Engineering services (Германия - Тендер #46227042) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg für den Eigenbetrieb Da-Di-Werk Gebäudemanagement Номер конкурса: 46227042 Дата публикации: 19-09-2023 Сумма контракта: 110 043 658 (Российский рубль) Цена оригинальная: 1 864 248 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Planungsleistung technische Gebäudeausrüstung Heizung-Lüftung-Sanitär ALG 1 & 2 und 3 der LP1- 3 & 4 - 9 gem. HOAI, §55 inkl. bes. Leistungen für die grundhafte energ. Sanierung der Eiche-Schule
Reference number: 16-1/23006023/A23/BRPlanungsleistung technische Gebäudeausrüstung Heizung-Lüftung-Sanitär ALG 1 & 2 und 3 der LP1- 3 & 4 - 9 gem. HOAI, §55 inkl. bes. Leistungen für die grundhafte energ. Sanierung der Eiche-Schule, Ober-Ramstadt
Erfurter Str. 30, 64372 Ober-Ramstadt
Das Da-Di-Werk beabsichtigt das Schulgebäude, welches in Betonskelettbauweise 1972 errichtet wurde und das Gelände der Eiche-Schule in Ober-Ramstadt grundhaft zu sanieren. Die Eiche-Schule ist eine drei zügige Grundschule mit ca. 300 Schülern. Das Schulgelände umfasst ein Schulgebäude mit Anbau, eine Sporthalle, eine Interimscontaineranlage und ab Herbst 2024 einen 2-geschossigen Holz-Modulbau. Die grundhafte energetische Sanierung beinhaltet, entsprechend der Leitlinien zum nachhaltigen Bauen (LLnB), die Sanierung mit Passivhauskomponenten bzw. das Erreichen des Passivhausstandards im Bestand.
Die grundhafte Sanierung ist in 5. Bauabschnitte aufgegliedert. Der 1. Bauabschnitt ist in einer vorgezogenen Maßnahme bereits saniert und abgeschlossen.
Die einzelnen baulichen Maßnahmen werden als ein ganzheitliches Projekt betrachtet und bearbeitet. Die Ausführung erfolgt in weitere 4 Bauabschnitte (2.- 5. BA):
1. BA – Aula + Musikraum und Schüler-WC, ist bereits erfolgt
2. BA – Sanierung Gebäudehülle
3 .BA – Grundhafte energetische Sanierung EG+1.OG incl. Anbau
4. BA – Sanierung Verwaltung + Kellergeschoss / Austausch Heizungsanlage
5. BA – Freianlagen
Die Bauabschnitte sollen aufeinander folgend vom 01/2025 bis 03/2026 zur Bauausführung kommen.
Für die Planung der BA 2 + 3 sind folgende Tätigkeiten zu erbringen:
- Heizlastberechnung des Gebäudes.
- Neue Dimensionierung / Errichtung eines Heizungsverteilungsnetzes / Heizkörper im Gebäude.
- Neue Dimensionierung / Errichtung der sanitären Einrichtungen in den Klassenzimmern nach den neuen Verlegerichtlinien.
- Regenentwässerung des Daches neu planen und zum Grundkanal führen.
Für die Planung des BA 4 Verwaltung sind folgende Tätigkeiten zu erbringen:
- Wärmeerzeugungskonzept nach den neusten Vorgaben für das sanierte Gebäude erstellen.
- Konzeptausarbeitung für eine Energetische Systemtrennung der Beheizung von Schulgebäude und Turnhalle.
- Konzeptausarbeitung für eine Lüftung in der Verwaltung.
- Neue Dimensionierung / Errichtung einer Heizanlage mit Verteiler im Keller / Hof.
- WC-Anlage Verwaltung sanieren.
- Neue Dimensionierung / Errichtung eines Heizungsverteilungsnetzes / Heizkörper in der Verwaltung.
- Neue Dimensionierung / Errichtung des sanitären Verteilungsnetzes / Waschbecken in der Verwaltung nach den neuen Verlegerichtlinien.
