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Hire of buses and coaches with driver (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45483910)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Münchner Verkehrsgesellschaft mbH
Номер конкурса: 45483910
Дата публикации: 28-08-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023082320230928 10:00Body governed by public lawContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsLowest priceEducation01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Münchner Verkehrsgesellschaft mbH
      Emmy-Noether-Straße 2
      München
      80287
      Germany
      Telefon: +49 892361-4876
      E-Mail: albrecht.melanie@swm.de
      Fax: +49 892361-704876
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/einkauf-logistik.html
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/einkauf-logistik.html

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Bildung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Schulbusverkehr Personenbeförderung IV

        Referenznummer der Bekanntmachung: SV-MAL-23023-005
      2. CPV-Code Hauptteil:
        60172000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Beschaffung der Beförderungsleistung für den freigestellten Schülerverkehr im Auftrag der Landeshauptstadt München (Referat für Bildung und Sport). Der Ausführung liegen die Leistungsbedingungen für den freigestellten Schülerverkehr zugrunde.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        alle Lose
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Fahrleistung mit freigestellten Schülerverkehr Linie 056

        Los-Nr.: 1
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60172000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        5 Linien (=Lose) gemäß Fahrplänen

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Beschaffung der Beförderungsleistung für den freigestellten Schülerverkehr im Auftrag der Landeshauptstadt München (Referat für Bildung und Sport). Der Ausführung liegen die Leistungsbedingungen für den freigestellten Schülerverkehr zugrunde.

        Die Bieter sind aufgefordert, im Tabellenblatt „Festpreise“ die Preise für diejenigen Lose (= Linien) anzugeben, für die sie ein Angebot abgeben möchten.

        Die Einzelheiten zu den jeweiligen Losen (= Linien) ergeben sich aus den jeweiligen Fahrplänen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Fahrpläne können nach Maßgabe von Ziffer [ 2 ] der Vertragsbedingungen angepasst werden.

        Je Los (=Linie) müssen sämtliche Preispositionen vom Bieter befüllt werden. Andernfalls kann das Angebot für das Los (= Linie) nicht berücksichtigt werden.

        Beispiel: Los 1 (Linie 001)

        Das Angebot für das Los 1 ist nur dann vollständig, wenn für sämtliche Preispositionen (Positionen 1.1.1.1, 1.1.1.2 und 1.1.1.3) Preise angegeben werden.

        Die Bieter haben die Möglichkeit Angebote für mehr Lose (= Linien) abzugeben, als sie gleichzeitig bedienen können. Das heißt: Die Bieter können im Tabellenblatt „Festpreise“ Preise für mehr Lose (=Linien) eintragen, als sie gleichzeitig bedienen können.

        Die Bieter sind dann aufgefordert, im Tabellenblatt „Kapazitäten“ verbindlich die zur Verfügung stehenden Kapazitäten anzugeben, die sie maximal gleichzeitig bedienen können. Die Angabe zu den Kapazitäten sind verbindlich, d. h.

        - eine „Rückgabe von Linien“ aufgrund von fehlenden Kapazitäten ist nach Zuschlagserteilung nicht möglich.

        - Die Mitteilung von Vorbehalten bezüglich Kapazitäten in anderen Angebotsunterlagen als dem Tabellenblatt „Auslastung“ ist nicht zulässig und führt zum zwingend zum Ausschluss eines Angebots.

        Der Zuschlag wird – unter Berücksichtigung der von den Bietern angegebenen maximalen Kapazitäten (siehe hierzu nachfolgend Ziffer 6) – je Los auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf das Kriterium Preis (Wertungssumme des Angebots) erteilt (vgl. hierzu Ziffer 6. der Einladung zur Abgabe eines Angebots).

        Geben die Bieter Angebote für mehr Lose (= Linien) ab, als sie gemäß den verbindlichen Angaben im Tabellenplatt „Kapazitäten“ gleichzeitig bedienen können, so erfolgt die Vergabe wie folgt:

        Die Lose werden der Reihe nach – in aufsteigender Reihenfolge – vergeben, d. h. zunächst erfolgt die Vergabe des Loses 1, dann die Vergabe des Loses 2, dann die Vergabe des Loses 3 usw.

        Je Los werden nur die Angebote derjenigen Bieter gewertet, deren angegebene Kapazitäten nicht bereits durch die Vergabe vorangegangener Lose ausgeschöpft sind. Der Zuschlag wird jeweils auf das wirtschaftlichste gewertete Angebot erteilt.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-11-06
        Ende: 2024-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
      14. Bezeichnung des Auftrags:

        Fahrleistung mit freigestellten Schülerverkehr Linie 088

        Los-Nr.: 2
      15. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60172000
      16. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        5 Linien (=Lose) gemäß Fahrplänen

      17. Beschreibung der Beschaffung:

        Beschaffung der Beförderungsleistung für den freigestellten Schülerverkehr im Auftrag der Landeshauptstadt München (Referat für Bildung und Sport). Der Ausführung liegen die Leistungsbedingungen für den freigestellten Schülerverkehr zugrunde.

        Die Bieter sind aufgefordert, im Tabellenblatt „Festpreise“ die Preise für diejenigen Lose (= Linien) anzugeben, für die sie ein Angebot abgeben möchten.

        Die Einzelheiten zu den jeweiligen Losen (= Linien) ergeben sich aus den jeweiligen Fahrplänen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Fahrpläne können nach Maßgabe von Ziffer [ 2 ] der Vertragsbedingungen angepasst werden.

        Je Los (=Linie) müssen sämtliche Preispositionen vom Bieter befüllt werden. Andernfalls kann das Angebot für das Los (= Linie) nicht berücksichtigt werden.

        Beispiel: Los 1 (Linie 001)

        Das Angebot für das Los 1 ist nur dann vollständig, wenn für sämtliche Preispositionen (Positionen 1.1.1.1, 1.1.1.2 und 1.1.1.3) Preise angegeben werden.

        Die Bieter haben die Möglichkeit Angebote für mehr Lose (= Linien) abzugeben, als sie gleichzeitig bedienen können. Das heißt: Die Bieter können im Tabellenblatt „Festpreise“ Preise für mehr Lose (=Linien) eintragen, als sie gleichzeitig bedienen können.

        Die Bieter sind dann aufgefordert, im Tabellenblatt „Kapazitäten“ verbindlich die zur Verfügung stehenden Kapazitäten anzugeben, die sie maximal gleichzeitig bedienen können. Die Angabe zu den Kapazitäten sind verbindlich, d. h.

        - eine „Rückgabe von Linien“ aufgrund von fehlenden Kapazitäten ist nach Zuschlagserteilung nicht möglich.

        - Die Mitteilung von Vorbehalten bezüglich Kapazitäten in anderen Angebotsunterlagen als dem Tabellenblatt „Auslastung“ ist nicht zulässig und führt zum zwingend zum Ausschluss eines Angebots.

        Der Zuschlag wird – unter Berücksichtigung der von den Bietern angegebenen maximalen Kapazitäten (siehe hierzu nachfolgend Ziffer 6) – je Los auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf das Kriterium Preis (Wertungssumme des Angebots) erteilt (vgl. hierzu Ziffer 6. der Einladung zur Abgabe eines Angebots).

        Geben die Bieter Angebote für mehr Lose (= Linien) ab, als sie gemäß den verbindlichen Angaben im Tabellenplatt „Kapazitäten“ gleichzeitig bedienen können, so erfolgt die Vergabe wie folgt:

        Die Lose werden der Reihe nach – in aufsteigender Reihenfolge – vergeben, d. h. zunächst erfolgt die Vergabe des Loses 1, dann die Vergabe des Loses 2, dann die Vergabe des Loses 3 usw.

        Je Los werden nur die Angebote derjenigen Bieter gewertet, deren angegebene Kapazitäten nicht bereits durch die Vergabe vorangegangener Lose ausgeschöpft sind. Der Zuschlag wird jeweils auf das wirtschaftlichste gewertete Angebot erteilt.

      18. Zuschlagskriterien:
      19. Geschätzter Wert:

      20. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-11-06
        Ende: 2024-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      21. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      22. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      23. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      24. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      25. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      26. Zusätzliche Angaben:
      27. Bezeichnung des Auftrags:

        Fahrleistung mit freigestellten Schülerverkehr Linie 098

        Los-Nr.: 3
      28. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60172000
      29. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        5 Linien (=Lose) gemäß Fahrplänen

      30. Beschreibung der Beschaffung:

        Beschaffung der Beförderungsleistung für den freigestellten Schülerverkehr im Auftrag der Landeshauptstadt München (Referat für Bildung und Sport). Der Ausführung liegen die Leistungsbedingungen für den freigestellten Schülerverkehr zugrunde.

        Die Bieter sind aufgefordert, im Tabellenblatt „Festpreise“ die Preise für diejenigen Lose (= Linien) anzugeben, für die sie ein Angebot abgeben möchten.

        Die Einzelheiten zu den jeweiligen Losen (= Linien) ergeben sich aus den jeweiligen Fahrplänen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Fahrpläne können nach Maßgabe von Ziffer [ 2 ] der Vertragsbedingungen angepasst werden.

        Je Los (=Linie) müssen sämtliche Preispositionen vom Bieter befüllt werden. Andernfalls kann das Angebot für das Los (= Linie) nicht berücksichtigt werden.

        Beispiel: Los 1 (Linie 001)

        Das Angebot für das Los 1 ist nur dann vollständig, wenn für sämtliche Preispositionen (Positionen 1.1.1.1, 1.1.1.2 und 1.1.1.3) Preise angegeben werden.

        Die Bieter haben die Möglichkeit Angebote für mehr Lose (= Linien) abzugeben, als sie gleichzeitig bedienen können. Das heißt: Die Bieter können im Tabellenblatt „Festpreise“ Preise für mehr Lose (=Linien) eintragen, als sie gleichzeitig bedienen können.

        Die Bieter sind dann aufgefordert, im Tabellenblatt „Kapazitäten“ verbindlich die zur Verfügung stehenden Kapazitäten anzugeben, die sie maximal gleichzeitig bedienen können. Die Angabe zu den Kapazitäten sind verbindlich, d. h.

        - eine „Rückgabe von Linien“ aufgrund von fehlenden Kapazitäten ist nach Zuschlagserteilung nicht möglich.

        - Die Mitteilung von Vorbehalten bezüglich Kapazitäten in anderen Angebotsunterlagen als dem Tabellenblatt „Auslastung“ ist nicht zulässig und führt zum zwingend zum Ausschluss eines Angebots.

        Der Zuschlag wird – unter Berücksichtigung der von den Bietern angegebenen maximalen Kapazitäten (siehe hierzu nachfolgend Ziffer 6) – je Los auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf das Kriterium Preis (Wertungssumme des Angebots) erteilt (vgl. hierzu Ziffer 6. der Einladung zur Abgabe eines Angebots).

        Geben die Bieter Angebote für mehr Lose (= Linien) ab, als sie gemäß den verbindlichen Angaben im Tabellenplatt „Kapazitäten“ gleichzeitig bedienen können, so erfolgt die Vergabe wie folgt:

        Die Lose werden der Reihe nach – in aufsteigender Reihenfolge – vergeben, d. h. zunächst erfolgt die Vergabe des Loses 1, dann die Vergabe des Loses 2, dann die Vergabe des Loses 3 usw.

        Je Los werden nur die Angebote derjenigen Bieter gewertet, deren angegebene Kapazitäten nicht bereits durch die Vergabe vorangegangener Lose ausgeschöpft sind. Der Zuschlag wird jeweils auf das wirtschaftlichste gewertete Angebot erteilt.

      31. Zuschlagskriterien:
      32. Geschätzter Wert:

      33. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-11-06
        Ende: 2024-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      34. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      35. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      36. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      37. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      38. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      39. Zusätzliche Angaben:
      40. Bezeichnung des Auftrags:

        Fahrleistung mit freigestellten Schülerverkehr Linie 132

        Los-Nr.: 4
      41. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60172000
      42. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        5 Linien (=Lose) gemäß Fahrplänen

      43. Beschreibung der Beschaffung:

        Beschaffung der Beförderungsleistung für den freigestellten Schülerverkehr im Auftrag der Landeshauptstadt München (Referat für Bildung und Sport). Der Ausführung liegen die Leistungsbedingungen für den freigestellten Schülerverkehr zugrunde.

