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Software-related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45825914)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Номер конкурса: 45825914
Дата публикации: 06-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023090120231004 12:00OtherContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
      Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
      Eschborn
      65760
      Germany
      Telefon: +49 6196792981
      E-Mail: daniel.backhouse@giz.de
      Fax: +49 61967911152981
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6Y1BBF141C/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6Y1BBF141C

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH), finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Internationale Zusammenarbeit
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        81299083- SV Nachhaltiger Konsum-Grüner-Knopf-Vergabestelle

        Referenznummer der Bekanntmachung: 81299083
      2. CPV-Code Hauptteil:
        72260000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Der Grüne Knopf ist ein 2019 eingeführtes, staatliches Metasiegel für sozial und ökologisch nachhaltig produzierte Textilien, die von verantwortungsvoll handelnden Unternehmen in Verkehr gebracht werden. Er ist zugleich eine eingetragene Gewährleistungsmarke in Deutschland, die Eintragung einer europäischen Marke ist im Frühjahr 2021 erfolgt. Im Rahmen der Satzung der Gewährleistungsmarke sowie im Grüner-Knopf-Standard und Zertifizierungsprogramm legt der staatliche Siegelgeber BMZ die Kriterien und Bedingungen für die Vergabe des Grünen Knopfs fest. Als erstes staatliches Siegel verbindet der Grüne Knopf Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltspflichten und Anforderungen an den Produktionsprozess. Aufbauend auf den Erfahrungen der Einführungsphase ab 2019 wurde der Grüner-Knopf-Standard überarbeitet und weiterentwickelt. Die weiterentwickelte Standardversion Grüner Knopf 2.0 ist am 1. August 2022 in Kraft getreten.

        Um die Grüner-Knopf-Anforderungen zu erfüllen, muss zum einen das Unternehmen als Ganzes die Einhaltung seiner unternehmerischen Sorgfaltspflichten (due diligence) für Menschenrechte und Umwelt in der gesamten textilen Lieferkette nachweisen. Zum anderen muss das konkrete Produkt nachhaltig hergestellt werden. Um dies nachzuweisen, können Unternehmen vom Grünen Knopf anerkannte Siegel nutzen. Das sind Siegel, die Glaubwürdigkeitskriterien erfüllen und vom Siegelgeber definierte soziale und ökologische Anforderungen an den Produktionsprozess stellen. Hierzu zählen Anforderungen an die Produktionsschritte Zuschneiden und Nähen sowie Bleichen und Färben. Bei der neusten Standardversion, dem Grünen Knopf 2.0, müssen zudem Anforderungen an die verwendeten Fasern und Materialen erfüllt werden.

        Die Vergabe des Grünen Knopfs erfolgt über eine unabhängige Vergabestelle, die im Auftrag der Geschäftsstelle Grüner Knopf agiert. Die Geschäftsstelle ist bei der GIZ GmbH verortet. Die Erfüllung der Grüner-Knopf-Anforderungen überprüfen unabhängigen, zugelassene Zertifizierungsstellen.

        Für den Lizenzierungsprozess wird ein Onlineportal genutzt, welches für den Grünen Knopf entwickelt wurde und durch die Vergabestelle mit Hilfe eines Unterauftragnehmers gesteuert und in enger Abstimmung mit der Geschäftsstelle weiterentwickelt wird. Von der Antragsprüfung bis zur letztlichen Lizenzschließung durchlaufen die Unternehmen einen automatisierten Prozess über das Onlineportal. Die Zertifizierungsstellen nutzen das Onlineportal, um Dokumente mit den Unternehmen auszutauschen und die Erfüllung der Grüner-Knopf-Anforderungen offiziell zu bestätigen. Auch werden auf dem Onlineportal Informationen zur Lizenzierung des Unternehmens und den zertifizierten Textilien gesammelt. Ein Teil dieser Informationen ist für, beispielsweise, Verbraucher*innen öffentlich zugänglich auf der Website der Vergabestelle dargestellt und kann über einen QR-Code oder einen Kurzlink, der direkt am Textil angebracht werden muss, erreicht werden. Darüber hinaus bietet das Onlineportal die Möglichkeit mit interessierten Unternehmen sowie Lizenznehmern zu kommunizieren und die Kommunikation entsprechend zu dokumentieren.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        79990000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36 53113 Bonn

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der AN ist verantwortlich für den Betrieb und die Weiterentwicklung der Vergabestelle mit formalisierten Abläufen der Antragsbearbeitung und Auskunftserteilung sowie aller für die Lizenzierung mit dem Grüner-Knopf-Standard notwendigen Prozesse. Hierunter fallen folgende Arbeitspakete:

        · Sicherstellung des Siegelvergabeprozesses

        · Betreuung sowie Weiterentwicklung der Online-Plattform und Datenbank

        · Marktüberwachung und Vorgehen gegen missbräuchliche Logonutzung

        · Kommunikation mit Unternehmen, Verbraucher*innen und Öffentlichkeit

        · Evaluation und Beratung

        · Kooperation mit Akteuren der Grüner-Knopf-Governance-Struktur

        Die Arbeit der Vergabestelle richtet sich dabei an folgende Gruppen:

        1. Unternehmen, die Interesse an dem Metasiegel Grüner Knopf haben (Informationen zum Online-Vergabeprozess, Prüfprozess, Prüfung der Nachweise, Lizenzierung, Sanktionierung)

        2. lizenzierte Unternehmen, die Fragen innerhalb des Handlungsbereichs des/ der AN haben (z.B. zur Logoverwendung, Vergabeprozess, Lizenzvertrag oder Rezertifizierung)

        3. Dritte (z.B. Verbraucher*innen), die sich über mit dem Metasiegel ausgezeichnete Produkte/Unternehmen und die Vergabe des Metasiegels selbst informieren möchten (in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle), weitere Organisationen der Governance-Struktur, d.h. die Geschäftsstelle als Auftraggeberin der Vergabestelle, die Zertifizierungsstellen zur Erstellung der Prüfberichte, und das BMZ als Zeichengeber und Auftraggeber der Geschäftsstelle.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-12-01
        Ende: 2025-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands

        2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG

        3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 1.000.000,00 EUR

        2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 10 Personen

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 150.000,00 EUR

        2. Mindestens 02 Referenzprojekte im Fachgebiete Management von Lizenzierungs- und Kennzeichnungsverfahren und mindestens 02 Referenzprojekte in der Region Europa in den letzten 3 Jahren.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-04
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-01-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-04
      Ortszeit: 12:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteilt
    3. Zusätzliche Angaben

      Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.

      Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y1BBF141C

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Die Vergabekammern des Bundes
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        Telefon: +49 2289499-0
        E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
        Fax: +49 2289499-163
        Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-01

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