Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
KA-BA VP 5.00 – EÜ K4946 Bauleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59257
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45111100 Abbrucharbeiten
45112000 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrags:
Stahlbeton 1.300 m³
Erdarbeiten 7.000m³
Rückbau Bestandbauwerk 650m³
Entsorgung Boden 4.700 t
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 09/01/2023
Ende: 31/07/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen
Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
KA-BA VP 5.00 – EÜ K4946 Bauleistungen
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung
über die Konzessionsvergabe:
28/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach
§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/06/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den
Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45111100 Abbrucharbeiten
45112000 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Stahlbeton 1.300 m³
Erdarbeiten 7.000m³
Rückbau Bestandbauwerk 650m³
Entsorgung Boden 4.700 t
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 09/01/2023
Ende: 31/07/2024
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Johann Joss Tief- und Straßenbauunternehmung GmbH & Co. KG
Ort: Hartheim
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄA 15 - Beprobung und Analytik zur Versickerungsfähigkeit von Boden im Mulden Bereich.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie
2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der vorhandene Oberboden im Muldenbereich wird abgetragen und zur Beprobung zwischengelagert. Der anstehende Boden unter der Muldensohle muss beprobt werden, um festzustellen, ob er
versickerungsfähig ist. Ist dies nicht der Fall, muss es durch wasserdurchlässiges Material ersetzt werden. Das LV beinhaltet den Abtrag, die Zwischenlagerung und den Austausch
des Bodens. Dennoch gibt es im LV keine Position für die Beprobung und Analytik zur Versickerungsfähigkeit von Oberboden.
VII.2.3)Preiserhöhung