Construction work (Германия - Тендер #42281274) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Gelsenkirchen Номер конкурса: 42281274 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Tischlerarbeiten (Mobile Trennwände) - Mährfeldschule (GGS), Röttgersweg 20, 45896 Gelsenkirchen
Reference number: 10/4.2-2023-0120Tischlerarbeiten (Mobile Trennwände)
Mährfeldschule (GGS) Röttgersweg 20 45896 Gelsenkirchen
Bei der Maßnahme handelt es sich um Tischlerarbeiten - Mobile Trennwände für den Neubau eines Schulgebäudes. Die Arbeiten werden in Abschnitten, dem Baufortschritt folgend, ausgeführt.
Die Arbeiten finden in allen Bauteilen im Erd- und Obergeschoss statt.
OG: 6 Anlagen
EG: 3 Anlagen
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung der Bietenden auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124 abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietenden auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) geführt werden, sofern diese Bescheinigungen Bestandteil der PQ-Liste sind.
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (T2-VOB/RV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
- Nachweis über die Registereintragungen (T2-VOB/RV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Vorlage Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, der Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - sofern eine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht.
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung der Bietenden auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124 abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietenden auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) geführt werden, sofern diese Bescheinigungen Bestandteil der PQ-Liste sind.
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto) (T2-VOB) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
- Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen (T2-VOB/RV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde, durch Vorlage der:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse. Falls das Unternehmen nicht beitragspflichtig ist, wird diesbezüglich um eine Mitteilung in Textform gebeten.
- Nur falls zutreffend - Vorlage des Insolvenzplans (T2-VOB/RV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nur falls ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde, ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorzulegen.
- Versicherungsnachweis - Mindestdeckungssummen (T2-VOB/RV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 5.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils pro Schadensfall und Schadensjahr.
In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen. Vor Ausführungsbeginn ist der Versicherungsabschluss mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachzuweisen.
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung der Bietenden auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124 abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietenden auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) geführt werden, sofern diese Bescheinigungen Bestandteil der PQ-Liste sind.
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe der Arbeitskräfte (T2-VOB) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- Nachweis von 3 Referenzen (T2-VOB/RV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): 3 Referenznachweise über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit den im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) geforderten Angaben.
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde (T2-VOB/RV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber*in oder Bieter*in in Frage stellt.
- Eigenerklärung - Sanktionen EU (T2-VOB-EU/RV-EU/VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Zentrale Vergabestelle Gelsenkirchen
Information about authorised persons and opening procedure:Die Bietenden oder ihre Bevollmächtigten dürfen nicht zugegen sein.
Die Bietenden oder ihre Bevollmächtigten dürfen nicht zugegen sein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandung im Hinblick auf das Vergabeverfahren (gemäß § 160 Abs. 3 GWB) die Bewerber*innen/Bieter*innen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber*innen/Bieter*innen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind, damit die Bewerber*innen/Bieter*innen für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter / die Bewerberin/Bieterin wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Absendung der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gemäß § 134 Abs. 2 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen vor der Vergabekammer beantragt werden. Bei Übermittlung der Mitteilung auf elektronischem Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Nach Ablauf der jeweiligen Fristen ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandung im Hinblick auf das Vergabeverfahren (gemäß § 160 Abs. 3 GWB) die Bewerber*innen/Bieter*innen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber*innen/Bieter*innen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind, damit die Bewerber*innen/Bieter*innen für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter / die Bewerberin/Bieterin wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Absendung der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gemäß § 134 Abs. 2 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen vor der Vergabekammer beantragt werden. Bei Übermittlung der Mitteilung auf elektronischem Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Nach Ablauf der jeweiligen Fristen ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster