Hire of buses and coaches with driver (Германия - Тендер #45483910) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Münchner Verkehrsgesellschaft mbH Номер конкурса: 45483910 Дата публикации: 28-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Schulbusverkehr Personenbeförderung IV
Reference number: SV-MAL-23023-005Beschaffung der Beförderungsleistung für den freigestellten Schülerverkehr im Auftrag der Landeshauptstadt München (Referat für Bildung und Sport). Der Ausführung liegen die Leistungsbedingungen für den freigestellten Schülerverkehr zugrunde.
Fahrleistung mit freigestellten Schülerverkehr Linie 056
Lot No: 15 Linien (=Lose) gemäß Fahrplänen
Beschaffung der Beförderungsleistung für den freigestellten Schülerverkehr im Auftrag der Landeshauptstadt München (Referat für Bildung und Sport). Der Ausführung liegen die Leistungsbedingungen für den freigestellten Schülerverkehr zugrunde.
Die Bieter sind aufgefordert, im Tabellenblatt „Festpreise“ die Preise für diejenigen Lose (= Linien) anzugeben, für die sie ein Angebot abgeben möchten.
Die Einzelheiten zu den jeweiligen Losen (= Linien) ergeben sich aus den jeweiligen Fahrplänen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Fahrpläne können nach Maßgabe von Ziffer [ 2 ] der Vertragsbedingungen angepasst werden.
Je Los (=Linie) müssen sämtliche Preispositionen vom Bieter befüllt werden. Andernfalls kann das Angebot für das Los (= Linie) nicht berücksichtigt werden.
Beispiel: Los 1 (Linie 001)
Das Angebot für das Los 1 ist nur dann vollständig, wenn für sämtliche Preispositionen (Positionen 1.1.1.1, 1.1.1.2 und 1.1.1.3) Preise angegeben werden.
Die Bieter haben die Möglichkeit Angebote für mehr Lose (= Linien) abzugeben, als sie gleichzeitig bedienen können. Das heißt: Die Bieter können im Tabellenblatt „Festpreise“ Preise für mehr Lose (=Linien) eintragen, als sie gleichzeitig bedienen können.
Die Bieter sind dann aufgefordert, im Tabellenblatt „Kapazitäten“ verbindlich die zur Verfügung stehenden Kapazitäten anzugeben, die sie maximal gleichzeitig bedienen können. Die Angabe zu den Kapazitäten sind verbindlich, d. h.
- eine „Rückgabe von Linien“ aufgrund von fehlenden Kapazitäten ist nach Zuschlagserteilung nicht möglich.
- Die Mitteilung von Vorbehalten bezüglich Kapazitäten in anderen Angebotsunterlagen als dem Tabellenblatt „Auslastung“ ist nicht zulässig und führt zum zwingend zum Ausschluss eines Angebots.
Der Zuschlag wird – unter Berücksichtigung der von den Bietern angegebenen maximalen Kapazitäten (siehe hierzu nachfolgend Ziffer 6) – je Los auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf das Kriterium Preis (Wertungssumme des Angebots) erteilt (vgl. hierzu Ziffer 6. der Einladung zur Abgabe eines Angebots).
Geben die Bieter Angebote für mehr Lose (= Linien) ab, als sie gemäß den verbindlichen Angaben im Tabellenplatt „Kapazitäten“ gleichzeitig bedienen können, so erfolgt die Vergabe wie folgt:
Die Lose werden der Reihe nach – in aufsteigender Reihenfolge – vergeben, d. h. zunächst erfolgt die Vergabe des Loses 1, dann die Vergabe des Loses 2, dann die Vergabe des Loses 3 usw.
Je Los werden nur die Angebote derjenigen Bieter gewertet, deren angegebene Kapazitäten nicht bereits durch die Vergabe vorangegangener Lose ausgeschöpft sind. Der Zuschlag wird jeweils auf das wirtschaftlichste gewertete Angebot erteilt.
Fahrleistung mit freigestellten Schülerverkehr Linie 088
Lot No: 25 Linien (=Lose) gemäß Fahrplänen
Beschaffung der Beförderungsleistung für den freigestellten Schülerverkehr im Auftrag der Landeshauptstadt München (Referat für Bildung und Sport). Der Ausführung liegen die Leistungsbedingungen für den freigestellten Schülerverkehr zugrunde.
Die Bieter sind aufgefordert, im Tabellenblatt „Festpreise“ die Preise für diejenigen Lose (= Linien) anzugeben, für die sie ein Angebot abgeben möchten.
