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Electrical installation work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41478216)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Energie Schul- und Sportzentrum Schifferstadt GmbH
Номер конкурса: 41478216
Дата публикации: 05-05-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023050220230606 10:00OtherContract noticeWorksOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceOther01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Energie Schul- und Sportzentrum Schifferstadt GmbH
      Mühlstraße 18
      Schifferstadt
      67105
      Germany
      Telefon: +49 621-5909-4360
      E-Mail: vergabestelle@rheinpfalzkreis.de
      Fax: +49 621-5909-4362
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187c257fa41-7e327ca9ed85a4db
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: www.auftragsboerse.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: juristische Person des privaten Rechts mit im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben nicht gewerblicher Art
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Bau und Betrieb von Anlagen zur hocheffizienten dezentralen Energieerzeugung und -verteilung und sonstigen Versorgungsinfrastrukturen vorrangig aus erneuerbaren Energien
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Energieautarke und CO2-neutrale Quartiersversorgung Schifferstadt (GUSEA) - ELT-Netze und Installationen

        Referenznummer der Bekanntmachung: B-EnSchi-2023-08
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45310000
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        ELT-Netze und Installationen

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Schifferstadt

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Im Umfang dieses Leistungsverzeichnises ist auf dem Areal ein neus Arealstromnetz zu errichtet, für welches die erforderlichen Erdverlegten Leerrohre und Kabelzugschächte bauseits errichtet werden. Des weiteren handelt es sich bei der Maßnahme um eine Neuerrichtung von elektrotechnischen Anlagen in

        Bestandsgebäuden und Neubauten (Energiezentrale), welche wiederum an das Arealstromnetz anzuschließen sind. Ferner müssen im Umfang der hier beschriebenen Maßnahmen die bestehenden Unterverteiler in den Gebäuden an das neue elektrotechnische System angeeschlossen werden. In diesem Zuge erfolgt die Außerbetriebnahme der Versorgung über den besher bestehenden Anschluss der

        bestehenden Unterverteilungen über den öffentlichen Energieversorger.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-07-03
        Ende: 2024-01-15
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:

        EFRE; IWB

        P3-SZ7-1 - CO2: Modellprojekte neue Technologien - MKUEM

      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Mit dem Angebot abzugeben sind:

        Erklärungen,

        1. dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen

        2. dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt sind

        3. über Registereintragungen

        4. zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft

        Zu 1-4 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts 124 "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich. Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei und ist auch erhältlich unter:

        https://cloud.rpkinfo.de/index.php/s/WFzKtsiC5YzLbiw

        (Passwort: Eignung124)

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

        Der Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.

        Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der jeweilige Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu führen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter durch Einreichung des vollständig ausgefüllten Formblatts 124 "Eigenerklärung zur Eignung" seinen jeweiligen Netto-Jahresumsatz in den drei abgeschlossenen Geschäftsjahren aus Leistungen zu erklären, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Weist der Bieter noch keine Geschäftstätigkeit von 3 Jahren auf, erstreckt sich der Erklärungszeitraum auf die Zeit seiner bisherigen Geschäftstätigkeit. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei und ist auch erhältlich unter:

        https://cloud.rpkinfo.de/index.php/s/WFzKtsiC5YzLbiw

        (Passwort: Eignung124)

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Mit dem Angebot sind vom Bieter Nachweise - zunächst nur Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Referenzleistung Bieter" - zu Referenzen vorzulegen. Vom Bieter ist für jede einzelne Referenz das Formblatt "Referenzleistung Bieter" vollständig auszufüllen und mit dem Angebot gegebenenfalls ergänzt um weitere erläuternde Unterlagen zur jeweiligen Referenzleistung einzureichen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Die Referenzen müssen folgende Mindestbedingungen erfüllen:

        a) Die Referenzleistungen müssen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sein.

        b) Die Referenzleistungen dürfen nicht vor dem 01.05.2018 abgeschlossen worden sein.

        c) Der Bieter muss mindestens 2 Referenzen mit dem Angebot einreichen, die die Mindestanforderungen gem. a) und b) erfüllen

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Mit Angebotsabgabe müssen Bieter eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach dem rheinlandpfälzischen LTTG abgeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben Bieter diese Verpflichtungserklärung innerhalb der ihr gesetzten Frist auch für deren Nachunternehmen vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

        Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.

        In diesem Zusammenhang ist eine Eigenerklärung abzugeben, die Teil der Vergabeunterlagen ist.

        Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist die jeweilige Erklärung von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu abzugeben.

        Im Übrigen wird auf die unter dem Link gem. Abschnitt I.3) abrufbaren Vergabeunterlagen verwiesen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-06-06
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-08-08
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-06-06
      Ortszeit: 10:00
      Ort:

      Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-KreisEuropaplatz 567063 LudwigshafenDeutschland

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Nur Vertreter der Zentralen Vergabestelle und des Auftraggebers

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      Nur Vertreter der Zentralen Vergabestelle und des Auftraggebers

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland-Pfalz
        Stiftsstraße 9
        Mainz
        55116
        Germany
        Kontaktstelle(n): 55116
        Telefon: +49 6131-16-2234
        E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.

        Dieser lautet:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.

        Dieser lautet:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-05-02

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