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Special-purpose road passenger-transport services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41476264)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Wilhelmshaven, FB 30 Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
Номер конкурса: 41476264
Дата публикации: 05-05-2023
Сумма контракта: 114 307 401 (Российский рубль) Цена оригинальная: 1 936 480 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023050220230606 11:30Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Wilhelmshaven, FB 30 Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
      Rathausplatz 1
      Wilhelmshaven
      26382
      Germany
      Telefon: +49 4421/161107
      E-Mail: zentrale.vergabestelle@wilhelmshaven.de
      Fax: +49 4421/16411107
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E67623434
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.subreport.de/E67623434

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Individuelle Schülerbeförderung - Stadt Wilhelmshaven

      2. CPV-Code Hauptteil:
        60130000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Stadt Wilhelmshaven, der Fachbereich Bildung und Sport (FB 40) schreibt die Individuelle Schülerbeförderung in einem offenen Verfahren nach § 15 VgV in 20 Losen als Rahmenvertrag aus. Die Leistung beinhaltet die Organisation und Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Stadt Wilhelmshaven zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr. Die anzufahrenden Schulen befinden sich im Stadtgebiet Wilhelmshaven und zum Beispiel in Aurich, Bremen, Jever, Oldenburg, Varel, Westerstede, Wilhelmshaven und Wittmund.

        Teilweise müssen bei Schülerbeförderung Elektro-Rollstühle oder nicht faltbare Rollstühle mit befördert werden,

        sodass der Einsatz von Sonderfahrzeugen erforderlich wird. Die endgültige Schülerzahl, die Fahrstrecken und

        die erforderlichen Sonderfahrzeuge können erst kurz vor Beginn des Schuljahrs endgültig festgelegt werden.

        Die einzelnen Lose sind nach den anzufahrenden Schulen benannt.

        Es ist möglich ein Los, mehrere Lose oder alle Lose (maximale Anzahl 20) anzubieten.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 1 936 480.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        maximale Anzahl an Losen: 20
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Georg-Droste-Schule, Förderzentrum für Blinde und Sehbehinderte, An der Gete 103, 28211 Bremen

        Los-Nr.: 1
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60130000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Fahrstrecke Wilhelmshaven - Bremen

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Beförderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit befördert. Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z. T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 durchzuführen. Ggf. kann der Vertrag um ein oder zwei Jahre verlängert werden (bis 2025/26 bzw. 2026/27).

        Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungenflexibel zu reagieren und eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.

        Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.

        Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis eingesetzt werden.

        Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (siehe Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte

        Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

        Fahrzeuge: Zum Einsatz kommen dürfen nur geeignete, dem Einsatz entsprechende und zugelassene Fahrzeuge.

        Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im

        Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten und Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten.

        Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, Anzahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle und Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.

        Je Sammeltour werden in den Vergabeunterlagen maximale Werte zur Schülerzahl, Anzahl Sonderfälle (E-Rollstühle etc.) und Begleitpersonen genannt. Dem Auftragnehmer wird freigestellt mehrere Fahrzeuge einzusetzen. Für jede Sammeltour können vom Auftragnehmer aber nur die gefahrenen Kilometer der entsprechend der Schülerzahl und Streckenart vorgegebenen Fahrzeuganzahl abgerechnet werden. Für die Kilometerabrechnung werden nur die gefahrenen Strecken vom Abholort des jeweils 1. Fahrgastes zum Bestimmungsort des jeweils letzten Fahrgastes abgerechnet. Die Abrechnung der Zulage-Positionen 2, 3 und 4 erfolgt je Schüler/Fahrt, je Sonderfall/Fahrt und je Begleitperson/Fahrt. Das Einladen, Mitführen und Ausladen von Handgepäck und Rollstühlen (faltbar) einschl. des Faltens von faltbaren Rollstühlen wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die erbrachten Leistungen sind bis zum 10. des Folgemonats einschl. Vorlage der fortlaufend zu führenden Strecken-Nachweise (Anlage-KM) abzurechnen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Auftragnehmer abzuschließen.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 72 800.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Ende: 2025-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Zu Gunsten der Stadt Wilhelmshaven besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages für jeweils ein weiteres Schuljahr (1. Verlängerung bis 31.07.2026 und 2. Verlängerung bis 31.07.2027).

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
      14. Bezeichnung des Auftrags:

        Carlo-Collodi-Schule, Zum Hullen 44, 26655 Westerstede, Außenstellen: Altjührdener Str. 34, 26316 Varel / Neuenburger Str. 34, 26655 Westerstede

        Los-Nr.: 2
      15. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60130000
      16. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Fahrstrecke Wilhelmshaven - Westerstede

      17. Beschreibung der Beschaffung:

        Beförderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit befördert. Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z. T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 durchzuführen. Ggf. kann der Vertrag um ein oder zwei Jahre verlängert werden (bis 2025/26 bzw. 2026/27).

        Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungen flexibel zu reagieren und eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.

        Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.

        Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis eingesetzt werden.

        Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (siehe Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte

        Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

        Fahrzeuge: Zum Einsatz kommen dürfen nur geeignete, dem Einsatz entsprechende und zugelassene Fahrzeuge.

        Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im

        Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten und Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten.

        Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, Anzahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle und Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.

        Je Sammeltour werden in den Vergabeunterlagen maximale Werte zur Schülerzahl, Anzahl Sonderfälle (E-Rollstühle etc.) und Begleitpersonen genannt. Dem Auftragnehmer wird freigestellt mehrere Fahrzeuge einzusetzen. Für jede Sammeltour können vom Auftragnehmer aber nur die gefahrenen Kilometer der entsprechend der Schülerzahl und Streckenart vorgegebenen Fahrzeuganzahl abgerechnet werden. Für die Kilometerabrechnung werden nur die gefahrenen Strecken vom Abholort des jeweils 1. Fahrgastes zum Bestimmungsort des jeweils letzten Fahrgastes abgerechnet. Die Abrechnung der Zulage-Positionen 2, 3 und 4 erfolgt je Schüler/Fahrt, je Sonderfall/Fahrt und je Begleitperson/Fahrt. Das Einladen, Mitführen und Ausladen von Handgepäck und Rollstühlen (faltbar) einschl. des Faltens von faltbaren Rollstühlen wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die erbrachten Leistungen sind bis zum 10. des Folgemonats einschl. Vorlage der fortlaufend zu führenden Strecken-Nachweise (Anlage-KM) abzurechnen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Auftragnehmer abzuschließen.

      18. Zuschlagskriterien:
      19. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 218 400.00 EUR
      20. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Ende: 2025-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Zu Gunsten der Stadt Wilhelmshaven besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages für jeweils ein weiteres Schuljahr (1. Verlängerung bis 31.07.2026 und 2. Verlängerung bis 31.07.2027).

      21. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      22. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      23. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      24. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      25. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      26. Zusätzliche Angaben:
      27. Bezeichnung des Auftrags:

        Förderschule Wittmund - Schule an der Lessingstraße, Lessingstraße 13, 26409 Wittmund

        Los-Nr.: 3
      28. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60130000
      29. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Fahrstrecke Wilhelmshaven - Wittmund

      30. Beschreibung der Beschaffung:

        Beförderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit befördert. Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z. T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 durchzuführen. Ggf. kann der Vertrag um ein oder zwei Jahre verlängert werden (bis 2025/26 bzw. 2026/27).

        Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungen flexibel zu reagieren und eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.

        Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.

        Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis eingesetzt werden.

        Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (siehe Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte

        Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

        Fahrzeuge: Zum Einsatz kommen dürfen nur geeignete, dem Einsatz entsprechende und zugelassene Fahrzeuge.

        Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im

        Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten und Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten.

        Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, Anzahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle und Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.

        Je Sammeltour werden in den Vergabeunterlagen maximale Werte zur Schülerzahl, Anzahl Sonderfälle (E-Rollstühle etc.) und Begleitpersonen genannt. Dem Auftragnehmer wird freigestellt mehrere Fahrzeuge einzusetzen. Für jede Sammeltour können vom Auftragnehmer aber nur die gefahrenen Kilometer der entsprechend der Schülerzahl und Streckenart vorgegebenen Fahrzeuganzahl abgerechnet werden. Für die Kilometerabrechnung werden nur die gefahrenen Strecken vom Abholort des jeweils 1. Fahrgastes zum Bestimmungsort des jeweils letzten Fahrgastes abgerechnet. Die Abrechnung der Zulage-Positionen 2, 3 und 4 erfolgt je Schüler/Fahrt, je Sonderfall/Fahrt und je Begleitperson/Fahrt. Das Einladen, Mitführen und Ausladen von Handgepäck und Rollstühlen (faltbar) einschl. des Faltens von faltbaren Rollstühlen wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die erbrachten Leistungen sind bis zum 10. des Folgemonats einschl. Vorlage der fortlaufend zu führenden Strecken-Nachweise (Anlage-KM) abzurechnen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Auftragnehmer abzuschließen.

