IT services: consulting, software development, Internet and support (Германия - Тендер #46227039) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt München Номер конкурса: 46227039 Дата публикации: 19-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
LHM RAW: IT-DL Torismusportal
Reference number: MaBu-2023-0045Die Landeshauptstadt München beabsichtigt die Beschaffung von IT-Dienstleistungen für ihr Tourismusportal.
Näheres zum Leistungsumfang ist dem Dokument "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Beschaffung von IT-Dienstleistungen für das Tourismusportal
siehe Vergabeunterlagen
A.1.1 Zusage des Erhalts der Eignung
Bestätigen Sie, dass Sie Ihre Angaben zur Eignung über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
#####
A.1.2 Deutsche Sprache
Bestätigen Sie, dass alle zur Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen und sie im Rahmen der Leistungserbringung anwenden werden?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
#####
A.1.3 Eigenerklärungen
Bestätigen Sie, dass Sie alle für Sie einschlägigen Eigenerklärungen des Abschnitts 4 der Be-werbungsbedingungen ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht haben?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
A.2.1 Jahresumsatz gesamt
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz (gesamt) Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils mindestens 1.000.000 Euro betrug (Mindestanforderung).
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
#####
A.2.2 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 700.000 Euro betrug (Mindestanforderung).
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
Minimum level(s) of standards possibly required:Jahresumsatz gesamt 2020, 2021, 2022 jeweils 1.000.000,00 €
Jahresumsatz auftragsbezogen 2020, 2021, 2022 jeweils 700.000,00 €
A.3.1 Referenzen
▪mind. 3 geeignete Referenzen (gem. Definition s.u.) aus den letzten drei Jahren.
▪mind. 1 Referenz (darf eine der 3 geeigneten sein) mit mindestens 500 Stunden Projekterfa-hung basierend auf Ibexa DXP oder eZ Platform 2.5 LTS oder höher.
▪mind. 1 Referenz (darf eine der 3 geeigneten sein) mit mindestens 500 Stunden Projekterfah-rung basierend auf Shopware 6.5 oder höher.
▪Projektteam aus fachkundigen und erfahrenen Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern (gem. Definition s.u.), bestehend aus mindestens drei Personen; davon mind. 1 Projektleiter, mind. 1 Konzep-ter/Designer und mind. 1 Lead-Entwickler
▪die genannten Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter müssen zusammen genommen alle Bereiche gem. der gestellten Anforderungen an Fachkunde und Erfahrung abdecken
Minimum level(s) of standards possibly required:Mindestens 3 Referenzen und davon mindestens eine Referenz mit mindestens 500 Stunden Projekterfa-hung basierend auf Ibexa DXP oder eZ Platform 2.5 LTS sowie mindestens 1 Referenz mit mindestens 500 Stunden Projekterfah-rung basierend auf Shopware 6.5 oder höher.
nicht zutreffend
entfällt
entfällt
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Kontaktstelle gemäß Abschnitt I.1)