Refuse disposal and treatment (Германия - Тендер #42279585) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Kirchlengern Номер конкурса: 42279585 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
EU-weite Abfallentsorgung Gemeinde Kirchlengern
Abfallentsorgung im Gemeindegebiet Kirchlengern
Sammlung und Transport von Restabfall, Beistellsäcken, Bioabfall, Grünabfällen, Sperrgut sowie Elektro- und Elektronikaltgeräte (Haushaltsgroß- und Kühlgeräte) inkl. Behälterbewirtschaftung
Lot No: 1Gemeinde Kirchlengern
Sammlung und Transport von Restabfall, Beistellsäcken, Bioabfall, Grünabfällen, Sperrgut sowie Elektro- und Elektronikaltgeräte (Haushaltsgroß- und Kühlgeräte) inkl. Behälterbewirtschaftung
Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen bis zum 31.12.2027 um ein Jahr bis zum 31.12.2029 verlängert werden.
Sammlung und Transport von Altpapier inkl. Behälterbewirtschaftung, Verwertung, Sortierung, Lagerung und Herausgabe des PPK-Anteils, Mengenmeldungen
Lot No: 2Gemeinde Kirchlengern
Sammlung und Transport von Altpapier inkl. Behälterbewirtschaftung, Verwertung, Sortierung, Lagerung und Herausgabe des PPK-Anteils, Mengenmeldungen
Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen bis zum 31.12.2027 um ein Jahr bis zum 31.12.2029 verlängert werden.
Handelsregister-Auszug. Die vollständigen Unterlagen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Vergabekammer Westfalen