Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Oberleitungsarbeiten im Zusammenhang mit der Erneuerung der EÜ Desenbergstraße im Bahnhof Warburg
Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50079
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA44 Höxter
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrags:
Oberleitungsarbeiten im Zusammenhang mit der Erneuerung der EÜ Desenbergstraße im Bahnhof Warburg
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/10/2021
Ende: 30/08/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen
Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 21FEI50079_92296607_NT04
Bezeichnung des Auftrags:
Oberleitungsarbeiten im Zusammenhang mit der Erneuerung der EÜ Desenbergstraße im Bahnhof Warburg
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung
über die Konzessionsvergabe:
09/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: EUROPTEN Deutschland GmbH
Postanschrift: Allee der Kosmonauten 33 G
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach
§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/06/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den
Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Oberleitungsarbeiten im Zusammenhang mit der Erneuerung der EÜ Desenbergstraße im Bahnhof Warburg
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/10/2021
Ende: 30/08/2024
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: EUROPTEN Deutschland GmbH
Postanschrift: Allee der Kosmonauten 33 G
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Nachtrag 04: Mehrkostenanzeige 03: Betonlieferung außerhalb der Wochenarbeitszeit
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie
2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung an den Wochenenden nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im
Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen
technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
VII.2.3)Preiserhöhung