Laboratory services (Германия - Тендер #42281276) | ||
| ||
Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung Tiefbau Номер конкурса: 42281276 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Ernst-Thälmann-Park; Monitoring
Reference number: 23-057Monitoring
10405 Berlin, Ernst-Thälmann-Park
Sanierungsbegleitende Probenahme- und Analytikleistungen.
- Probenahme- und Laborleistungen zur Fremdüberwachung einer Grundwasserreinigungsanlage mit einer Förderleistung bis 17 m3/h für 6 Jahre.
- Probenahme- und Laborleistungen zum halbjährlichen Grundwassermonitoring mit rund 70 Messstellen im Frühjahrsmonitoring und 100 Messstellen im Herbstmonitoring.
Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung erfüllt werden.
Details siehe Auftragsunterlagen.
Eigenerklärung,
— dass keine Straftaten oder Geldbußen für die nachgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und keine der nachgenannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss des Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten:
a) gemäß den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
b) gemäß § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG),
c) gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG),
d) gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG),
e) gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).
— dass nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen,
— zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(BerlAVG)),
— gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (§ 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)).
Details siehe Auftragsunterlagen.
Auf gesondertes Verlangen sind folgende Nachweise einzureichen:
1. Nachweis Sachkunde nach DVGW-Regel 101-004 (Arbeiten in kontaminierten Bereichen).
2. Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 3.000.000 € für Personenschäden und 1.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden.
3. Vorlage von Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und überwiegend als Eigenleistung ausgeführt wurden. Als vergleichbare Referenzen werden anerkannt:
- Grundwassermonitorings mit mindestens 70 Messstellen,
- Fremdüberwachung von vergleichbaren Grundwasserreinigungsanlagen für die Wasser- und Luftstrecke.
Zu den vorgelegten Referenzen sind der Referenzgeber sowie ein Ansprechpartner des Referenzgebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen.
4. Nachweis der Akkreditierung nach ISO 17025 für die Probenahme und Analytik der ausgeschriebenen Parameter.
Minimum level(s) of standards possibly required:Auf gesondertes Verlangen sind folgende Nachweise einzureichen:
1. Nachweis Sachkunde nach DVGW-Regel 101-004 (Arbeiten in kontaminierten Bereichen).
2. Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 3.000.000 € für Personenschäden und 1.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden.
3. Vorlage von Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und überwiegend als Eigenleistung ausgeführt wurden. Als vergleichbare Referenzen werden anerkannt:
- Grundwassermonitorings mit mindestens 70 Messstellen,
- Fremdüberwachung von vergleichbaren Grundwasserreinigungsanlagen für die Wasser- und Luftstrecke.
Zu den vorgelegten Referenzen sind der Referenzgeber sowie ein Ansprechpartner des Referenzgebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen.
4. Nachweis der Akkreditierung nach ISO 17025 für die Probenahme und Analytik der ausgeschriebenen Parameter.
- Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Vergabekammer des Landes Berlin