Die Einzelheiten zu den jeweiligen Losen (= Linien) ergeben sich aus den jeweiligen Fahrplänen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Fahrpläne können nach Maßgabe von Ziffer [ 2 ] der Vertragsbedingungen angepasst werden.
Je Los (=Linie) müssen sämtliche Preispositionen vom Bieter befüllt werden. Andernfalls kann das Angebot für das Los (= Linie) nicht berücksichtigt werden.
Beispiel: Los 1 (Linie 001)
Das Angebot für das Los 1 ist nur dann vollständig, wenn für sämtliche Preispositionen (Positionen 1.1.1.1, 1.1.1.2 und 1.1.1.3) Preise angegeben werden.
Die Bieter haben die Möglichkeit Angebote für mehr Lose (= Linien) abzugeben, als sie gleichzeitig bedienen können. Das heißt: Die Bieter können im Tabellenblatt „Festpreise“ Preise für mehr Lose (=Linien) eintragen, als sie gleichzeitig bedienen können.
Die Bieter sind dann aufgefordert, im Tabellenblatt „Kapazitäten“ verbindlich die zur Verfügung stehenden Kapazitäten anzugeben, die sie maximal gleichzeitig bedienen können. Die Angabe zu den Kapazitäten sind verbindlich, d. h.
- eine „Rückgabe von Linien“ aufgrund von fehlenden Kapazitäten ist nach Zuschlagserteilung nicht möglich.
- Die Mitteilung von Vorbehalten bezüglich Kapazitäten in anderen Angebotsunterlagen als dem Tabellenblatt „Auslastung“ ist nicht zulässig und führt zum zwingend zum Ausschluss eines Angebots.
Der Zuschlag wird – unter Berücksichtigung der von den Bietern angegebenen maximalen Kapazitäten (siehe hierzu nachfolgend Ziffer 6) – je Los auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf das Kriterium Preis (Wertungssumme des Angebots) erteilt (vgl. hierzu Ziffer 6. der Einladung zur Abgabe eines Angebots).
Geben die Bieter Angebote für mehr Lose (= Linien) ab, als sie gemäß den verbindlichen Angaben im Tabellenplatt „Kapazitäten“ gleichzeitig bedienen können, so erfolgt die Vergabe wie folgt:
Die Lose werden der Reihe nach – in aufsteigender Reihenfolge – vergeben, d. h. zunächst erfolgt die Vergabe des Loses 1, dann die Vergabe des Loses 2, dann die Vergabe des Loses 3 usw.
Je Los werden nur die Angebote derjenigen Bieter gewertet, deren angegebene Kapazitäten nicht bereits durch die Vergabe vorangegangener Lose ausgeschöpft sind. Der Zuschlag wird jeweils auf das wirtschaftlichste gewertete Angebot erteilt.
Fahrleistung mit freigestellten Schülerverkehr Linie 098
Lot No: 35 Linien (=Lose) gemäß Fahrplänen
Beschaffung der Beförderungsleistung für den freigestellten Schülerverkehr im Auftrag der Landeshauptstadt München (Referat für Bildung und Sport). Der Ausführung liegen die Leistungsbedingungen für den freigestellten Schülerverkehr zugrunde.
Die Bieter sind aufgefordert, im Tabellenblatt „Festpreise“ die Preise für diejenigen Lose (= Linien) anzugeben, für die sie ein Angebot abgeben möchten.
Die Einzelheiten zu den jeweiligen Losen (= Linien) ergeben sich aus den jeweiligen Fahrplänen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Fahrpläne können nach Maßgabe von Ziffer [ 2 ] der Vertragsbedingungen angepasst werden.
Je Los (=Linie) müssen sämtliche Preispositionen vom Bieter befüllt werden. Andernfalls kann das Angebot für das Los (= Linie) nicht berücksichtigt werden.
Beispiel: Los 1 (Linie 001)
Das Angebot für das Los 1 ist nur dann vollständig, wenn für sämtliche Preispositionen (Positionen 1.1.1.1, 1.1.1.2 und 1.1.1.3) Preise angegeben werden.
Die Bieter haben die Möglichkeit Angebote für mehr Lose (= Linien) abzugeben, als sie gleichzeitig bedienen können. Das heißt: Die Bieter können im Tabellenblatt „Festpreise“ Preise für mehr Lose (=Linien) eintragen, als sie gleichzeitig bedienen können.
Die Bieter sind dann aufgefordert, im Tabellenblatt „Kapazitäten“ verbindlich die zur Verfügung stehenden Kapazitäten anzugeben, die sie maximal gleichzeitig bedienen können. Die Angabe zu den Kapazitäten sind verbindlich, d. h.
- eine „Rückgabe von Linien“ aufgrund von fehlenden Kapazitäten ist nach Zuschlagserteilung nicht möglich.