        Die Bieter sind aufgefordert, im Tabellenblatt „Festpreise“ die Preise für diejenigen Lose (= Linien) anzugeben, für die sie ein Angebot abgeben möchten.

        Die Einzelheiten zu den jeweiligen Losen (= Linien) ergeben sich aus den jeweiligen Fahrplänen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Fahrpläne können nach Maßgabe von Ziffer [ 2 ] der Vertragsbedingungen angepasst werden.

        Je Los (=Linie) müssen sämtliche Preispositionen vom Bieter befüllt werden. Andernfalls kann das Angebot für das Los (= Linie) nicht berücksichtigt werden.

        Beispiel: Los 1 (Linie 001)

        Das Angebot für das Los 1 ist nur dann vollständig, wenn für sämtliche Preispositionen (Positionen 1.1.1.1, 1.1.1.2 und 1.1.1.3) Preise angegeben werden.

        Die Bieter haben die Möglichkeit Angebote für mehr Lose (= Linien) abzugeben, als sie gleichzeitig bedienen können. Das heißt: Die Bieter können im Tabellenblatt „Festpreise“ Preise für mehr Lose (=Linien) eintragen, als sie gleichzeitig bedienen können.

        Die Bieter sind dann aufgefordert, im Tabellenblatt „Kapazitäten“ verbindlich die zur Verfügung stehenden Kapazitäten anzugeben, die sie maximal gleichzeitig bedienen können. Die Angabe zu den Kapazitäten sind verbindlich, d. h.

        - eine „Rückgabe von Linien“ aufgrund von fehlenden Kapazitäten ist nach Zuschlagserteilung nicht möglich.

        - Die Mitteilung von Vorbehalten bezüglich Kapazitäten in anderen Angebotsunterlagen als dem Tabellenblatt „Auslastung“ ist nicht zulässig und führt zum zwingend zum Ausschluss eines Angebots.

        Der Zuschlag wird – unter Berücksichtigung der von den Bietern angegebenen maximalen Kapazitäten (siehe hierzu nachfolgend Ziffer 6) – je Los auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf das Kriterium Preis (Wertungssumme des Angebots) erteilt (vgl. hierzu Ziffer 6. der Einladung zur Abgabe eines Angebots).

        Geben die Bieter Angebote für mehr Lose (= Linien) ab, als sie gemäß den verbindlichen Angaben im Tabellenplatt „Kapazitäten“ gleichzeitig bedienen können, so erfolgt die Vergabe wie folgt:

        Die Lose werden der Reihe nach – in aufsteigender Reihenfolge – vergeben, d. h. zunächst erfolgt die Vergabe des Loses 1, dann die Vergabe des Loses 2, dann die Vergabe des Loses 3 usw.

        Je Los werden nur die Angebote derjenigen Bieter gewertet, deren angegebene Kapazitäten nicht bereits durch die Vergabe vorangegangener Lose ausgeschöpft sind. Der Zuschlag wird jeweils auf das wirtschaftlichste gewertete Angebot erteilt.

      44. Zuschlagskriterien:
      45. Geschätzter Wert:

      46. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-11-06
        Ende: 2024-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      47. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      48. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      49. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      50. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      51. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      52. Zusätzliche Angaben:
      53. Bezeichnung des Auftrags:

        Fahrleistung mit freigestellten Schülerverkehr Linie 109

        Los-Nr.: 5
      54. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60172000
      55. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        5 Linien (=Lose) gemäß Fahrplänen

      56. Beschreibung der Beschaffung:

        Beschaffung der Beförderungsleistung für den freigestellten Schülerverkehr im Auftrag der Landeshauptstadt München (Referat für Bildung und Sport). Der Ausführung liegen die Leistungsbedingungen für den freigestellten Schülerverkehr zugrunde.

        Die Bieter sind aufgefordert, im Tabellenblatt „Festpreise“ die Preise für diejenigen Lose (= Linien) anzugeben, für die sie ein Angebot abgeben möchten.

        Die Einzelheiten zu den jeweiligen Losen (= Linien) ergeben sich aus den jeweiligen Fahrplänen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Fahrpläne können nach Maßgabe von Ziffer [ 2 ] der Vertragsbedingungen angepasst werden.