      31. Zuschlagskriterien:
      32. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 38 220.00 EUR
      33. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Ende: 2025-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Zu Gunsten der Stadt Wilhelmshaven besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages für jeweils ein weiteres Schuljahr (1. Verlängerung bis 31.07.2026 und 2. Verlängerung bis 31.07.2027).

      34. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      35. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      36. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      37. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      38. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      39. Zusätzliche Angaben:
      40. Bezeichnung des Auftrags:

        Friedrich-Schlosser-Schule, Schulstr. 5, 26441 Jever

        Los-Nr.: 4
      41. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60130000
      42. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Fahrstrecke Wilhelmshaven - Jever

      43. Beschreibung der Beschaffung:

        Beförderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit befördert. Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z. T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 durchzuführen. Ggf. kann der Vertrag um ein oder zwei Jahre verlängert werden (bis 2025/26 bzw. 2026/27).

        Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungen flexibel zu reagieren und eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.

        Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.

        Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis eingesetzt werden.

        Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (siehe Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte

        Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

        Fahrzeuge: Zum Einsatz kommen dürfen nur geeignete, dem Einsatz entsprechende und zugelassene Fahrzeuge.

        Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im

        Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten und Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten.

        Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, Anzahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle und Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.

        Je Sammeltour werden in den Vergabeunterlagen maximale Werte zur Schülerzahl, Anzahl Sonderfälle (E-Rollstühle etc.) und Begleitpersonen genannt. Dem Auftragnehmer wird freigestellt mehrere Fahrzeuge einzusetzen. Für jede Sammeltour können vom Auftragnehmer aber nur die gefahrenen Kilometer der entsprechend der Schülerzahl und Streckenart vorgegebenen Fahrzeuganzahl abgerechnet werden. Für die Kilometerabrechnung werden nur die gefahrenen Strecken vom Abholort des jeweils 1. Fahrgastes zum Bestimmungsort des jeweils letzten Fahrgastes abgerechnet. Die Abrechnung der Zulage-Positionen 2, 3 und 4 erfolgt je Schüler/Fahrt, je Sonderfall/Fahrt und je Begleitperson/Fahrt. Das Einladen, Mitführen und Ausladen von Handgepäck und Rollstühlen (faltbar) einschl. des Faltens von faltbaren Rollstühlen wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die erbrachten Leistungen sind bis zum 10. des Folgemonats einschl. Vorlage der fortlaufend zu führenden Strecken-Nachweise (Anlage-KM) abzurechnen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Auftragnehmer abzuschließen.

      44. Zuschlagskriterien:
      45. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 345 800.00 EUR
      46. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Ende: 2025-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Zu Gunsten der Stadt Wilhelmshaven besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages für jeweils ein weiteres Schuljahr (1. Verlängerung bis 31.07.2026 und 2. Verlängerung bis 31.07.2027).

      47. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      48. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      49. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      50. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      51. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      52. Zusätzliche Angaben:
      53. Bezeichnung des Auftrags:

        Heinz-Neukäter-Schule, Oldenburger Str. 7, 26316 Varel

        Los-Nr.: 5
      54. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60130000
      55. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Fahrstrecke Wilhelmshaven - Varel

      56. Beschreibung der Beschaffung:

        Beförderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit befördert. Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z. T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 durchzuführen. Ggf. kann der Vertrag um ein oder zwei Jahre verlängert werden (bis 2025/26 bzw. 2026/27).

        Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungen flexibel zu reagieren und eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.

        Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.

        Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis eingesetzt werden.

        Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (siehe Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte

        Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

        Fahrzeuge: Zum Einsatz kommen dürfen nur geeignete, dem Einsatz entsprechende und zugelassene Fahrzeuge.

        Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im

        Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten und Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten.

        Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, Anzahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle und Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.

        Je Sammeltour werden in den Vergabeunterlagen maximale Werte zur Schülerzahl, Anzahl Sonderfälle (E-Rollstühle etc.) und Begleitpersonen genannt. Dem Auftragnehmer wird freigestellt mehrere Fahrzeuge einzusetzen. Für jede Sammeltour können vom Auftragnehmer aber nur die gefahrenen Kilometer der entsprechend der Schülerzahl und Streckenart vorgegebenen Fahrzeuganzahl abgerechnet werden. Für die Kilometerabrechnung werden nur die gefahrenen Strecken vom Abholort des jeweils 1. Fahrgastes zum Bestimmungsort des jeweils letzten Fahrgastes abgerechnet. Die Abrechnung der Zulage-Positionen 2, 3 und 4 erfolgt je Schüler/Fahrt, je Sonderfall/Fahrt und je Begleitperson/Fahrt. Das Einladen, Mitführen und Ausladen von Handgepäck und Rollstühlen (faltbar) einschl. des Faltens von faltbaren Rollstühlen wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die erbrachten Leistungen sind bis zum 10. des Folgemonats einschl. Vorlage der fortlaufend zu führenden Strecken-Nachweise (Anlage-KM) abzurechnen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Auftragnehmer abzuschließen.

      57. Zuschlagskriterien:
      58. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 81 900.00 EUR
      59. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Ende: 2025-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Zu Gunsten der Stadt Wilhelmshaven besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages für jeweils ein weiteres Schuljahr (1. Verlängerung bis 31.07.2026 und 2. Verlängerung bis 31.07.2027).

      60. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      61. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      62. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      63. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      64. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      65. Zusätzliche Angaben:
      66. Bezeichnung des Auftrags:

        Förderzentrum Wilhelmshaven, Warthestr. 10, 26388 Wilhelmshaven

        Los-Nr.: 6
      67. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60130000
      68. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Wilhelmshaven

      69. Beschreibung der Beschaffung:

        Beförderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit befördert. Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z. T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 durchzuführen. Ggf. kann der Vertrag um ein oder zwei Jahre verlängert werden (bis 2025/26 bzw. 2026/27).

        Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungen flexibel zu reagieren und eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.

        Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.

        Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis eingesetzt werden.

        Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (siehe Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte

        Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

        Fahrzeuge: Zum Einsatz kommen dürfen nur geeignete, dem Einsatz entsprechende und zugelassene Fahrzeuge.

        Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im

        Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten und Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten.

        Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, Anzahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle und Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.

        Je Sammeltour werden in den Vergabeunterlagen maximale Werte zur Schülerzahl, Anzahl Sonderfälle (E-Rollstühle etc.) und Begleitpersonen genannt. Dem Auftragnehmer wird freigestellt mehrere Fahrzeuge einzusetzen. Für jede Sammeltour können vom Auftragnehmer aber nur die gefahrenen Kilometer der entsprechend der Schülerzahl und Streckenart vorgegebenen Fahrzeuganzahl abgerechnet werden. Für die Kilometerabrechnung werden nur die gefahrenen Strecken vom Abholort des jeweils 1. Fahrgastes zum Bestimmungsort des jeweils letzten Fahrgastes abgerechnet. Die Abrechnung der Zulage-Positionen 2, 3 und 4 erfolgt je Schüler/Fahrt, je Sonderfall/Fahrt und je Begleitperson/Fahrt. Das Einladen, Mitführen und Ausladen von Handgepäck und Rollstühlen (faltbar) einschl. des Faltens von faltbaren Rollstühlen wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die erbrachten Leistungen sind bis zum 10. des Folgemonats einschl. Vorlage der fortlaufend zu führenden Strecken-Nachweise (Anlage-KM) abzurechnen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Auftragnehmer abzuschließen.

      70. Zuschlagskriterien:
      71. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 300 300.00 EUR
      72. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Ende: 2025-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Zu Gunsten der Stadt Wilhelmshaven besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages für jeweils ein weiteres Schuljahr (1. Verlängerung bis 31.07.2026 und 2. Verlängerung bis 31.07.2027).

      73. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      74. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      75. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      76. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      77. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      78. Zusätzliche Angaben:
      79. Bezeichnung des Auftrags:

        Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte, Lerigauweg 31, 26131 Oldenburg

        Los-Nr.: 7
      80. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60130000
      81. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Fahrstrecke Wilhelmshaven - Oldenburg

      82. Beschreibung der Beschaffung:

        Beförderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit befördert. Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z. T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 durchzuführen. Ggf. kann der Vertrag um ein oder zwei Jahre verlängert werden (bis 2025/26 bzw. 2026/27).

        Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungen flexibel zu reagieren und eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.

        Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.

        Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis eingesetzt werden.

        Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (siehe Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte

        Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

        Fahrzeuge: Zum Einsatz kommen dürfen nur geeignete, dem Einsatz entsprechende und zugelassene Fahrzeuge.

        Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im

        Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten und Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten.

        Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, Anzahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle und Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.

        Je Sammeltour werden in den Vergabeunterlagen maximale Werte zur Schülerzahl, Anzahl Sonderfälle (E-Rollstühle etc.) und Begleitpersonen genannt. Dem Auftragnehmer wird freigestellt mehrere Fahrzeuge einzusetzen. Für jede Sammeltour können vom Auftragnehmer aber nur die gefahrenen Kilometer der entsprechend der Schülerzahl und Streckenart vorgegebenen Fahrzeuganzahl abgerechnet werden. Für die Kilometerabrechnung werden nur die gefahrenen Strecken vom Abholort des jeweils 1. Fahrgastes zum Bestimmungsort des jeweils letzten Fahrgastes abgerechnet. Die Abrechnung der Zulage-Positionen 2, 3 und 4 erfolgt je Schüler/Fahrt, je Sonderfall/Fahrt und je Begleitperson/Fahrt. Das Einladen, Mitführen und Ausladen von Handgepäck und Rollstühlen (faltbar) einschl. des Faltens von faltbaren Rollstühlen wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die erbrachten Leistungen sind bis zum 10. des Folgemonats einschl. Vorlage der fortlaufend zu führenden Strecken-Nachweise (Anlage-KM) abzurechnen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Auftragnehmer abzuschließen.

      83. Zuschlagskriterien:
      84. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 91 000.00 EUR
      85. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Ende: 2025-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Zu Gunsten der Stadt Wilhelmshaven besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages für jeweils ein weiteres Schuljahr (1. Verlängerung bis 31.07.2026 und 2. Verlängerung bis 31.07.2027).

      86. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      87. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      88. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      89. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      90. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      91. Zusätzliche Angaben:
      92. Bezeichnung des Auftrags:

        Ganztagsschule Rüstersiel, Achtern Diek 7, 26386 Wilhelmshaven

        Los-Nr.: 8
      93. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60130000
      94. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Wilhelmshaven

      95. Beschreibung der Beschaffung:

        Beförderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit befördert. Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z. T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 durchzuführen. Ggf. kann der Vertrag um ein oder zwei Jahre verlängert werden (bis 2025/26 bzw. 2026/27).

        Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungen flexibel zu reagieren und eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.

        Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.

        Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis eingesetzt werden.

        Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (siehe Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte

        Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

        Fahrzeuge: Zum Einsatz kommen dürfen nur geeignete, dem Einsatz entsprechende und zugelassene Fahrzeuge.

        Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im

        Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten und Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten.

        Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, Anzahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle und Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.

        Je Sammeltour werden in den Vergabeunterlagen maximale Werte zur Schülerzahl, Anzahl Sonderfälle (E-Rollstühle etc.) und Begleitpersonen genannt. Dem Auftragnehmer wird freigestellt mehrere Fahrzeuge einzusetzen. Für jede Sammeltour können vom Auftragnehmer aber nur die gefahrenen Kilometer der entsprechend der Schülerzahl und Streckenart vorgegebenen Fahrzeuganzahl abgerechnet werden. Für die Kilometerabrechnung werden nur die gefahrenen Strecken vom Abholort des jeweils 1. Fahrgastes zum Bestimmungsort des jeweils letzten Fahrgastes abgerechnet. Die Abrechnung der Zulage-Positionen 2, 3 und 4 erfolgt je Schüler/Fahrt, je Sonderfall/Fahrt und je Begleitperson/Fahrt. Das Einladen, Mitführen und Ausladen von Handgepäck und Rollstühlen (faltbar) einschl. des Faltens von faltbaren Rollstühlen wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die erbrachten Leistungen sind bis zum 10. des Folgemonats einschl. Vorlage der fortlaufend zu führenden Strecken-Nachweise (Anlage-KM) abzurechnen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Auftragnehmer abzuschließen.