Die Bauabschnitte sollen aufeinander folgend vom 01/2025 bis 03/2026 zur Bauausführung kommen. Für die jeweiligen Bauabschnitte ist die Planungsleistung der HLS-Anlagen erforderlich.
Aufgrund des laufenden Schulbetriebes soll hier die Baustellenzeit minimiert werden. Die Minimierung der Baustellenzeit soll auch von den Fachplanern geprüft werden.
Mit diesem Verfahren werden Büros gesucht, welche nach Beauftragung sofort mit der Bearbeitung beginnen (voraussichtlich KW 02/2024). In parallellaufenden Vergabeverfahren werden die Leistungen der technischen Ausrüstung (Elektro) vergeben.
Geschätzte, anrechenbaren Kosten:
Kostengruppe 410: ca. netto 140.000 €
Kostengruppe 420: ca. netto 700.000 €
Kostengruppe 430: ca. netto 40.000 €
Zu beauftragende Leistungsphasen (gem. HOAI 2021):
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung 2%
Leistungsphase 2: Vorplanung 9%
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung 17%
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung 0%
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung 22%
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe 7%
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe 5%
Leistungsphase 8: Objektüberwachung und Dokumentation 35%
Leistungsphase 9: Objektbetreuung 1%
98%
Im Rahmen der Planung sind Schnittstellen der HLS-Anlagen zum Gebäude mit dem beauftragten Architekturbüro sowie den jeweiligen Fachplanern abzustimmen und festzulegen.
Es wird die Planungsleistung gemäß HOAI technische Gebäudeausrüstung ALG 1 - 3 der LP1- 3 & 5- 9 benötigt.
LP1- LP3: 1/2024 – 06/2024
LP5- LP8 07/2024 – 03/2026
Achtung: Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben. Teilnahmeanträge und Angebote in Schriftform (Papier)
sind nicht zugelassen.
Nachweis der Berufszulassung als Fachplaner, Technische Ausrüstung im Gewerk HLS, bei ausländischen Bietern ist ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes vorzulegen.
Bei juristischen Personen ein aktueller Eintrag in das zutreffende Register (z.B. Handelsregisterauszug) bzw. eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmers).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Ein aktuell gültiger Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, bei einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Minimum level(s) of standards possibly required:Im Auftragsfall ist eine Deckungssumme über 1,0 Mio. € für Personenschäden sowie über mindestens 600 T€ für sonstige Schäden (Nachweis nicht älter als ein Jahr) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachzuweisen.
Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Zwei nachzuweisende Referenzen (auf Referenzbogen):
Mindestforderung realisierter Referenzprojekte der letzten 6 Jahre eines öffentlichen Auftraggebers oder mit verbindlicher Anwendung des öfftl. Vergaberechtes mit Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anl.-Gr. 1-3 mit einer Mindestgröße für Baukosten der KG 410 mind. 0,1 Mio € netto, KG 420 mind. 0,5 Mio. € netto (die einzelnen Anl.-Gr. können auch in mehreren Referenzen nachgewiesen werden). Hinweis: Kann der vorgegebene Wert einer Anl-Gr. nicht mit der Referenz eines einzelnen Projekts nachgewiesen werden, können max. Referenzen von zwei Projekten zusammengerechnet werden, um auf die vorgegebene Summe zu gelangen.
- Referenz zu Neubauten und grundsätzlich vergleichbaren Anforderungen (kein Wohnungs-, Industrie-, Gewerbebau)
- Referenz für Bauen im Bestand (Sanierung/Modernisierung, Umbau).
Die Summe der erbrachten Leistungen aller Referenzen müssen mindestens 95% der LPH 1-8 der Grundleistungen gem. HOAI betragen.
Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden. Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern des Teilnahmeantrags benannt oder beschrieben sind.
Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Siehe III.1.1)
Contract performance conditions:Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 1,0 Mio. € für Personen- und 600 T€ für sonstige Schäden nachzuweisen.
Submissionsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg Trakt 2, 1. OG Jägertorstraße 20764289 Darmstadt
Information about authorised persons and opening procedure:Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV. Bieter sind nicht zugelassen.
Achtung: Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben. Teilnahmeanträge und Angebote in Schriftform (Papier)
sind nicht zugelassen.
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt