Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen
Auftraggeber:
Durchführung von Lufttransporten zur Folgeversorgung DEU Kräfte MINUSMA
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung,
Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 6: Fracht- und Personenbeförderung im Flugverkehr, ohne
Postverkehr
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
NUTS-Code DE Deutschland
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 1
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder
Beschaffungsvorhabens:
Die deutschen Einsatzkontingente, verbündete und befreundete Nationen, sowie andere Resorts im Rahmen der Amtshilfe, müssen im Einsatzgebiet MINUSMA (MLI
und NER) aus operativen und geographischen Gründen neben Land- und Seetransporten zu einem wesentlichen Anteil durch zivilgewerblich durchgeführte Luftransporte versorgt werden
(Hauptlauf). Der Vor- und Nachlauf erfolgt im Einsatzgebiet und in Deutschland über Straßen. Darüber hinaus soll im Rahmen der Beendigung des Einsatzes das Redeployment bis
spätestens zum 31.05.2024 abgeschlossen sein.
Für die durchzuführenden Lufttransporte kommen als Start- und Landeplätze neben den in DEU
gelegenen Flugplätzen bzw. Flughäfen auch alle von der Bundeswehr und den befreundeten und verbündeten Nationen derzeit und zukünftig genutzten Flugplätze und Flug-häfen in MLI
und den angrenzenden Staaten in Betracht, die für die angebotenen Luftfahrzeugmuster geeignet sind.
Das Transportgut ist Material der
Bundeswehr, in Ausnahmefällen Material anderer Ressorts in Amtshilfe sowie Material verbündeter/befreundeter Nationen. Das Transportgut variiert hinsichtlich Art, Gewicht,
Abmessungen und Wert stark; die Abmessungen genormter Paletten können überschritten werden, Beiladungen weiterer Güter können dadurch unmöglich werden. Der Transport von
Begleitpersonal des Auftraggebers muss ermöglicht werden. Transportgüter der Bundeswehr dürfen nicht zusammen mit Transportgütern anderer Vertragspartner transportiert werden. Zu
transportieren ist Gefahrgut, militärisches Transportgut, sicherheitsempfindliches Transportgut, nicht beiladungsfähiges Transportgut, Materialtransport nach FDA-Bestimmungen,
temperaturempfindliches Transportgut, Feldpost in NEFAB-Boxen, Bargeld, Marketenderware, Dringlichkeitsmaterial.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche
Aufträge (CPV)
60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die
Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der
Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über
Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
1500 Containeräquivalente/ 500 Transporte
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der
Auftragsausführung
Beginn 1.1.2024. Abschluss 31.12.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Keine
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und
Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der
Auftrag vergeben wird:
gesamtschuldnerisch haftend
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die
Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch
Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB. Das Formblatt B-V31/04.16 wurde unterschrieben und dem Antrag beigefügt.Soweit die Beauftragung von Unterauftragnehmern
vorgesehen ist:Das Formblatt B-V32/04.16 wurde jeweils von allen als Unterauftragnehmer (UAN) vorgesehenen Unternehmen/Firmen unterschrieben und dem Antrag beigefügt.2.
Zuverlässigkeitsanforderungen gemäß §§ 23, 24 VSVgVDas beigefügte Formblatt B-V34/9.2017 wurde unterschrieben und dem Antrag beigefügt.3. Bevollmächtigter Vertreter für die
Bietergemeinschaft (BG)Im Falle einer BG haben gemeinsame Bewerber einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die BG gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt.Eine von
allen Bewerbern der BG unterschriebene formlose Vollmachterklärung für den bevollmächtigten Vertreter ist beigefügt. Ersatzweise ist eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über
die Zusammenarbeit der Bewerber beigefügt. Das Formular B-V047 wurde ausgefüllt und unterschrieben und dem Teilnahmeantrag beigefügt.4. Bereitschaftserklärung Unterauftragnehmer
(UAN)Es wird beabsichtigt UAN einzusetzen.Für den Fall, dass UAN eingesetzt werden, wird zugesichert, dass diese die Forderungen gemäß der Anlage Eigenerklärungen (Anlage 9)
erfüllen. Die entsprechende Eigenerklärung (Anlage 9) ist beigefügt. Eine Liste der UAN sowie entsprechende weitere Erklärungen werden mit Angebotsabgabe vorgelegt.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung zur finanziellen und
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (§ 26 VSVgV
Hinsichtlich der nachfolgenden Erklärungen sind die Umsätze aller Mitglieder einer
Bewerbergemeinschaft bzw. aller Unternehmen zu addieren. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die Eignung betreffend der gegenständlichen Anforderung nachgewiesen, wenn ein
mittlerer Jahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen
i. H. v. mindestens 120 Mio. € vorliegt.
Bei
Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Angaben zu machen. Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der
Eignungsanforderungen auf Unterauftragnehmer verweisen will, sind die geforderten Angaben auch von den Unterauftragnehmern zu machen.
Soweit ein
Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Eignungsanforderung auf einen Unterauftragnehmer verweisen will, sind die Umsätze aller Unternehmen ebenfalls zu addieren.
Der Nachweis gem. II.1 ist dann ebenfalls für den Unterauftragnehmer vorzulegen.
