Research and development services and related consultancy services (Германия - Тендер #44011007) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Номер конкурса: 44011007 Дата публикации: 24-07-2023 Сумма контракта: 12 400 932 (Российский рубль) Цена оригинальная: 210 084 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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ReFo - Transparenz am Immobilienmarkt - Identifizierung geeigneter Instrumente mit Fokus auf Eigentumsverhältnisse, Bodenmärkte, Marktbeobachtung und Objekteigenschaften
Reference number: 10.06.03-23.106Immobilien haben in Deutschland einen wesentlichen Anteil am volkswirtschaftlichen Gesamtvermögen und besitzen grundlegende Funktionen für alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereiche. Gleichzeitig sind flächendeckende und tiefergehende Informationen zu Eigentumsverhältnissen und deren Veränderungen sowie zu den Objekten und ihren Eigenschaften vielfach nicht ausreichend für die Bedürfnisse unterschiedlichen Politikfelder (wie der Boden- und Wohnungspolitik) - auch auf den verschiedenen administrativen Ebenen - vorhanden.
Vor diesem Hintergrund wird im Forschungsprojekt unter der Erhöhung von Transparenz eine verbesserte Bereitstellung und Bündelung von Informationen und Datengrundlagen - für die Verwaltungen - verstanden. Diese ist für die Beobachtung und Analyse der Situation auf den Immobilien- und Bodenmärkten, mit besonderer Berücksichtigung der Strukturierung und Veränderung von Eigentumsverhältnissen und der Objekt- und Immobilieneigenschaften von hoher Bedeutung. Gleichzeitig soll aber auch die Perspektive der Verbesserung der Informationsgrundlagen für Forschungszwecke und für die interessierte Öffentlichkeit berücksichtigt werden. Auf Grundlage dessen soll herausgearbeitet werden, wie Defizite und Hemmnisse bei den Informationsgrundlagen bzw. deren Nutzungsmöglichkeiten auch für den Bund beseitigt und vorhandene Daten verschiedener Informationssysteme (besser) genutzt werden können - denn trotz bereits vielzählig existierender und sogar digitalisierter Daten fehlt es an einer nutzbaren Gesamtsicht auf Bundesebene, die für die oben beschriebenen Ziele gerade notwendig ist. So zeigt das bereits vorliegende Gutachten „Rechtsgrundlagen für mehr Transparenz auf dem deutschen Immobilienmarkt“ von CBH Rechtsanwälte im Auftrag des BBSR (2021) sowie die Expertise „Datenbestand und Datenbedarf von Wohnbauland in Deutschland“ des BBSR (2020) bereits entsprechende Datenbestände auf. Insbesondere die Liegenschaftskataster der Länder und deren Datengrundlage des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) enthalten in lokal unterschiedlicher Tiefe Daten zur Erfüllung einer Reihe der o.g. Bedürfnisse (u.a. Eigentümer- und Objektinformationen), sind aber für die Bundesverwaltung und andere Akteure nicht unmittelbar nutzbar.
Ziel der Studie ist es, einen konkreten Handlungsrahmen für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Immobilien- und Bodenmarkttransparenz in flächendeckender und langfristiger Perspektive zu erarbeiten.
Grundlage hierfür ist im Rahmen des Projektes die Schaffung eines Verständnisses der aktuellen Struktur und Funktionsweise von Immobilienmärkten und das Aufzeigen von Potenzialen einer erhöhten Transparenz insbesondere für die Marktbeobachtung, die Wohnungs- und Bodenmarktpolitik und für weitere Aspekte in den Bereichen Klimaschutz und -anpassung, Sozialpolitik, Geldwäsche und Steuerhinterziehung, Gefahrenabwehr, Sanktionsdurchsetzung. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dem Staat eine aktivere und zielgenauere Gestaltung in allen teilpolitischen Bereichen zu ermöglichen und letztlich die wirtschaftliche Entwicklung und Zukunftssicherheit Deutschlands zu stärken.
Darüber hinaus soll das Forschungsprojekt wissenschaftliche Grundlagen für mögliche weiterführende Studien liefern, die die hier identifizierten Herausforderungen empirisch und praxisorientiert vertiefen könnten.
Das Ziel einer verbesserten Immobilien- und Bodenmarkttransparenz ist zwingend verbunden mit einer Verbesserung der Datenverfügbarkeit und -qualität für die Marktakteure, für wissenschaftliche Zwecke sowie für die kommunale und politische Beratung als Grundlage für politische und wirtschaftliche Entscheidungen (z.B. Ausgestaltung von Förderprorammen, Gesetzgebung). Die Ergebnisse der Studie sollen einen weiteren Anstoß für zielgerichtete Forschung und Entwicklung zur Schaffung und Vernetzung der Daten- und Informationsangebote geben.
siehe "Leistungsbeschreibung"
siehe "Leistungsbeschreibung"
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/
siehe "Eignungskriterien"
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.