Architectural, construction, engineering and inspection services (Германия - Тендер #42824519) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: KWE Königstein GmbH Kommunale Wohnungswirtschafts- und Entwicklungsgesellschaft Номер конкурса: 42824519 Дата публикации: 16-06-2023 Сумма контракта: 2 361 138 (Российский рубль) Цена оригинальная: 40 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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VgV Bienermühle Freianlagenplanung
Reference number: BIE_04_FREIANLAGEPlanungsleistungen der Freianlagenplanung sowie besondere Leistungen für die
Sanierung der Bienermühle in Königstein.
Königstein, DE
Die Bienermühle besteht aus 3 Einzelgebäuden verschiedenen Baualters und einem freistehenden Industrieschornstein und ist derzeit weitestgehend ungenutzt und leerstehend. Zwei gemauerte Torbögen, teilweise mit Sandstein gepflasterte Wege sowie Freitreppen und brachliegende Freiflächen gehören ebenfalls zum Ensemble.
Der Gegenstand der hier zu vergebenden Planungsleistungen, ist der teilweise Umbau und die kostenbewusste denkmalgerechte Sanierung und Wiedernutzbarmachung des Mühlengebäudes mit einfachen baulichen Mitteln. Weiterhin werden wenige substanzbewahrende Arbeiten in der Voigtei und im Meisterhaus Leistungsumfang.
Mühlengebäude-U-förmige Gebäudeanlage, 2 geschossig, Sattel- und Krüppelwalmdach
Voigtei -längliches Einzelgebäude, 2-geschossig, Walmdach
Meisterhaus-kleines Einzelgebäude, 3-geschossig, Krüppelwalmdach
Unter Berücksichtigung des kommunalen Bedarfs und der touristischen Anziehungskraft der Region, soll der Gebäudekomplex und die Freiflächen einer nachhaltig verwertbaren Nutzung zugeführt werden und dabei historisch wertvolle Bausubstanz vor dem Verfall bewahrt und eine Brache inmitten der Ortslage beseitigt werden.
Ziel des Verfahrens ist die Vergabe der
- Freianlagenplanung mit besonderen und zusätzliche Leistungen
Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren nach §15 VgV 2016 durchgeführt. Alle benannten Leistungen werden in einem Los vergeben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den einzelnen Leistungsphasen (nachfolgend LP genannt). Vorgesehen ist nach Abschluss des Vergabeverfahrens zunächst die Beauftragung der LP 2 bis 3 sowie dazugehöriger besonderer Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht, ebenso kein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung erster
Leistungsphasen. Die vertraglichen Grundleistungen und Besonderen Leistungen sind dem beiliegenden
Vertrag zu entnehmen. Ebenso ergibt sich der konkrete Umfang der zu vergebenden Planungsleistung aus dem Vertrag, der mit dem Auftragnehmer abgeschlossen wird.
Die weiteren zur ganzheitlichen Planung erforderlichen Fachdisziplinen werden ist
separaten Vergabeverfahren gebunden.
Stufenweise Beauftragung entsprechend der Vertragsbedingungen. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber bzw. der Förderung des Bauvorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
1) Das Ende der Laufzeit ist eine ca. Angabe und bezieht sich auf das Ende der LP 8.
2) Rückfragen zum Verfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal zu stellen.
Es ist zugelassen wer zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht.
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bieter nachgewiesen wird, dass der oder die verantwortlichen Berufsangehörigen die o.g. Anforderungen erfüllt.
Folgende Angaben sind gefordert: Name, entsprechende Urkunden der Eintragung
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
Hierfür ist das Formular Angebot zu verwenden und ggf. durch entspreche
Nachweise/Unterlagen zur ergänzen.
1) Angaben zum Bewerber:
Name, Sitz des Dienstleistungserbringers - bei NL auch Hauptsitz, Kontaktdaten, Rechtsform, Zeitraum des Bestehens.
Art der Teilnahme:
Angabe Einzelangebot oder Bietergemeinschaft.
Bietergemeinschaften sind zugelassen als Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der oder die bevollmächtigte(n) Vertreter ist/sind zu benennen.
2) Berufshaftpflicht gem. § 45 Absatz 1 VgV:
Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung. Der Bewerber ist verpflichtet als Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden eine entsprechende Bescheinigung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler! - Maklerbescheinigung führt zum Ausschluss) vorzulegen.
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1.500.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 250.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Alle Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Ablaufes der Bewerbungsfrist sein.
3) Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, die der Bieter an Dritte weiter zu vergeben beabsichtigt (Unteraufträge) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er für die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit dem Angebot alle für die Leistung geforderten Angaben und Nachweise abzugeben und eine Verpflichtungserklärung unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben.
4) Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten
anderer Unternehmen bedienen wird (Eignungsleihe) mit Beschreibung der Teilleistungen
und Benennung der Unternehmen.
Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Eignungsleihe), ist mit dem
Angebot für jedes Unternehmen eine Verpflichtungserklärung mit Beschreibung der
(Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall
abzugeben.
Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und
des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe, sofern er die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Der
Nachweis dafür ist dem Angebot beizulegen.
5) Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und
Lieferinteressen erfolgt gem. §73 Abs.3 VgV.
6) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §123 und §124 bestehen.
7) Eigenerklärung zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen
Unternehmen.
8) Eigenerklärung (JA) gem. Art.5k VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen)
Minimum level(s) of standards possibly required:Hierfür ist das Formular Angebot zu verwenden und ggf. durch entspreche Nachweise/Unterlagen zur ergänzen.
Angabe einer Referenz mit folgenden Mindestbedingungen:
- es handelt sich um eine Freianlage welche in direkter Verbindung mit einem Gebäude steht
- Einstufung in Honorarzone III oder höher nach HOAI § 40 HOAI
- Inbetriebnahme erfolgte ab dem 01.01.2015 bis zum Einreichungstermin gem. Bekanntmachung
- durch den Bieter wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 gem. § 39 HOAI erbracht
- die Kosten der KG 500 betragen mindestens 0,1 Mio. Euro (brutto)
Zusätzlich zu den Angaben auf dem Formular ist zwingend eine aussagekräftige textliche und bildliche Darstellung des Referenzobjektes einzureichen. Die Darstellung sollten jedoch eine Seite DIN A4 möglichst nicht überschreiten.
Minimum level(s) of standards possibly required:Erforderliche berufliche Befähigung siehe III.1.1 zu dieser Auftragsbekanntmachung.
Contract performance conditions:Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter. Es ist in diesem Fall eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der ARGE gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Der oder die bevollmächtigte(n) Vertreter ist/sind zu benennen. Die Vollmacht ist beizufügen. Zur Erfüllung sind im Formular Angebot die entsprechenden Felder auszufüllen.
1) Das Ende der Laufzeit ist eine ca. Angabe und bezieht sich auf das Ende der LP 8.
2) Rückfragen zum Verfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal zu stellen.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.