        Je Los (=Linie) müssen sämtliche Preispositionen vom Bieter befüllt werden. Andernfalls kann das Angebot für das Los (= Linie) nicht berücksichtigt werden.

        Beispiel: Los 1 (Linie 001)

        Das Angebot für das Los 1 ist nur dann vollständig, wenn für sämtliche Preispositionen (Positionen 1.1.1.1, 1.1.1.2 und 1.1.1.3) Preise angegeben werden.

        Die Bieter haben die Möglichkeit Angebote für mehr Lose (= Linien) abzugeben, als sie gleichzeitig bedienen können. Das heißt: Die Bieter können im Tabellenblatt „Festpreise“ Preise für mehr Lose (=Linien) eintragen, als sie gleichzeitig bedienen können.

        Die Bieter sind dann aufgefordert, im Tabellenblatt „Kapazitäten“ verbindlich die zur Verfügung stehenden Kapazitäten anzugeben, die sie maximal gleichzeitig bedienen können. Die Angabe zu den Kapazitäten sind verbindlich, d. h.

        - eine „Rückgabe von Linien“ aufgrund von fehlenden Kapazitäten ist nach Zuschlagserteilung nicht möglich.

        - Die Mitteilung von Vorbehalten bezüglich Kapazitäten in anderen Angebotsunterlagen als dem Tabellenblatt „Auslastung“ ist nicht zulässig und führt zum zwingend zum Ausschluss eines Angebots.

        Der Zuschlag wird – unter Berücksichtigung der von den Bietern angegebenen maximalen Kapazitäten (siehe hierzu nachfolgend Ziffer 6) – je Los auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf das Kriterium Preis (Wertungssumme des Angebots) erteilt (vgl. hierzu Ziffer 6. der Einladung zur Abgabe eines Angebots).

        Geben die Bieter Angebote für mehr Lose (= Linien) ab, als sie gemäß den verbindlichen Angaben im Tabellenplatt „Kapazitäten“ gleichzeitig bedienen können, so erfolgt die Vergabe wie folgt:

        Die Lose werden der Reihe nach – in aufsteigender Reihenfolge – vergeben, d. h. zunächst erfolgt die Vergabe des Loses 1, dann die Vergabe des Loses 2, dann die Vergabe des Loses 3 usw.

        Je Los werden nur die Angebote derjenigen Bieter gewertet, deren angegebene Kapazitäten nicht bereits durch die Vergabe vorangegangener Lose ausgeschöpft sind. Der Zuschlag wird jeweils auf das wirtschaftlichste gewertete Angebot erteilt.

      57. Zuschlagskriterien:
      58. Geschätzter Wert:

      59. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-11-06
        Ende: 2024-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      60. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      61. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      62. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      63. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      64. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      65. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        (1) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind;

        (2) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens;

        (3) Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;

        (4) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;

        (5) Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt

        Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        (6) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen

        (7) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;

        (8) Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;

        (9) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;

        (10) Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

        Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        (11) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten 5 vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr;

        (12) Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung)mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;

        (13) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.

        Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Spezielle Anforderungen an die Technische Ausrüstung:

        Die eingesetzten Fahrzeuge müssen sowohl den gesetzlichen Anforderungen, als auch den Leistungsbedingungen für den Einsatz im freigestellten Schülerverkehr entsprechen.

        Weitere Angaben, Nachweise und Erklärungen:

        Eigenerklärung der Bieter zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sowie den Vorgaben der Leistungsbedingungen für den Einsatz im freigestellten Schülerverkehr hinsichtlich der einzusetzenden Fahrzeugen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-09-28
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-09-28
      Ortszeit: 11:05
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Die Öffnung der Angebote erfolgt durch systemische Entsiegelung und unter Ausschluss der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten. Eine Bekanntgabe der Angebotspreise ist nicht vorgesehen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Die Öffnung der Angebote erfolgt durch systemische Entsiegelung und unter Ausschluss der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten. Eine Bekanntgabe der Angebotspreise ist nicht vorgesehen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
        Maximilianstraße 39
        München
        80538
        Germany
        Kontaktstelle(n): 80538
        Telefon: +49 8921762411
        E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
        Fax: +49 8921762847
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-23

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