Works for complete or part construction and civil engineering work (Германия - Тендер #42279584) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Furth im Wald 2025 gGmbH Номер конкурса: 42279584 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Spezialtiefbauarbeiten
Mit der Durchführung der Bayerischen Landesgartenschau 2025 ergreift die Stadt Furth im Wald die Chance, wichtige Grün- und Erholungsstrukturen in der Stadt zu stärken und das alltägliche Leben in der Stadt attraktiver zu gestalten. Der Bezug zum Wasser wird als bedeutende Standortqualität erlebbarer gemacht. Zentrales Gestaltungselement im südlichen Teilraum der Gartenschau ist der "Drachensteg", ein ca. 950 m langer Erlebnispfad durch die Chambaue. Der „Drachensteg“ ist eine für Fußgänger nutzbare Erschließung, die mehrfach Fließgewässer quert, durch ein Bachbett führt und einen künstlichen Teich umrundet. An einigen Orten bildet der Drachensteg Aufweitungen mit besonderer Aufenthaltsqualität und Sitzgelegenheiten.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Herstellung von Pfahlgründungen für Brücken und Brunnenfundamente für Stege.
Los 01 Spezialtiefbau - Pfahlgründung
Los 02 Brunnenfundamente
Los 01 Spezialtiefbau - Pfahlgründung
Lot No: 01Furth im Wald
Das Los 01 Pfahlgründungsarbeiten Brücken umfasst im Wesentlichen:
-Lieferung, Vorbereitung und Einbringung von 48 Stück Pfählen aus Stahlrohr in den Durchmessern 323,9 und 457 mm und in Gesamtlängen von 8 bis 12 m
-Abtransport des beim Bohren geförderten Erdmaterials zum Lagerplatz
noch nicht zugeteilt
Los 02 Brunnenfundamente
Lot No: 02Furth im Wald
Das Los 02 Brunnenfundamente umfasst im Wesentlichen:
-1400 qm Vegetationsschicht abschieben
-500 m3 Oberboden lösen, lagern·
-340 t Schroppen / Grobschlag liefern und einbauen
-400 t Schottertragschicht liefern und einbauen
-insgesamt 106 Stück Brunnenfundamente mit Stahlbetonverfüllung im Absenkverfahren, dabei sind mit Beton verfüllte, bewehrte Fundamentsäulen mit einem Durchmesser von 1,50 m -1,00 m und Einbindetiefen von 1m bis 4m zu erstellen.
- 18,5 t Herstellung von Bewehrungskörben aus Baustahl
- 363 m3 Stahlbetonarbeiten zur Verfüllung der Schachtringe
noch nicht zugeteilt
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=271119
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Anschrift siehe Nr. I.1)
Information about authorised persons and opening procedure:Nur Vertreter des Auftraggebers
Nur Vertreter des Auftraggebers
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern