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Construction work for pipelines, communication and power lines (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45824958)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landkreis Hameln-Pyrmont
Номер конкурса: 45824958
Дата публикации: 06-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023090120231005 13:00Regional or local authorityContract noticeWorksOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Landkreis Hameln-Pyrmont
      Süntelstraße 9
      Hameln
      31785
      Germany
      Telefon: +49 51512023215
      E-Mail: vergabestelle@hameln.de
      Fax: +49 51512021569
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2023-0052
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2023-0052

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        LK-Sanierung Schule im Hummetal - Tiefbauarbeiten

        Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-LK-2023-0052
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45231000
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        221 Tiefbauarbeiten

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        45232400, 45232450
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Schule im Hummetal, Tannenweg 9, 31855 Aerzen

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        -Erdarbeiten zu geänderter Dachentwässerung

        -Erdarbeiten für Versorgungstrassen

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-08
        Ende: 2024-08-02
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise nach § 6a

        EU Satz 1 Nr. 1 VOB/A abzugeben:

        1. Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das

        Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des

        Unternehmens- oder Wohnsitzes; Mit dem Angebot ist der

        Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen

        Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein

        zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von

        Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder

        vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen

        beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder

        eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).

        Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus

        ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des

        Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf

        Verlangen des Auftraggebers ist zur Bestätigung der

        Eigenerklärung ein Nachweis über die Eintragung des

        Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die

        Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes

        vorzulegen. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der

        Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die

        jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind

        die o. g. Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen

        Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die

        nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine

        Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

        2. Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/

        Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine

        Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,

        a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall

        erklärt wird,

        b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die

        Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in

        bezeichnet ist,

        c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder

        gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

        d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

        3. Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine

        Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz und

        zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen;

        4. Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine

        Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen,

        dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen

        Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und

        finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende

        Erklärungen/Unterlagen nach § 6a EU Satz 1 Nr. 2 VOB/A

        abzugeben:

        1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils

        bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre

        (2020,2021,2022), soweit es Bauleistungen und andere

        Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung

        vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam

        mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;

        2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein

        vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wederbeantragt

        noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels

        Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in

        Liquidation befindet;

        3. Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan

        rechtskräftig bestätigt wurde;

        4. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur

        Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur

        gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur

        Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat;

        5. Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der

        Berufsgenossenschaft ist.

        Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder

        durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare

        Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für

        die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.

        (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch

        eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende

        "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine

        Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen

        aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten

        haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in

        deutscher Sprache beizubringen.

        6. Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten

        Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung von Personen oder

        Unternehmen mit einem Bezug zu Russland an öffentlichen

        Aufträgen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des

        Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.

        833/2014 (5. EU-Sanktionspaket). Im Fall einer

        Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern

        einzureichen.

        Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der

        Eigenerklärungen vorzulegen:

        1. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/

        Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse

        oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen;

        2. Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan;

        3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse

        (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist),

        Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.

        Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt

        derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine

        Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;

        4. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der

        Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen

        Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.

        5. Nachweis der aktuell gültigen Betriebshaftplichtversicherung.

        Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die

        Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im

        Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen

        und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen

        auf Verlangen vorzulegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die

        Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

        die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich

        der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bieter und diese

        Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften.

        Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst

        sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und

        beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen

        nach Maßgabe des § 6a EU Satz 1 Nr. 3 VOB/A beizufügen:

        1. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5

        abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat,

        die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;

        2. Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung

        der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

        3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter

        Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

        Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder

        durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare

        Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für

        die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.

        (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch

        eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende

        "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine

        Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen

        aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten

        haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in

        deutscher Sprache beizubringen.

        Ferner ist mit dem Angebot zur Prüfung der technischen und

        beruflichen Leistungsfähigkeit folgender Nachweis beizufügen:

        - Aussagekräftiger Fotonachweis zur Ausführung der

        Referenzen

        521 u. 524.

        Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der

        Eigenerklärungen vorzulegen:

        1. Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den

        letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der

        zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die

        wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die

        ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen

        sind. Sollten vergleichbare einschlägige Bauleistungen bereits

        mehr als fünf Jahre zurückliegen, behält sich der AG vor, auch

        die Referenzen für diese Bauleistungen anzuerkennen.

        2. Angaben über die Zahl der in den letzten drei

        abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich

        beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit

        gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal;

        Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die

        Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im

        Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen

        und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen

        vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache

        abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache

        beizufügen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Unterbeauftragungen sind zugelassen.

        Die Besonderen Vertragsbedingungen für die Vergabe von

        Bauaufträgen

        (Tariflohn/Mindestentgelt/Kernarbeitsnormenverordnung)

        werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für

        sämtliche Unterbeauftragungen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-05
      Ortszeit: 13:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-11-17
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-05
      Ortszeit: 13:00
      Ort:

      Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle - Rathausplatz 1 31785 Hameln

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten

      und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung

      unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/SHAMELN-

      LK-2023-0052. Sie erhalten die Vergabeunterlagen

      direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer

      aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die

      angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen.

      Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer

      Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der

      Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen

      Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue

      Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, und Digitalisierung
        Auf der Hude 2
        Lüneburg
        21339
        Germany
        Kontaktstelle(n): 21339
        Telefon: +49 413115-3306
        E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
        Fax: +49 413115-2943
        Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160

        GWB verwiesen.

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur

        auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an

        dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen

        Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von

        Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass

        dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

        Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu

        entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

        Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

        erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

        Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach

        § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

        Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

        Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

        Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem

        Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

        Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

        sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

        Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §

        134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160

        GWB verwiesen.

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur

        auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an

        dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen

        Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von

        Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass

        dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

        Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu

        entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

        Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

        erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

        Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach

        § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

        Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

        Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

        Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem

        Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

        Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

        sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

        Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §

        134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-01

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