- Die Mitteilung von Vorbehalten bezüglich Kapazitäten in anderen Angebotsunterlagen als dem Tabellenblatt „Auslastung“ ist nicht zulässig und führt zum zwingend zum Ausschluss eines Angebots.
Der Zuschlag wird – unter Berücksichtigung der von den Bietern angegebenen maximalen Kapazitäten (siehe hierzu nachfolgend Ziffer 6) – je Los auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf das Kriterium Preis (Wertungssumme des Angebots) erteilt (vgl. hierzu Ziffer 6. der Einladung zur Abgabe eines Angebots).
Geben die Bieter Angebote für mehr Lose (= Linien) ab, als sie gemäß den verbindlichen Angaben im Tabellenplatt „Kapazitäten“ gleichzeitig bedienen können, so erfolgt die Vergabe wie folgt:
Die Lose werden der Reihe nach – in aufsteigender Reihenfolge – vergeben, d. h. zunächst erfolgt die Vergabe des Loses 1, dann die Vergabe des Loses 2, dann die Vergabe des Loses 3 usw.
Je Los werden nur die Angebote derjenigen Bieter gewertet, deren angegebene Kapazitäten nicht bereits durch die Vergabe vorangegangener Lose ausgeschöpft sind. Der Zuschlag wird jeweils auf das wirtschaftlichste gewertete Angebot erteilt.
Fahrleistung mit freigestellten Schülerverkehr Linie 132
Lot No: 45 Linien (=Lose) gemäß Fahrplänen
Beschaffung der Beförderungsleistung für den freigestellten Schülerverkehr im Auftrag der Landeshauptstadt München (Referat für Bildung und Sport). Der Ausführung liegen die Leistungsbedingungen für den freigestellten Schülerverkehr zugrunde.
Die Bieter sind aufgefordert, im Tabellenblatt „Festpreise“ die Preise für diejenigen Lose (= Linien) anzugeben, für die sie ein Angebot abgeben möchten.
Die Einzelheiten zu den jeweiligen Losen (= Linien) ergeben sich aus den jeweiligen Fahrplänen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Fahrpläne können nach Maßgabe von Ziffer [ 2 ] der Vertragsbedingungen angepasst werden.
Je Los (=Linie) müssen sämtliche Preispositionen vom Bieter befüllt werden. Andernfalls kann das Angebot für das Los (= Linie) nicht berücksichtigt werden.
Beispiel: Los 1 (Linie 001)
Das Angebot für das Los 1 ist nur dann vollständig, wenn für sämtliche Preispositionen (Positionen 1.1.1.1, 1.1.1.2 und 1.1.1.3) Preise angegeben werden.
Die Bieter haben die Möglichkeit Angebote für mehr Lose (= Linien) abzugeben, als sie gleichzeitig bedienen können. Das heißt: Die Bieter können im Tabellenblatt „Festpreise“ Preise für mehr Lose (=Linien) eintragen, als sie gleichzeitig bedienen können.
Die Bieter sind dann aufgefordert, im Tabellenblatt „Kapazitäten“ verbindlich die zur Verfügung stehenden Kapazitäten anzugeben, die sie maximal gleichzeitig bedienen können. Die Angabe zu den Kapazitäten sind verbindlich, d. h.
- eine „Rückgabe von Linien“ aufgrund von fehlenden Kapazitäten ist nach Zuschlagserteilung nicht möglich.
- Die Mitteilung von Vorbehalten bezüglich Kapazitäten in anderen Angebotsunterlagen als dem Tabellenblatt „Auslastung“ ist nicht zulässig und führt zum zwingend zum Ausschluss eines Angebots.
Der Zuschlag wird – unter Berücksichtigung der von den Bietern angegebenen maximalen Kapazitäten (siehe hierzu nachfolgend Ziffer 6) – je Los auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf das Kriterium Preis (Wertungssumme des Angebots) erteilt (vgl. hierzu Ziffer 6. der Einladung zur Abgabe eines Angebots).
Geben die Bieter Angebote für mehr Lose (= Linien) ab, als sie gemäß den verbindlichen Angaben im Tabellenplatt „Kapazitäten“ gleichzeitig bedienen können, so erfolgt die Vergabe wie folgt:
Die Lose werden der Reihe nach – in aufsteigender Reihenfolge – vergeben, d. h. zunächst erfolgt die Vergabe des Loses 1, dann die Vergabe des Loses 2, dann die Vergabe des Loses 3 usw.
