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Architectural and related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45824847)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Kreisstadt Siegburg
Номер конкурса: 45824847
Дата публикации: 06-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023090120231013 10:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Kreisstadt Siegburg
      Nogenter Platz 10
      Siegburg
      53721
      Germany
      Telefon: +49 2241-1021492
      E-Mail: Vergabe@Siegburg.de
      Fax: +49 2241-102284
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXS0YY0Y1BBRE329/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXS0YY0Y1BBRE329

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Erweiterung der KiTa "Purzelbaum" in Siegburg- Braschoß, Generalplanungsleistungen

        Referenznummer der Bekanntmachung: ZV60/2023
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71200000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Erweiterung der KiTa Purzelbaum. Das Konzept umfasst die Erweiterung der bestehenden Kindertageseinrichtung (KiTa) mit einer 3. Gruppe inklusiv aller notwendigen Räumlichkeiten.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71000000, 71222000, 71321000, 71327000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        53721 Siegburg

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Kreisstadt Siegburg beabsichtigt die Erweiterung der KiTa Purzelbaum. Das Konzept umfasst die Erweiterung der bestehenden Kindertageseinrichtung (KiTa) mit einer 3. Gruppe inklusiv aller notwendigen Räumlichkeiten. Um der Aufgabe gerecht zu werden, wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie verschiedene Lösungsansätze erarbeitet. Gegenstand der Planung ist das "offene Konzept", welches die klassischen KiTa-Gruppen aufhebt und die Gruppenräume für die Kinder frei zugänglich macht. Weiterhin sollte die autarke Nutzung des Mehrzweck- und Geräteraumes für die Dorfgemeinschaft erhalten bleiben.

        Diese Machbarkeitsstudie wurde von dem Architekten Martini Architekten aus Bonn erarbeitet und wird in den Anlagen bereitgestellt.

        Für das Bauvorhaben sind Baukosten (Kostengruppe 200-600) in Höhe von ca. 1 Mio. EUR (brutto) geplant.

        Die Bauleistungen soll moöglichst im III. Quartal 2024 beginnen und Ende 30 KW 2025 abgeschlossen sein. Die genaue Terminplanung ist dem Vertragsentwurf zu entnehmen.

        Es ist beabsichtigt, eine Generalplanung mit folgenden Leistungsbildern zu beauftragen:

        - Objektplanung Geba?ude und Innenräume,

        - Objektplanung Freianlagen,

        - Fachplanung Tragwerksplanung,

        - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 5 und 7,8,

        - Fachplanung Bauphysik,

        - Erstellung eines Brandschutzkonzeptes

        Es ist geplant, die Leistungsphasen des Leistungsbilds Objektplanung bzw. die entsprechenden Leistungsphasen der anderen Leistungsbilder stufenweise zu beauftragen.

        Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 48
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:

        Objektplanung Gebäude und Innenräume

        Objektplanung Freianlagen

        Fachplanung Tragwerksplanung

        Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 5 und 7, 8

        Fachplanung Bauphysik

        Erstellung eines Brandschutzkonzeptes

        Es ist geplant, die Leistungsphasen 1 bis 3 und 4 bis 9 des Leistungsbilds Objektplanung bzw. die entsprechenden Leistungsphasen der anderen Leistungsbilder stufenweise zu vergeben.

        Die im Angebot benannten Besonderen und Zusa?tzlichen Leistungen ko?nnen optional durch den Auftraggeber beauftragt werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf der optionalen Leistungsphasen und der Besonderen Leistungen.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu tragen oder nach den EG- Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder als Ingenieur/in tätig zu werden und nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt ist.

        Es ist jeweils ein Befähigungsnachweis vorzulegen für:

        - Architekt*in,

        - Landschaftsarchitekt*in,

        - Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in der Technischen

        Ausrüstung,

        - Tragwerksplaner*innen (gem. § 54 Abs. 4 BauO NRW 2018)

        - Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in der Technischen

        Ausrüstung für Fachplanungsleistungen im Bereich Brandschutz

        Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchfu?hrung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten/in oder Beratenden Ingenieur/in benennen.

