Vehicles for refuse (Германия - Тендер #46540013) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen Номер конкурса: 46540013 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Beschaffung eines Abfallsammelfahrzeuges zur Restmüll- und Bioabfallabfuhr
Reference number: 90-10-09/2023Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges zur Restmüll- und Bioabfallabfuhr
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von einem Abfallsammelfahrzeug (Neufahrzeug) mit 26 t zulässiger Gesamtmasse und einer Maximalhöhe von 3.600 mm für die Restmüll- und Bioabfallabfuhr. Die Hecklader mit Schüttung werden mit einem Identsystem der Fa. C-trace ausgestattet. Der AN hat daher etwaige Vorbereitungen für ein solches System gemäß den Anforderungen im Anhang durchzuführen (eine Wägesystem kommt hier nicht zum Einsatz).
Die Lieferung soll schnellstmöglich erfolgen.
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist gemäß der EEE nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß der EEE nachzuweisen.
Minimum level(s) of standards possibly required:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß der EEE nachzuweisen.
Minimum level(s) of standards possibly required:(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.