      96. Zuschlagskriterien:
      97. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 7 280.00 EUR
      98. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Ende: 2025-08-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Zu Gunsten der Stadt Wilhelmshaven besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages für jeweils ein weiteres Schuljahr (1. Verlängerung bis 31.07.2026 und 2. Verlängerung bis 31.07.2027).

      99. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      100. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      101. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      102. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      103. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      104. Zusätzliche Angaben:
      105. Bezeichnung des Auftrags:

        Grundschule Wiesenhof, Am Wiesenhof 142, 26389 Wilhelmshaven

        Los-Nr.: 9
      106. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60130000
      107. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Wilhelmshaven

      108. Beschreibung der Beschaffung:

        Beförderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit befördert. Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z. T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 durchzuführen. Ggf. kann der Vertrag um ein oder zwei Jahre verlängert werden (bis 2025/26 bzw. 2026/27).

        Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungen flexibel zu reagieren und eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.

        Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.

        Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis eingesetzt werden.

        Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (siehe Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte

        Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

        Fahrzeuge: Zum Einsatz kommen dürfen nur geeignete, dem Einsatz entsprechende und zugelassene Fahrzeuge.

        Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im

        Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten und Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten.

        Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, Anzahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle und Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.

        Je Sammeltour werden in den Vergabeunterlagen maximale Werte zur Schülerzahl, Anzahl Sonderfälle (E-Rollstühle etc.) und Begleitpersonen genannt. Dem Auftragnehmer wird freigestellt mehrere Fahrzeuge einzusetzen. Für jede Sammeltour können vom Auftragnehmer aber nur die gefahrenen Kilometer der entsprechend der Schülerzahl und Streckenart vorgegebenen Fahrzeuganzahl abgerechnet werden. Für die Kilometerabrechnung werden nur die gefahrenen Strecken vom Abholort des jeweils 1. Fahrgastes zum Bestimmungsort des jeweils letzten Fahrgastes abgerechnet. Die Abrechnung der Zulage-Positionen 2, 3 und 4 erfolgt je Schüler/Fahrt, je Sonderfall/Fahrt und je Begleitperson/Fahrt. Das Einladen, Mitführen und Ausladen von Handgepäck und Rollstühlen (faltbar) einschl. des Faltens von faltbaren Rollstühlen wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die erbrachten Leistungen sind bis zum 10. des Folgemonats einschl. Vorlage der fortlaufend zu führenden Strecken-Nachweise (Anlage-KM) abzurechnen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Auftragnehmer abzuschließen.

      109. Zuschlagskriterien:
      110. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 3 640.00 EUR
      111. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Ende: 2025-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Zu Gunsten der Stadt Wilhelmshaven besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages für jeweils ein weiteres Schuljahr (1. Verlängerung bis 31.07.2026 und 2. Verlängerung bis 31.07.2027).

      112. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      113. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      114. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      115. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      116. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      117. Zusätzliche Angaben:
      118. Bezeichnung des Auftrags:

        Von-Aldenburg-Schule, Waisenhausstr.19, 26319 Varel (ab Jahrgang 5), Außenstelle: Ziegelstr. 1 26361 Varel-Borgstede, Jahrgang 1 bis 4

        Los-Nr.: 10
      119. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60130000
      120. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Fahrstrecke Wilhelmshaven - Varel

      121. Beschreibung der Beschaffung:

        Beförderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit befördert. Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z. T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 durchzuführen. Ggf. kann der Vertrag um ein oder zwei Jahre verlängert werden (bis 2025/26 bzw. 2026/27).

        Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungen flexibel zu reagieren und eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.

        Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.

        Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis eingesetzt werden.

        Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (siehe Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte

        Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

        Fahrzeuge: Zum Einsatz kommen dürfen nur geeignete, dem Einsatz entsprechende und zugelassene Fahrzeuge.

        Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im

        Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten und Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten.

        Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, Anzahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle und Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.