        Als Nachweis genu?gt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber beha?lt sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.

        Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:

        1. Eigenerklärungen Bietereignung (Formular siehe Vergabeunterlagen), mit folgenden Erklärungen:

        - Erklärung zu Interessen und Beteiligungen

        - Erklärung Zusammenarbeit mit Anderen

        - Erklärung Nachunternehmen

        - Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

        - Erklärung Berufshaftpflichtversicherung

        - Erklärung Befähigungsnachweis

        - Referenzformblatt

        - Erklärung Sanktionspaket 5 EU

        2. Formblatt Qualifikation

        3. Honorarformblatt

        4. ausgefüllter und unterzeichneter Generalplanungsvertrag

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Nachweis uüber das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen oder die Erklärung des Bieters u?ber die Absicht zum Abschluss einer Beruf- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen u?ber die Versicherungssummen von mindestens 1 Mio. EUR fu?r Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden, mindestens zweifach maximiert.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Nachweis von Versicherungssummen von mindestens 1 Mio. EUR fu?r Personenschäden und 1 Mio. EUR fu?r sonstige Schäden, mindestens zweifach maximiert.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Eignungskriterien (=Mindestkriterien) für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:

        Mit dem Angebot ist mindestens eine Referenz einzureichen über vergleichbare Planungsleistungen fu?r die Objektplanung Gebäude und Innenräume in den letzten 8 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfu?llen (= Mindestkriterien, die erfu?llt sein mu?ssen, um das Referenzprojekt gema?ß Ziffer II.2.9. bewerten zu können):

        a. Zuordnung vergleichbares Gebäude Gesundheit/Betreuung gem. HOAI Anlage 10.2 i.S. HOAI 2021 § 2

        b. Bearbeitete Leistungsphasen 2 bis 8 i.S. HOAI 2021 § 34

        c. Honorarzone III oder höher i.S. HOAI 2021 § 34

        d. Abschluss Leistungsphase 8 in den letzten fünf Jahren (08/2018 bis 08/2023)

        e. Baukosten nach DIN 276 (KG 300 + 400) ? 0,5 Mio. EUR brutto

        f. Projektgröße Bruttogrundfläche BGF ? 150 qm

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        a. Zuordnung vergleichbares Gebäude Gesundheit/Betreuung gem. HOAI Anlage 10.2 i.S. HOAI 2021 § 2

        b. Bearbeitete Leistungsphasen 2 bis 8 i.S. HOAI 2021 § 34

        c. Honorarzone III oder ho?her i.S. HOAI 2021 § 34

        d. Abschluss Leistungsphase 8 in den letzten fünf Jahren (08/2018 bis 08/2023)

        e. Baukosten nach DIN 276 (KG 300 + 400) ? 0,5 Mio. EUR brutto

        f. Projektgröße Bruttogrundfläche BGF ? 150 qm

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der La?nder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt*in zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in tätig zu werden, insoweit dies fu?r die Erbringung der Leistung erforderlich ist. Der Bewerber/die Bietergemeinschaft muss nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein.

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-13
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-11-30
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-13
      Ortszeit: 10:00
      Ort:

      53721 Siegburg, Am Turm 30

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
        Zeughausstr. 2-10
        Köln
        50667
        Germany
        Kontaktstelle(n): 50667
        Telefon: +49 221147-3045
        E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
        Fax: +49 221147-2889
        Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

        erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

        nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf

        der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt

        werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf

        der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

        sind.

        Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im

        Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch

        den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss

        geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt

        gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung

        der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

        erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

        nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf

        der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt

        werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf

        der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

        sind.

        Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im

        Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch

        den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss

        geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt

        gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung

        der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

        Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
        Zeughausstr. 2-10
        Köln
        50667
        Germany
        Kontaktstelle(n): 50667
        Telefon: +49 221147-3045
        E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
        Fax: +49 221147-2889
        Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-01

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