2. Berufshaftpflichtversicherung
Ich erkläre, dass für das sich bewerbende Unternehmen/die sich bewerbende Bietergemeinschaft eine branchenübliche Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe
von mind. 3 Mio. € vorliegt. Die Versicherungsurkunde (in Kopie) bzw. einer originalen, unterschriebenen Bestätigung des Versicherungsträgers über deren Bestehen ist dem
Teilnahmeantrag beizufügen. Akzeptiert wird auch die Zusage des Versicherungsträgers, im Falle einer Beauftragung seines Kunden (vorliegend Bewerber), die Deckungssumme zu erhöhen,
um die geforderte Mindestdeckung sicherzustellen.
Ich erkläre, dass das sich bewerbende Unternehmen/die sich bewerbende Bietergemeinschaft
bereit ist, eine branchenübliche Berufs- und Betriebshaft- pflichtversicherung mit einer Deckung i. H. v. mindestens 3 Mio. €/Jahr für Vermögens- und Sachschäden
abzuschließen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
III.2.3)Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.
Referenzen
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat gemäß der beigefügten Referenzliste mindestens 2 und maximal 5 vergleichbare
Referenzprojekte mit militärischem Bezug seit 2019 nachzuweisen.
2. Nachweis über unfallfreie Einsatzzeit
Ich erkläre, dass ein vollumfängliches Air Operator Certificate vorliegt und der Air Operator über eine unfallfreie Zeit von 5 Jahren verfügt. Ein entsprechender
Nachweis liegt vor, bzw. wird bis zum Vertragsbeginn vorgelegt.
3. Nachweis Zertifizierung DIN ISO 9001
Ich erkläre, dass eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 vorliegt bzw., dass das Zertifikat bis Vertragsbeginn vorliegen wird.
4.
Nachweis der Leistungsfähigkeit der Luftfahrzeuge
Ich erkläre, dass die eingesetzten Luftfahrzeuge in Bezug auf die zu befördernden Personen
bzw. das zu befördernde Transportgut folgende Eigenschaften aufweisen:
• Fähigkeit neben der im Hauptlauf durchzuführenden Lufttransporte,
auch alle Vor- und Nachlauftransporte vollumfänglich sicher zu stellen.
Fähigkeit zum Transport nicht standardisierter
Paletten
Im Einzelfall Einsatz von Personen des Auftraggebers (max. 2 PAX)
Zulassung der Landung,
zum Start und zur Abfertigung in Bezug auf die in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 2.3.1.2 genannten Destinationen,
Nachtflugeignung
nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen,
mind. 2 Sitze, ausgestattet mit vorschriftsmäßigen Rückhaltesystemen und einer
Sauerstoffversorgung zu den Beförderungen einer vom Auftraggeber gestellten Frachtbegleitung,
Fähigkeit zum Transport palettierter
Güter,
Fähigkeit zum Transport von Luftfrachtpaletten (Heavy Cargo Units HCU),
Fähigkeit zum
Transport von NEFAB- Boxen,
Fähigkeit zum Transport von Lufttransportgebinden mit aktiver Temperaturkontrolle,
Lfz Kategorie 1:
- Fähigkeit zum Transport von Ladung mit einem Gesamtgewicht von mindestens 15 t
Lfz Kategorie 2:
- Fähigkeit zum Transport von Ladung mit einem Gesamtgewicht von mindestens 30 t,
- Fähigkeit zum Transport von Fahrzeugen und sperrigem Gerät,
- Fähigkeit zum Kabinendruckausgleich
Lfz Kategorie 3:
- Fähigkeit zum Transport von Ladung mit einem Gesamtgewicht von mindestens 40 t,
- RoRo- Fähigkeit (Luftfahrzeuge mit eigenen Laderampen zur Direktbeladung mit Fahrzeugen und rollendem Gut),
- Fähigkeit zum
Transport von 10 und 20 Fuß Containern,
- Bordkran mit einer Mindesttragfähigkeit von 10 t mit TopSpreader oder Traverse für 10 und 20 Fuß
Container Units,
- Fähigkeit zum Transport von Fahrzeugen (inkl. gepanzerte Kfz mit einem Gesamtgewicht bis zu 40 t) und sperrigem
Gerät,
- Fähigkeit zum Kabinendruckausgleich.
Transport von Gefahrgut: Für die Durchführung des
Auftrages ist es erforderlich, dass der Aufragnehmer alle erforderlichen Berechtigungen für den Umgang/Transport von Gefahrgütern der Klasse 7 nur als "Freigestelltes Versandstück"
sowie von Material, welches nach IATA ICAO TI/ DGR Klasse 1-9, IATA-DGR/IACTO TI Klasse1-9,IATA-DGR/ICAO TI Klasse 1-9, verfügt.
Güter,
die unter die Bestimmungen und Auflagen der FDA (Food and Drug Administration) fallen.
Güter, die den Bestimmungen des KrWaffKontrG oder
des WaffG unterliegen.
Sicherheitsempfindliches Transportgut ("VS- und Krypto-Material"). Es handelt sich um Material, das aufgrund eines
Geheimschutzbedürfnisses mit einem Geheimhaltungsgrad der Bundeswehr (z.B. VS-Vertraulich, VS-Geheim) versehen ist. Dieses Material wird durch die Bundeswehr mit einer als VS-Kurier
ermächtigten Person auf dem Flug begleitet.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für
Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich
sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der
Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer
im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden
Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen
Auftraggeber:
Q/E3FB/R8769
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben
Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs-
und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder
Teilnahmeanträge
13.7.2023 - 13:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese
werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung
gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
(www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch
die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die Einreichung der Teilnahmeanträge ist ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabelattform zugelassen. Die Bewerber müssen die zur
Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Andernfalls wird der Teilnahmeantrag vom weiteren
Verfahren ausgeschlossen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von
Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12.6.2023