Fire engines (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47288223) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Wanderup Номер конкурса: 47288223 Дата публикации: 20-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Löschgruppenfahrzeug LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Wanderup in 4 Losen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-056-1300Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 inkl. feuerwehrtechnischer Beladung für die Freiwillige Feuerwehr Wanderup in 4 Losen
Los 1: Fahrgestell
Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau
Los 3: Standardbeladung
Los 4: Zusatzbeladung
Fahrgestell
Los-Nr.: 124997 Wanderup
Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Wanderup. Es ist
wünschenswert, die Lose 1 und 2 nach Möglichkeit an einen Bieter zu vergeben.
Ablauf der Angebotsfrist: 30.11.2023,23:59:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 29.01.2024
Feuerwehrtechnischer Aufbau
Los-Nr.: 224997 Wanderup
Lieferung des Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Wanderup. Es ist wünschenswert, die Lose 1 und 2 nach
Möglichkeit an einen Bieter zu vergeben. Der Bieter von Los 2 muss alle Positionen aus Los 3 und Los 4 gebrauchsfertig anschließen bzw. einbauen.
Ablauf der Angebotsfrist: 30.11.2023,23:59:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 29.01.2024
Standardbeladung
Los-Nr.: 324997 Wanderup
Lieferung der feuerwehrtechnischen Standardbeladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Wanderup. Der Bieter von Los 2 muss
alle Positionen aus Los 3 und Los 4 gebrauchsfertig anschließen bzw. einbauen.
Ablauf der Angebotsfrist: 30.11.2023,23:59:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 29.01.2024
Zusatzbeladung
Los-Nr.: 424997 Wanderup
Lieferung der feuerwehrtechnischen Zusatzbeladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Wanderup. Der Bieter von Los 2 muss
alle Positionen aus Los 3 und Los 4 gebrauchsfertig anschließen bzw. einbauen.
Ablauf der Angebotsfrist: 30.11.2023,23:59:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 29.01.2024
Eigenerklärung für alle Lose:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Eigenerklärung für alle Lose:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Eigenerklärung für alle Lose:
- Für mind. 3 der in der Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Referenzen und bei noch nicht ausgeführter Leistung: Vorlage des Nachweises über die notwendige Fachkunde zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung
- Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Der Auftrag wird nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Anbieter zu angemessenen Preisen vergeben. Maßstab hierfür ist die Zertifizierung des Bieters nach ISO 9001 und DIN 45001. Die Nachweise über die Zertifizierung des Anbieters sind gemeinsam mit den Vergabeunterlagen vorzulegen.
Der Auftraggeber unterstützt konsequent den Umweltschutz. Er legt an seine Lieferanten den gleichen Maßstab an. Maßstab hierfür ist die Zertifizierung des Bieters nach ISO 14001 und ISO 50001. Die Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Ort: Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat, Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig. Raum: 118.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Keine Bieter zugelassen.
Ablauf der Angebotsfrist: 30.11.2023,23:59:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 29.01.2024
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat