Architectural, engineering and planning services (Германия - Тендер #45753439) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 45753439 Дата публикации: 04-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Frankfurt-on-Main: Architectural, engineering and planning services
2023/S 169-531590
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Section VI: Complementary information
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
München
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
Ausschreibungsunterlagen für die Autoreisezuganlage in München SüdIm Rahmen der 1. Änderung im laufenden Verfahren PFA 3 Ost sind zahlreiche Anpassungen aufgrund von Einwendungen und technischer Umplanungen in die Unterlagen notwendig:
- Verschiebung RS7 Lüftungsbauwerk, Fernwärmeleitung, Notausstiegsklappen und Zuwegung
- Anpassung Filterstränge Bereich Obf
- Konstruktionsanpassung Tunnelabschnitt Obf - RS9, Abdichtungsinjektionen etc.
- Konstruktionsanpassung RS9
- Anpassungen im Bereich Berg-am-Lai, inkl. EÜ
- Integration Autoreiszuganlagen Integration Fachplanungen
LÄ214
Der AN ist im Zuge der Erstellung der Genehmigungsplanung (eingereichte Unterlagen) für den PFA 3 Ost schon mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut sowie mit den eigenen Unterlagen. Die erste Tektur der Unterlagen sollte somit auch durch diesen AN umgesetzt werden, da alle hierzu wichtigen Abstimmungen zwischen Behörden und AN gelaufen sind. Die auf Grund der genannten Gründe entstehenden Mehrkosten durch einen Wechsel würde zu weiteren zeitlichen Verzögerungen führen und könnte zu erheblichen Schwierigkeiten für das laufende Verfahren führen bzw. es wäre für den AG in allen Belangen problematisch und unwirtschaftlich gewesen.