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Electrical supplies and accessories (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47287863)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Номер конкурса: 47287863
Дата публикации: 20-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023101720231116 12:00Utilities entityContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsLowest priceUrban railway / light rail, metro, tramway, trolleybus or bus services01F0501
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
      Holzmarktstraße 15-17
      Berlin
      10179
      Germany
      E-Mail: Einkauf.SE2@bvg.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-188dda2186f-4e57af30fba79608
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-188dda2186f-4e57af30fba79608

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
    5. Haupttätigkeit(en):
      Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Lieferung von Elektrokleinmaterial über eine OCI-Anbindung

        Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0446-2023
      2. CPV-Code Hauptteil:
        31680000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Lieferung von Elektrokleinmaterial über eine OCI-Anbindung

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Berlin

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Warenkatalog an Elektrokleinmaterial

        Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 01.02.2024 bis 31.12.2028 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 31.12.2032 geschlossen werden.

        Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-02-01
        Ende: 2028-01-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Die BVG hat das Recht, den Vertrag jeweils um zwei weitere Jahre

        - höchstens aber bis 31.01.2032 - einseitig zu verlängern.

        1. Fortführungsoption: 01.02.2028 bis 31.01.2030

        2. Fortführungsoption: 01.02.2020 bis 31.01.2032

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        1. Fortführungsoption: 01.02.2028 bis 31.01.2030

        2. Fortführungsoption: 01.02.2020 bis 31.01.2032

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen /Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:

        1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis

        (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum

        des Abgabetermins für das Angebot nicht älter als drei Monate ist.

        2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,

        Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen

        des Unternehmens.

        3. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in

        der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.

        4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen

        Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz

        (AEntG) nicht vorliegen.

        5. Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen

        für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1

        Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht

        vorliegen.

        6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen

        Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG)

        nicht vorliegen.

        7. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im

        Wettbewerbsregister des Bundes i.S.d. § 2 WRegG vorliegt.

        8. Eigenerklärung, dass weder der Bieter selbst, noch eine

        mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw.

        Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k Abs. 1

        VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022

        zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über

        restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,

        die die Lage in der Ukraine destabilisieren fällt

        Hinweise: Für die Angaben sind grundsätzlich die von der BVG

        zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.

        Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben

        der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den

        zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB

        berücksichtigen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Der Bieter hat folgende Referenz in der EU mit dem

        Angebot aus den letzten 3 Jahren (seit dem 1.1.2020) vorzulegen.

        Unternehmensreferenz des Bieters über vergleichbare

        Leistungen überieferung von Elektrokleinmaterial über eine OCI-Anbindung in

        den Jahren 2020 bis 2022.

        Zu der Referenz sind folgende Informationen anzugeben:

        a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;

        b) Zeitraum der Leistungserbringung

        c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen insb. unter o. g. Angabe (III.1.3 Vergleichbarkeit der Projekte), um die Vergleichbarkeit mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen beurteilen zu können,

        d) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen,

        e) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.

        Nur diese werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        - Lieferzeit innerhalb von zwei Werktagen

        - Die zu liefernden Elektroartikel müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe den

        gültigen EN-Normen, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften,

        Sicherheitsbestimmungen sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen

        Regeln entsprechen.

        - DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) in der aktuell gültigen Fassung

        - Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001 in der aktuell gültigen Fassung

        - Anwendung der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von

        Umweltanforderungen bei der Beschaffung von Liefer- Bau- und Dienstleistungen

        (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt - VwVBU) vom 08.01.2019, Anhang

        1 (Hinweis: insbesondere sind danach Transportverpackungen aus Karton aus

        mindestens 70 Prozent (Masse) recyceltes Material zu verwenden)

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
      5. Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
      6. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

        siehe Vergabeunterlagen

      7. Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

        gesamtschuldnerisch haftend

    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        - Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu

        erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung

        - Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags

        Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der

        Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd

        Frauenförderverordnung abzugeben.

        - Die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen

        Mindestlohn, sind zu berücksichtigen.

        - Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des Auftrags einzuhalten sind,

        ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der

        Leistungsbeschreibung.

        - Einhaltung der Verordnung Art. 5k Abs. 1 VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES

        vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive

        Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine

        destabilisieren

        Mit Angebotsabgabe haben sich die Bieter zur Einhaltung der Bedingungen für die Ausführung des Auftrags zu verpflichten.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-16
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-01-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-11-16
      Ortszeit: 12:05
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      entfällt

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      entfällt

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Berlin
        Martin- Luther- Str. 105
        Berlin
        10825
        Germany
        Kontaktstelle(n): 10825
        Telefon: +49 30-9013-8316
        Fax: +49 30-9013-7613
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        § 160 GWB

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        § 160 GWB

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-17

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