        Je Sammeltour werden in den Vergabeunterlagen maximale Werte zur Schülerzahl, Anzahl Sonderfälle (E-Rollstühle etc.) und Begleitpersonen genannt. Dem Auftragnehmer wird freigestellt mehrere Fahrzeuge einzusetzen. Für jede Sammeltour können vom Auftragnehmer aber nur die gefahrenen Kilometer der entsprechend der Schülerzahl und Streckenart vorgegebenen Fahrzeuganzahl abgerechnet werden. Für die Kilometerabrechnung werden nur die gefahrenen Strecken vom Abholort des jeweils 1. Fahrgastes zum Bestimmungsort des jeweils letzten Fahrgastes abgerechnet. Die Abrechnung der Zulage-Positionen 2, 3 und 4 erfolgt je Schüler/Fahrt, je Sonderfall/Fahrt und je Begleitperson/Fahrt. Das Einladen, Mitführen und Ausladen von Handgepäck und Rollstühlen (faltbar) einschl. des Faltens von faltbaren Rollstühlen wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die erbrachten Leistungen sind bis zum 10. des Folgemonats einschl. Vorlage der fortlaufend zu führenden Strecken-Nachweise (Anlage-KM) abzurechnen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Auftragnehmer abzuschließen.

      122. Zuschlagskriterien:
      123. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 263 900.00 EUR
      124. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Ende: 2025-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Zu Gunsten der Stadt Wilhelmshaven besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages für jeweils ein weiteres Schuljahr (1. Verlängerung bis 31.07.2026 und 2. Verlängerung bis 31.07.2027).

      125. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      126. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      127. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      128. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      129. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      130. Zusätzliche Angaben:
      131. Bezeichnung des Auftrags:

        Waldorfschule Oldenburg, Blumenstr. 9, 26135 Oldenburg

        Los-Nr.: 11
      132. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60130000
      133. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Fahrstrecke Wilhelmshaven - Oldenburg

      134. Beschreibung der Beschaffung:

        Beförderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit befördert. Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z. T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 durchzuführen. Ggf. kann der Vertrag um ein oder zwei Jahre verlängert werden (bis 2025/26 bzw. 2026/27).

        Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungen flexibel zu reagieren und eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.

        Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.

        Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis eingesetzt werden.

        Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (siehe Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte

        Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

        Fahrzeuge: Zum Einsatz kommen dürfen nur geeignete, dem Einsatz entsprechende und zugelassene Fahrzeuge.

        Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im

        Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten und Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten.

        Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, Anzahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle und Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.

        Je Sammeltour werden in den Vergabeunterlagen maximale Werte zur Schülerzahl, Anzahl Sonderfälle (E-Rollstühle etc.) und Begleitpersonen genannt. Dem Auftragnehmer wird freigestellt mehrere Fahrzeuge einzusetzen. Für jede Sammeltour können vom Auftragnehmer aber nur die gefahrenen Kilometer der entsprechend der Schülerzahl und Streckenart vorgegebenen Fahrzeuganzahl abgerechnet werden. Für die Kilometerabrechnung werden nur die gefahrenen Strecken vom Abholort des jeweils 1. Fahrgastes zum Bestimmungsort des jeweils letzten Fahrgastes abgerechnet. Die Abrechnung der Zulage-Positionen 2, 3 und 4 erfolgt je Schüler/Fahrt, je Sonderfall/Fahrt und je Begleitperson/Fahrt. Das Einladen, Mitführen und Ausladen von Handgepäck und Rollstühlen (faltbar) einschl. des Faltens von faltbaren Rollstühlen wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die erbrachten Leistungen sind bis zum 10. des Folgemonats einschl. Vorlage der fortlaufend zu führenden Strecken-Nachweise (Anlage-KM) abzurechnen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Auftragnehmer abzuschließen.

      135. Zuschlagskriterien:
      136. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 94 640.00 EUR
      137. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Ende: 2025-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Zu Gunsten der Stadt Wilhelmshaven besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages für jeweils ein weiteres Schuljahr (1. Verlängerung bis 31.07.2026 und 2. Verlängerung bis 31.07.2027).

      138. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      139. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      140. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      141. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      142. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      143. Zusätzliche Angaben:
      144. Bezeichnung des Auftrags:

        Grundschule Hafenschule, Werftstr. 20, 26382 Wilhelmshaven

        Los-Nr.: 12
      145. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60130000
      146. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Wilhelmshaven

      147. Beschreibung der Beschaffung:

        Beförderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit befördert. Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z. T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 durchzuführen. Ggf. kann der Vertrag um ein oder zwei Jahre verlängert werden (bis 2025/26 bzw. 2026/27).

        Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organi


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