Roof-covering work (Германия - Тендер #45755216) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister Номер конкурса: 45755216 Дата публикации: 04-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Sanierung Konzertsaal Kiel; Dachdeckerarbeiten
Reference number: 60.6.948.23Sanierung Konzertsaal Kiel; Dachdeckerarbeiten
Konzertsaal Kiel Schlossstraße 1 24103 Kiel
Rückbau best. bitum. Dachdeckung und Unterbau einschl. fachgerechter Entsorgung, Hauptdach (ca. 1.070 m2), Dach Fördefoyer (ca. 275 m2), Dach Windfang (ca. 115 m2)
- Rückbau best. Attika aus Profilstahlprofilen, Hauptdach (ca. 188 m)
- Rückbau best. Attika aus Zinkblech, ca. 400mm, Dach Fördefoyer (ca. 52 m)
- Rückbau best. Attika aus Kupferblech, ca. 500mm, Dach Fördefoyer (ca. 36 m)
- Rückbau best. Dachausstiegsklappe aus Metall, Hauptdach 1 Stk. (ca. 1,10x1,40m)
- Rückbau Schmutzwasserentlüfter über Dach, Hauptdach 4 Stk.
- Dampfsperre bituminös auf mineralischem Untergrund, Hauptdach (ca. 1.070 m2), Dach Fördefoyer (ca. 275 m2)
- Dampfsperre bituminös auf Holzschalung, Dach Windfang (ca. 115 m2)
- Anschluss Dampfsperre an Kupfermansarde, Hauptdach (ca. 160 m)
- Anschluss Dampfsperre an aufgehende Bauteile, Dach Fördefoyer (ca. 20 m)
- Anschluss Dampfsperre an PR-Fassade, Dach Windfang (ca. 11 m)
- Grunddämmung aus Mineralwolle WLS 038, 140mm, verklebt, mit entsprechender Windsogzulassung, Hauptdach (ca. 1.070 m2), Dach Fördefoyer (ca. 275 m2)
- Gefälledämmung aus Mineralwolle WLS 038, i.M. 120mm, verklebt, mit entsprechender Windsogzulassung, Hauptdach (ca. 1.070 m2), Dach Fördefoyer (ca. 275 m2)
- Gefälledämmung aus Mineralwolle WLS 038, i.M. 160mm, verklebt, mit entsprechender Windsogzulassung, Dach Windfang (ca. 115 m2)
- FPO-Foliendachabdichtung, 1,8mm, unterseitig vlieskaschiert, mit Vlieskleber streifenweise verkleben, Hauptdach (ca. 1.070 m2), Dach Fördefoyer (ca. 275 m2), Dach Windfang (ca. 115 m2)
- Anschluss Dachabdichtung an Kupfermansarde, Hauptdach (ca. 160 m)
- Kappleiste aus Kupfer, Hauptdach (ca. 160 m)
- Anschluss Dachabdichtung an aufgehende Bauteile, Dach Fördefoyer (ca. 38 m)
- Kappleiste aus Aluminium, Dach Fördefoyer (ca. 10 m)
- Anschluss Dachabdichtung an aufgehende PR-Fassade, Dach Windfang (ca. 160 m)
- Kiesschüttung, 50mm, Dach Windfang (ca. 115 m2)
- Kiesfangleiste Titanzink, Z 200, Dach Windfang (ca. 11 m)
- Rinnenkörper aus Dämmmaterial, A1, als Nulldach, Profil 40x12cm, Hauptdach (ca.
180 m), Dach Fördefoyer (ca. 24,5 m)
- Montage bauseits gelieferte Dacheinläufe, Hauptdach 10 Stk., Dach Windfang 2 Stk.
- Notentwässerung, PU-Formteil, ca. 50x500mm, Hauptdach 4 Stk., Dach Windfang 4 Stk.
- Attika aus BSH 12x24cm, mit Aluabdeckung ca. 700mm, pulverbeschichtet, Hauptdach (ca. 188 m)
- Attikaabdeckung aus Alu, pulverbeschichtet, Dach Fördefoyer (ca. 25 m)
- Attika aus BSH 10x24cm, mit Aluabdeckung ca. 800mm, pulverbeschichtet, Dach Windfang (ca. 36 m)
- RWA-Dunkelklappen, 1,50x2,10m, Hauptdach 2 Stk.
- RWA-Dunkelklappen, 1,20x1,80m, Hauptdach 2 Stk.
- RWA-Dunkelklappen, 1,00x1,50m, Hauptdach 2 Stk.
- Dachausstiegsklappe, 1,50x1,20, Hauptdach 1 Stk.
- Aluleiter zum Einhängen vom Hauptdach auf Dach Fördefoyer, überbrückender Höhenunterschied 2,50m, 1 Stk.
- FPO-Schutzplatten, Hauptdach (ca. 250 m), Dach Fördefoyer (ca. 30 m)
- Seilsicherungssystem für Wartungsarbeiten, Hauptdach (ca. 164m), Dach Fördefoyer
(ca. 24m)
- Einzelanschlagpunkte für Wartungsarbeiten, Dach Windfang 3 Stk.
- Standgerüst SW09, H 4m, L 180m für Arbeiten an der Kupfermansarde, Hauptdach (ca. 900 m2)
- Gebrauchsüberlassung Gerüst, Hauptdach (ca. 10.800m2Wo)
- Rückbau best. Kupferblechfassade und Unterbau einschl. fachgerechter Entsorgung, Kupfermansarde, Hauptdach (ca. 488 m2)
- Neueindeckung Kupferblechfassade, 0,7mm, Doppelstehfalz, einschl. UK und MWDämmung 100mm, Kupfermansarde, Hauptdach (ca. 488 m2)
- Rückbau und Neubelegung Kupferblechbelegung von Außentüren, 1,20x1,90m, Kupfermansarde, Hauptdach 2 Stk.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder ggf. den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung
- Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- eine Erklärung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Information about authorised persons and opening procedure:Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Vergabekammer Schleswig-Holstein