Je Los werden nur die Angebote derjenigen Bieter gewertet, deren angegebene Kapazitäten nicht bereits durch die Vergabe vorangegangener Lose ausgeschöpft sind. Der Zuschlag wird jeweils auf das wirtschaftlichste gewertete Angebot erteilt.
Fahrleistung mit freigestellten Schülerverkehr Linie 109
Lot No: 55 Linien (=Lose) gemäß Fahrplänen
Beschaffung der Beförderungsleistung für den freigestellten Schülerverkehr im Auftrag der Landeshauptstadt München (Referat für Bildung und Sport). Der Ausführung liegen die Leistungsbedingungen für den freigestellten Schülerverkehr zugrunde.
Die Bieter sind aufgefordert, im Tabellenblatt „Festpreise“ die Preise für diejenigen Lose (= Linien) anzugeben, für die sie ein Angebot abgeben möchten.
Die Einzelheiten zu den jeweiligen Losen (= Linien) ergeben sich aus den jeweiligen Fahrplänen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Fahrpläne können nach Maßgabe von Ziffer [ 2 ] der Vertragsbedingungen angepasst werden.
Je Los (=Linie) müssen sämtliche Preispositionen vom Bieter befüllt werden. Andernfalls kann das Angebot für das Los (= Linie) nicht berücksichtigt werden.
Beispiel: Los 1 (Linie 001)
Das Angebot für das Los 1 ist nur dann vollständig, wenn für sämtliche Preispositionen (Positionen 1.1.1.1, 1.1.1.2 und 1.1.1.3) Preise angegeben werden.
Die Bieter haben die Möglichkeit Angebote für mehr Lose (= Linien) abzugeben, als sie gleichzeitig bedienen können. Das heißt: Die Bieter können im Tabellenblatt „Festpreise“ Preise für mehr Lose (=Linien) eintragen, als sie gleichzeitig bedienen können.
Die Bieter sind dann aufgefordert, im Tabellenblatt „Kapazitäten“ verbindlich die zur Verfügung stehenden Kapazitäten anzugeben, die sie maximal gleichzeitig bedienen können. Die Angabe zu den Kapazitäten sind verbindlich, d. h.
- eine „Rückgabe von Linien“ aufgrund von fehlenden Kapazitäten ist nach Zuschlagserteilung nicht möglich.
- Die Mitteilung von Vorbehalten bezüglich Kapazitäten in anderen Angebotsunterlagen als dem Tabellenblatt „Auslastung“ ist nicht zulässig und führt zum zwingend zum Ausschluss eines Angebots.
Der Zuschlag wird – unter Berücksichtigung der von den Bietern angegebenen maximalen Kapazitäten (siehe hierzu nachfolgend Ziffer 6) – je Los auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf das Kriterium Preis (Wertungssumme des Angebots) erteilt (vgl. hierzu Ziffer 6. der Einladung zur Abgabe eines Angebots).
Geben die Bieter Angebote für mehr Lose (= Linien) ab, als sie gemäß den verbindlichen Angaben im Tabellenplatt „Kapazitäten“ gleichzeitig bedienen können, so erfolgt die Vergabe wie folgt:
Die Lose werden der Reihe nach – in aufsteigender Reihenfolge – vergeben, d. h. zunächst erfolgt die Vergabe des Loses 1, dann die Vergabe des Loses 2, dann die Vergabe des Loses 3 usw.
Je Los werden nur die Angebote derjenigen Bieter gewertet, deren angegebene Kapazitäten nicht bereits durch die Vergabe vorangegangener Lose ausgeschöpft sind. Der Zuschlag wird jeweils auf das wirtschaftlichste gewertete Angebot erteilt.
(1) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind;
(2) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens;
(3) Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
(4) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
(5) Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen
(6) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
(7) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
(8) Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
(9) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
(10) Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
(11) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten 5 vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr;
(12) Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung)mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
(13) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Minimum level(s) of standards possibly required:Spezielle Anforderungen an die Technische Ausrüstung:
Die eingesetzten Fahrzeuge müssen sowohl den gesetzlichen Anforderungen, als auch den Leistungsbedingungen für den Einsatz im freigestellten Schülerverkehr entsprechen.
Weitere Angaben, Nachweise und Erklärungen:
Eigenerklärung der Bieter zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sowie den Vorgaben der Leistungsbedingungen für den Einsatz im freigestellten Schülerverkehr hinsichtlich der einzusetzenden Fahrzeugen.
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch systemische Entsiegelung und unter Ausschluss der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten. Eine Bekanntgabe der Angebotspreise ist nicht vorgesehen.
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch systemische Entsiegelung und unter Ausschluss der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten. Eine Bekanntgabe der Angebotspreise ist nicht vorgesehen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).