassel).
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Fachbereich 102
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel
siehe Leistungsbeschreibung; Laufzeit 12 Monate sowie Verlängerungsoption für drei weitere Jahre
Konkrete Einzelaufträge werden durch den AG bei Bedarf erteilt. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens des AG für die gesamten in diesem Vergabeverfahren geschätzten Leistungsstunden
siehe Vergabeunterlagen; insbesondere Fragenkataloge im Leistungsverzeichnis
siehe Vergabeunterlagen; insbesondere Fragenkataloge im Leistungsverzeichnis
entfällt
Konkrete Einzelaufträge werden durch den AG bei Bedarf erteilt. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens des AG für die gesamten in diesem Vergabeverfahren geschätzten Leistungsstunden
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)