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Security services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42281441)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Номер конкурса: 42281441
Дата публикации: 26-05-2023
Сумма контракта: 108 354 146 (Российский рубль) Цена оригинальная: 1 835 626 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023052320230623 10:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
      Mainzer Straße 29
      Wiesbaden
      65185
      Germany
      Telefon: +49 611/340-0
      E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de
      Fax: +49 611/340-1150
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18798e67cd9-6b3249ef1caa580a
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://vergabe.hessen.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Beschaffung von Vorortservice zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) und zur elektronischen Präsenzkontrolle (EPK)

        Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0055
      2. CPV-Code Hauptteil:
        79710000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Es ist bei den Probanden "Vor-Ort" die Aufstellung, Anlegung, Abnahme sowie die Störungsbeseitigung des Überwachungsequipments vorzunehmen. Zudem sind zukünfig eingesetzte Verfahren im Sinne der EAÜ "Vor-Ort" zu unterstützen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 1 835 626.05 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        79710000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Hessen- bzw. Bundesweit

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Es ist geplant, einen Servicepartner für die notwendigen Arbeiten vor Ort zu beschaffen (Anlegung und Abnahme der Fußfesseln, Störungsbeseitigung). Die Leistungen für den Vor-Ort-Service sind in allen 16 Bundesländern innerhalb 4 Stunden Vorlaufzeit zu erbringen.

        Die Anforderungen untergliedern sich in

        - Bereitstellung eines Lagerraums für das Fußfesselequipment mit Zugangskontrolle und Alarmsicherung.

        - Transport- und Lagerlogistik des Fußfesselequipments.

        - Transport der Fußfesselequipments.

        - Anlegung/Austausch der Fußfessel (EAÜ: Funktionsweise GPS) an die in der gesamten Bundesrepublik Deutschland zu überwachenden Personen (Probanden) nach Absprache und mit der polizeilichen oder fachlichen Aufsicht.

        - Anlegung/Austausch der Fußfessel (EFF Hausarrest) an die im Landesgebiet Hessen zu überwachenden Personen (Probanden) nach Absprache und mit der polizeilichen oder fachlichen Aufsicht.

        - Bei EFF: Ermittlung eines technisch günstigen Aufstellortes für die Empfänger, Reichweitentest durchführen und auch bei Störung im Auftrag der AG diese zu beheben.

        - Sicherstellung der Erreichbarkeit

        - Einsatz erfolgt durch Einzelaufträge per E-Mail, Fax oder Telefon.

        - Bereithaltung von aktiven Komponenten der elektronischen Aufenthaltsüberwachung zum sofortigen Einsatz

        - Vor- und Nachbereitung der Außeneinsätze (Hausbesuche)

        a) Hardwarekontrolle und Equipment-Tests, Reinigung und Austausch des defekten Equipments

        b) Dokumentationen

        c) Terminabsprachen

        - Hausbesuche bei den Probanden in neutraler Kleidung ("Zivil") mit neutralen Fahrzeugen, die abseits der Wohnung geparkt werden müssen.

        - Prüfung der Örtlichkeiten aus technischer Sicht (Probandenwohnung)

        - Anlegen/Austauschen der Fußfessel bei vorheriger Einwilligung des Trägers unter Aufsicht und Leitung des Bewährungshelfers oder Justizbediensteten

        - Einweisung für die Probanden in die Bedienung des Equipments

        - Einweisung in die Technik und jährliche Schulung der Mitarbeiter

        - Bundesweite Aufstellung der Atem-Alkoholmessgeräte und Einweisung der Probanden.

        - Bundesweites Anbringen und Einrichten der sonstigen Überwachungshardware, die bisher noch nicht im Einsatz ist, während der Laufzeit des Rahmenvertrages jedoch von der Justiz gefordert werden kann.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 1 835 626.05 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 24
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 2.202.751,26 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Der Bieter legt eine Zusage vor (Datei "Zusage_HPV"), dass er für den Fall des Zuschlags eine Haftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit abschließen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens:

        für Personenschäden 1.250.000 €

        für Sachschäden 1.000.000 €

        für Vermögensschäden 500.000 €

        betragen. Insgesamt sind jedoch 5 Mio. EUR pro Schadensart für die Laufzeit des Vertrages ausreichend.

        Bei Bietergemeinschaften ist nur die Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist") über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge. In der Referenzliste ist der Leistungszeitraum, der Name und die Anschrift des Referenzgebers aufzuführen. Zudem hat der Bieter die Vergleichbarkeit des Ausschreibungsgegenstandes darzulegen. (Datei "Referenzliste" auf der Vergabeplattform)

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-06-23
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-08-15
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-06-23
      Ortszeit: 10:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      entfällt

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 2.202.751,26 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
        Wilhelminenstraße 1 - 3
        Darmstadt
        64283
        Germany
        Kontaktstelle(n): 64283
        Telefon: +49 6151/126603
        E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
        Fax: +49 611/327648534
        Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

        § 160 Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1.

        der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2.

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3.

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4.

        mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

        § 160 Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1.

        der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2.

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3.

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4.

        mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-05-23

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