Track construction works (Германия - Тендер #42680948) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stuttgarter Straßenbahnen AG Номер конкурса: 42680948 Дата публикации: 12-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rampe Stöckach
Reference number: 150-2023-0021Grunderneuerung von ca. 340 lfdm 3-schienigem Vignolschienengleis
Stuttgart - Ost Streckenast 200
Grunderneuerung von ca. 340 lfdm 3-schienigem Vignolschienengleis
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber. Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage der einschlägigen Förderrichtlinie gewährt werden. Die Zuwendungsbedingungen sehen explizit vor, dass ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durchgeführt wurde. Der Auftraggeber hat alles vorbereitet, um die Zuwendungen zu erhalten und darf - vorbehaltlich nicht von ihm zu beeinflussender Umstände - davon ausgehen, dass er sie auch erhält. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. Dahingehende Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
siehe den Vergabeunterlagen beigefügte Datei "Forderungen Angebot"
siehe den Vergabeunterlagen beigefügte Datei "Forderungen Angebot"
gemäß den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung.
Minimum level(s) of standards possibly required:Es ist ein geeignetes und bei der SSB zugelassenes Zweiwegefahrzeug für ein gesperrtes Gleis Status 2 erforderlich.
Gewährleistungsbürgschaft
Vertragserfüllungsbürgschaft
Zahlung gemäß § 16 VOB/B
Alle Mitglieder der Bietergemeinschaften haften als Gesamtschuldner
Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Stuttgarter Straßenbahnen AGSchockenriedstr. 5070565 StuttgartDeutschland
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber. Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage der einschlägigen Förderrichtlinie gewährt werden. Die Zuwendungsbedingungen sehen explizit vor, dass ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durchgeführt wurde. Der Auftraggeber hat alles vorbereitet, um die Zuwendungen zu erhalten und darf - vorbehaltlich nicht von ihm zu beeinflussender Umstände - davon ausgehen, dass er sie auch erhält. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. Dahingehende Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
1) Etwaige Vergabeverstöße miss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenübder dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen
1) Etwaige Vergabeverstöße miss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenübder dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen