Aerial mapping services (Германия - Тендер #42680953) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, Submissionsbüro Номер конкурса: 42680953 Дата публикации: 12-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Befliegung Sommer 2023
Reference number: KR-Subm-2023-0010Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Erwerb hochaufgelöster Nadir und Oblique Luftbilder (≤ 0,05 m/Pi-xel) mit hoher Überlappung (≥ 80% in Längs- und ≥ 60% in Querrichtung) für das 465 km² große Bearbeitungsgebiet im Großraum München. Diese sollen für die Berechnung eines Digitalen Oberflächen-modells (DOM), eines DOM-basierten True-Orthophoto-Mosaiks (TOM), eines Digitalen Geländemodells (DGM) sowie eines 3D-Meshs genutzt werden. Die Erstellung des DOM und DGM muss sowohl bildbasiert als auch in Kombination mit einem Laserscanner erfolgen.
München
Deutschland
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Erwerb hochaufgelöster Nadir und Oblique Luftbilder (≤ 0,05 m/Pixel) mit hoher Überlappung (≥ 80% in Längs- und ≥ 60% in Querrichtung) für das 465 km² große Bearbeitungsgebiet im Großraum München. Diese sollen für die Berechnung eines Digitalen Oberflächen-modells (DOM), eines DOM-basierten True-Orthophoto-Mosaiks (TOM), eines Digitalen Geländemodells (DGM) sowie eines 3D-Meshs genutzt werden. Die Erstellung des DOM und DGM muss sowohl bildbasiert als auch in Kombination mit einem Laserscanner erfolgen.
Die nachstehenden Unterlagen a) bis d) sind, soweit nicht
anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei
Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Beruft sich der
Bieter hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten
anderer Unternehmen (Eignungsleihe), sind die
entsprechenden Unterlagen, soweit nicht anders angegeben,
auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der
Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu
lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben
und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die
Unternehmen zu benennen und die Unterlagen auch für diese
einzureichen. Empfohlen wird, für die Angaben und
Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu
verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Für in
ausländischer Sprache abgefasste Nachweise ist eine
Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
a) Eigenerklärung, ob einer der in § 123 oder 124 GWB
aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt; für den Fall des
Vorliegens eines Ausschlusstatbestandes zudem
Erläuterungen, mit denen Umstände geltend gemacht werden,
nach denen von einem Ausschluss abgesehen werden kann.
b) Sofern es sich bei dem Bieter um eine natürliche Person
handelt, sind auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers
zum Zweck der Anforderung eines Auszugs aus dem
Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO sowie der
Abfrage gemäß § 6 WRegG durch den Auftraggeber vor
Zuschlagserteilung außerdem anzugeben: Vorname(n),
Geburtsname, Familienname (falls abweichend vom
Geburtsnamen), Geburtsdatum, Geburtsort,
Staatsangehörigkeit;
c) Erklärung (Eigenerklärung) oder Nachweis, dass der Bieter
nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er
niedergelassen ist, in einem Berufs- oder Handelsregister
dieses Staates eingetragen ist, oder Nachweis der erlaubten
Berufsausübung auf andere Weise (§ 44 VgV).
d) Im Fall von Bietergemeinschaften zusätzlich ein Verzeichnis
der Mitglieder mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters
und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass
der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber vertritt, er berechtigt ist, mit uneingeschränkter
Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, und dass
alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige
Schadensersatzansprüche der Stadt gesamtschuldnerisch
haften.
Empfohlen wird, für die vorstehenden Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Die nachstehenden Unterlagen a) bis c) sind, soweit nicht
anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei
Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für
(Teil-)Leistungen, für die sich der Bieter auf die Kapazitäten
anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die
entsprechenden Unterlagen, soweit nicht anders angegeben,
auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der
Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu
lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben
und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die
Unternehmen zu benennen und die Unterlagen auch für diese
einzureichen. Empfohlen wird, für die Angaben und
Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu
verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Für in
ausländischer Sprache abgefasste Nachweise ist eine
Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für jedes der
letzten 3 Geschäftsjahre, unter Einschluss des Anteils von zusammen
mit anderen Unternehmen erbrachten Leistungen, soweit in
dem jeweiligen Jahr ein Umsatz erzielt worden ist;
b) Eigenerklärung über den Umsatz hinsichtlich der Leistungen
in dem Tätigkeitsbereich, dem der vorliegend ausgeschriebene
Auftrag zuzuordnen ist, für jedes der letzten 3 Geschäftsjahre,
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen erbrachten Leistungen, soweit in dem jeweiligen
Jahr ein Umsatz erzielt worden ist.
c) Sofern der Bieter bezüglich der finanziellen und
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens in Anspruch nehmen wird
(Eignungsleihe): Nachweis des Bieters, dass ihm die
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B.
durch eine Verpflichtungserklärung des anderen
Unternehmens), und Erklärung des anderen Unternehmens,
dass es für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung mit dem
Bieter für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe gegenüber dem Auftraggeber übernimmt.
Empfohlen wird, für die vorstehenden Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Die nachstehenden Unterlagen a) bis c) sind, soweit nicht
anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei
Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für
(Teil-)Leistungen, für die sich der Bieter auf die Kapazitäten
anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die
entsprechenden Unterlagen, soweit nicht anders angegeben,
auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der
Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu
lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben
und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die
Unternehmen zu benennen und die Unterlagen auch für diese
einzureichen. Empfohlen wird, für die Angaben und
Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu
verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Für in
ausländischer Sprache abgefasste Nachweise ist eine
Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
a) Referenzen (Eigenerklärungen) in Form einer Liste über die
in den letzten 3 Jahren vom Bieter erbrachten wesentlichen
Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts
sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
(einschließlich Kontaktdaten der dortigen Ansprechperson). Angegeben
werden können auch Referenzen über zeitlich davor erbrachte
wesentliche Leistungen, sofern diese ab dem Kalenderjahr
2016 oder später erbracht worden sind. Im Übrigen siehe
nachfolgend unter Möglicherweise geforderte
Mindeststandards;
b) Angabe der durchschnittlichen jährlichen
Beschäftigtenanzahl und die Zahl der Führungskräfte, jeweils
in den letzten 3 Jahren;
c) Sofern der Bieter die Kapazitäten eines anderen
Unternehmens in Anspruch nehmen wird (Eignungsleihe):
Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch eine
Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens.
Siehe Vertragsunterlagen.
Hinweise auf besondere Bedingungen und hierzu mit dem Angebot einzureichende
Unterlagen:
- Im Fall von Bietergemeinschaften ist mit dem Angebot ein Verzeichnis der
Mitglieder mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte
Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt, er berechtigt ist, mit
uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, und dass alle
Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche der Stadt
gesamtschuldnerisch haften.
- Im Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 müssen
Bieter sowie im Falle einer Bietergemeinschaft alle Mitglieder
der Bietergemeinschaft mit dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt "Eigenerklärung - Bezug zu Russland i.S.d. VO (EU)
Nr. 833/2014 i.d.F. der VO (EU) 2022/576", das den
Vergabeunterlagen beigefügt ist, einreichen.
entfällt
entfällt
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).