Firefighting vehicles (оригинал извещения) (Германия - Тендер #44011008) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadtverwaltung Lohr am Main Номер конкурса: 44011008 Дата публикации: 24-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von zwei baugleichen Feuerwehrfahrzeugen MLF nach DIN 14530-25 an die Stadt Lohr a.Main
Referenznummer der Bekanntmachung: 2xMLF Lohr a.MainLieferung von zwei baugleichen Feuerwehrfahrzeugen Mittleres Löschfahrzeug (MLF) nach DIN 14530-25 in zwei Losen an die Stadt Lohr a.Main
Los 1 - 2x Fahrgestell mit Aufbau
Los-Nr.: 1in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von zwei Fahrzeugen, bestehend aus je einem Fahrgestell und einem Aufbau nach DIN 14530-25
Los 2 - 2x Beladungen für MLF
Los-Nr.: 2in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von zwei Beladungen für zwei MLF nach DIN 14530-25
Mind. drei Referenzen von vergleichbaren Fahrzeugen in den letzten 12 Monaten
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.