World wide web (www) site design services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43032049) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - Номер конкурса: 43032049 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Webdienstleister für die Spielbanken der Staatlichen Lotterie- und Spielbankverwaltung (SLSV)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023RBE000002Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung (SLSV) benötigt für den Bereich der Spielbanken Bayern die Unterstützung eines Webdienstleisters zur Pflege von Websiten und Onlineshop.
Hierzu gehören wiederkehrende Leistungen wie das Einpflegen redaktioneller Inhalte, Support und Leistungen des technischen Betriebs. Darüber hinaus kann während der Vertragslaufzeit Bedarf an zusätzlichen Leistungen anfallen, z.B. für die Weiterentwicklung der Website. Es ist eine Vertragslaufzeit von vier Jahren mit einmaliger Verlängerungsoption geplant.
Website Agentur für die Spielbanken der Staatlichen Lotterie- und Spielbankverwaltung (SLSV)
Option zur einmaligen Verlängerung um 1 weiteres Vertragsjahr
Kontigent für zusätzlich beauftragte Sonderleistungen im Umfang von max. 500 Stunden pro Vertragsjahr
- Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten vier Geschäftsjahren
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Haftpflichtversicherung
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:- Gesamtumsatz von mindestens EUR 2.750.000,00 (netto, kumulativ) und ein Mindestumsatz von EUR 1.300.000,00 (netto, kumulativ) im Tätigkeitsbereich des Auftrags
- Deckungssummen:
• für Personenschäden mindestens EUR 1.000.000 je Schadensereignis und mindestens EUR 2.000.000 für die gesamte Laufzeit des Vertrages
• für Sachschäden mindestens EUR 500.000 je Schadensereignis und mindestens EUR 1.000.000 für die gesamte Laufzeit des Vertrages
• für sonstige Vermögensschäden mindestens EUR 200.000 je Schadensereignis und mindestens EUR 500.000 für die gesamte Laufzeit des Vertrages
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen des Bieters zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
- Referenzen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:- Es ist eine Beschäftigtenzahl von mindestens 5 Personen nachzuweisen.
- Angabe der wesentlichen vom Bieter erbrachten, mit der beschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen, wobei das Ende der Leistungsausführung nicht länger als vier Jahre vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zurückliegen darf und die Leistungen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erbracht worden sein müssen ("Referenzzeitraum").
Es sind mindestens drei Referenzaufträge aus dem Referenzzeitraum nachzuweisen, die jeweils kumulativ die folgenden Mindestanforderungen vorweisen müssen:
a) Der Auftragswert des Referenzauftrags muss mindestens EUR 75.000,00 (netto) betragen;
b) der Referenzauftrag muss die technische Betreuung einer Website beinhalten, wie insbesondere die Einpflege von Inhalten sowie Troubleshooting und Support;
c) die Website muss einen Shop beinhalten, der die Technologie "Laravel" verwendet; und
d) dabei muss die Dienstleistung eines Payment Service Providers ver-wendet worden sein.
Zusätzlich muss bei mindestens einem der Referenzaufträge die betreute Website das Tool eTracker verwendet haben bzw. verwenden.
- Haftpflichtversicherungen zu Beginn der Auftragsausführung
- Scientology Schutzerklärung
- Abschluss einer Auftragsdatenverarbeitung (AVV)
- Abschluss einer Vertraulichkeits- und Datenschutzvereinbarung
- Abschluss eines EVB-IT-Dienstvertrags
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen (Eigenerklärung RUS)
Darstellung der Struktur des Bieters
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.