Insulation work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46433487) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Wohnungsbau GmbH des Landkreises Traunstein Номер конкурса: 46433487 Дата публикации: 26-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Traunstein: Abdichtungs- und Dämmarbeiten
2023/S 185-579901
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
TB-KAiT: Kurzzeitpflege und Arztpraxen in Trostberg - 3120 Dachabdichtung
TB-KAiT: Kurzzeitpflege und Arztpraxen in Trostberg;
VE 3120 Dachabdichtung
Kernmengen:
ca. 1.800 m2 Wärme- und Gefälledämmung;
ca. 1.800 m2 2-lagige, bituminöse Dachabdichtung;
ca. 244 m Flachdachgeländer als Absturzsicherung;
ca. 255 m Attikaabdeckungen aus Aluminium;
ca. 80 m2 Fassadenpaneele aus Aluminium;
2 Stück RWA-Lichtkuppeln zur Treppenhausentrauchung;
83278 Traunstein
Siegerthöhe 2
Siehe Punkt II. 1.4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
5. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der Absagen per Fax oder E-Mail, beziehungsweise mehr als 15 Kalendertage bei Absendung in Briefform, vergangen sind (§ 134 Abs. 1 GWB)