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Special-purpose road passenger-transport services (Германия - Тендер #41476264)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Wilhelmshaven, FB 30 Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
Номер конкурса: 41476264
Дата публикации: 05-05-2023
Сумма контракта: 114 307 401 (Российский рубль) Цена оригинальная: 1 936 480 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023050220230606 11:30Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01C0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Stadt Wilhelmshaven, FB 30 Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
      Rathausplatz 1
      Wilhelmshaven
      26382
      Germany
      Telephone: +49 4421/161107
      E-mail: zentrale.vergabestelle@wilhelmshaven.de
      Fax: +49 4421/16411107
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://www.subreport.de/E67623434
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: https://www.subreport.de/E67623434

    4. Type of the contracting authority:
      Regional or local authority
    5. Main activity:
      General public services
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Individuelle Schülerbeförderung - Stadt Wilhelmshaven

      2. Main CPV code:
        60130000
      3. Type of contract:
        Services
      4. Short description:

        Die Stadt Wilhelmshaven, der Fachbereich Bildung und Sport (FB 40) schreibt die Individuelle Schülerbeförderung in einem offenen Verfahren nach § 15 VgV in 20 Losen als Rahmenvertrag aus. Die Leistung beinhaltet die Organisation und Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Stadt Wilhelmshaven zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr. Die anzufahrenden Schulen befinden sich im Stadtgebiet Wilhelmshaven und zum Beispiel in Aurich, Bremen, Jever, Oldenburg, Varel, Westerstede, Wilhelmshaven und Wittmund.

        Teilweise müssen bei Schülerbeförderung Elektro-Rollstühle oder nicht faltbare Rollstühle mit befördert werden,

        sodass der Einsatz von Sonderfahrzeugen erforderlich wird. Die endgültige Schülerzahl, die Fahrstrecken und

        die erforderlichen Sonderfahrzeuge können erst kurz vor Beginn des Schuljahrs endgültig festgelegt werden.

        Die einzelnen Lose sind nach den anzufahrenden Schulen benannt.

        Es ist möglich ein Los, mehrere Lose oder alle Lose (maximale Anzahl 20) anzubieten.

      5. Estimated total value:
        Value excluding VAT: 1 936 480.00 EUR
      6. Information about lots:
        maximum number of lots: 20
    2. Description
      1. Title:

        Georg-Droste-Schule, Förderzentrum für Blinde und Sehbehinderte, An der Gete 103, 28211 Bremen

        Lot No: 1
      2. Additional CPV code(s):
        60130000
      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Fahrstrecke Wilhelmshaven - Bremen

      4. Description of the procurement:

        Beförderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit befördert. Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z. T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 durchzuführen. Ggf. kann der Vertrag um ein oder zwei Jahre verlängert werden (bis 2025/26 bzw. 2026/27).

        Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungenflexibel zu reagieren und eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.

        Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.

        Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis eingesetzt werden.

        Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (siehe Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte

        Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

        Fahrzeuge: Zum Einsatz kommen dürfen nur geeignete, dem Einsatz entsprechende und zugelassene Fahrzeuge.

        Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im

        Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten und Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten.

        Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, Anzahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle und Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.

        Je Sammeltour werden in den Vergabeunterlagen maximale Werte zur Schülerzahl, Anzahl Sonderfälle (E-Rollstühle etc.) und Begleitpersonen genannt. Dem Auftragnehmer wird freigestellt mehrere Fahrzeuge einzusetzen. Für jede Sammeltour können vom Auftragnehmer aber nur die gefahrenen Kilometer der entsprechend der Schülerzahl und Streckenart vorgegebenen Fahrzeuganzahl abgerechnet werden. Für die Kilometerabrechnung werden nur die gefahrenen Strecken vom Abholort des jeweils 1. Fahrgastes zum Bestimmungsort des jeweils letzten Fahrgastes abgerechnet. Die Abrechnung der Zulage-Positionen 2, 3 und 4 erfolgt je Schüler/Fahrt, je Sonderfall/Fahrt und je Begleitperson/Fahrt. Das Einladen, Mitführen und Ausladen von Handgepäck und Rollstühlen (faltbar) einschl. des Faltens von faltbaren Rollstühlen wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die erbrachten Leistungen sind bis zum 10. des Folgemonats einschl. Vorlage der fortlaufend zu führenden Strecken-Nachweise (Anlage-KM) abzurechnen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Auftragnehmer abzuschließen.

      5. Award criteria:
      6. Estimated value:
        Value excluding VAT: 72 800.00 EUR
      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2023-08-01
        End: 2025-07-31
        This contract is subject to renewal: yes
        Description of renewals:

        Zu Gunsten der Stadt Wilhelmshaven besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages für jeweils ein weiteres Schuljahr (1. Verlängerung bis 31.07.2026 und 2. Verlängerung bis 31.07.2027).

      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:
      14. Title:

        Carlo-Collodi-Schule, Zum Hullen 44, 26655 Westerstede, Außenstellen: Altjührdener Str. 34, 26316 Varel / Neuenburger Str. 34, 26655 Westerstede

        Lot No: 2
      15. Additional CPV code(s):
        60130000
      16. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Fahrstrecke Wilhelmshaven - Westerstede

      17. Description of the procurement:

        Beförderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit befördert. Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z. T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 durchzuführen. Ggf. kann der Vertrag um ein oder zwei Jahre verlängert werden (bis 2025/26 bzw. 2026/27).

        Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungen flexibel zu reagieren und eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.

        Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.

        Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis eingesetzt werden.

        Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (siehe Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte

        Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

        Fahrzeuge: Zum Einsatz kommen dürfen nur geeignete, dem Einsatz entsprechende und zugelassene Fahrzeuge.

        Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im

        Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten und Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten.

        Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, Anzahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle und Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.

        Je Sammeltour werden in den Vergabeunterlagen maximale Werte zur Schülerzahl, Anzahl Sonderfälle (E-Rollstühle etc.) und Begleitpersonen genannt. Dem Auftragnehmer wird freigestellt mehrere Fahrzeuge einzusetzen. Für jede Sammeltour können vom Auftragnehmer aber nur die gefahrenen Kilometer der entsprechend der Schülerzahl und Streckenart vorgegebenen Fahrzeuganzahl abgerechnet werden. Für die Kilometerabrechnung werden nur die gefahrenen Strecken vom Abholort des jeweils 1. Fahrgastes zum Bestimmungsort des jeweils letzten Fahrgastes abgerechnet. Die Abrechnung der Zulage-Positionen 2, 3 und 4 erfolgt je Schüler/Fahrt, je Sonderfall/Fahrt und je Begleitperson/Fahrt. Das Einladen, Mitführen und Ausladen von Handgepäck und Rollstühlen (faltbar) einschl. des Faltens von faltbaren Rollstühlen wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die erbrachten Leistungen sind bis zum 10. des Folgemonats einschl. Vorlage der fortlaufend zu führenden Strecken-Nachweise (Anlage-KM) abzurechnen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Auftragnehmer abzuschließen.

      18. Award criteria:
      19. Estimated value:
        Value excluding VAT: 218 400.00 EUR
      20. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2023-08-01
        End: 2025-07-31
        This contract is subject to renewal: yes
        Description of renewals:

        Zu Gunsten der Stadt Wilhelmshaven besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages für jeweils ein weiteres Schuljahr (1. Verlängerung bis 31.07.2026 und 2. Verlängerung bis 31.07.2027).

      21. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      22. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      23. Information about options:
        Options: no
      24. Information about electronic catalogues:

      25. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      26. Additional information:
      27. Title:

        Förderschule Wittmund - Schule an der Lessingstraße, Lessingstraße 13, 26409 Wittmund

        Lot No: 3
      28. Additional CPV code(s):
        60130000
      29. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Fahrstrecke Wilhelmshaven - Wittmund

      30. Description of the procurement:

        Beförderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit befördert. Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z. T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 durchzuführen. Ggf. kann der Vertrag um ein oder zwei Jahre verlängert werden (bis 2025/26 bzw. 2026/27).

        Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungen flexibel zu reagieren und eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.

        Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.

        Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis eingesetzt werden.

        Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (siehe Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte

        Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

        Fahrzeuge: Zum Einsatz kommen dürfen nur geeignete, dem Einsatz entsprechende und zugelassene Fahrzeuge.

        Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im

        Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten und Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten.

        Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, Anzahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle und Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.

        Je Sammeltour werden in den Vergabeunterlagen maximale Werte zur Schülerzahl, Anzahl Sonderfälle (E-Rollstühle etc.) und Begleitpersonen genannt. Dem Auftragnehmer wird freigestellt mehrere Fahrzeuge einzusetzen. Für jede Sammeltour können vom Auftragnehmer aber nur die gefahrenen Kilometer der entsprechend der Schülerzahl und Streckenart vorgegebenen Fahrzeuganzahl abgerechnet werden. Für die Kilometerabrechnung werden nur die gefahrenen Strecken vom Abholort des jeweils 1. Fahrgastes zum Bestimmungsort des jeweils letzten Fahrgastes abgerechnet. Die Abrechnung der Zulage-Positionen 2, 3 und 4 erfolgt je Schüler/Fahrt, je Sonderfall/Fahrt und je Begleitperson/Fahrt. Das Einladen, Mitführen und Ausladen von Handgepäck und Rollstühlen (faltbar) einschl. des Faltens von faltbaren Rollstühlen wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die erbrachten Leistungen sind bis zum 10. des Folgemonats einschl. Vorlage der fortlaufend zu führenden Strecken-Nachweise (Anlage-KM) abzurechnen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Auftragnehmer abzuschließen.

      31. Award criteria:
      32. Estimated value:
        Value excluding VAT: 38 220.00 EUR
      33. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2023-08-01
        End: 2025-07-31
        This contract is subject to renewal: yes
        Description of renewals:

        Zu Gunsten der Stadt Wilhelmshaven besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages für jeweils ein weiteres Schuljahr (1. Verlängerung bis 31.07.2026 und 2. Verlängerung bis 31.07.2027).

      34. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      35. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      36. Information about options:
        Options: no
      37. Information about electronic catalogues:

      38. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      39. Additional information:
      40. Title:

        Friedrich-Schlosser-Schule, Schulstr. 5, 26441 Jever

        Lot No: 4
      41. Additional CPV code(s):
        60130000
      42. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Fahrstrecke Wilhelmshaven - Jever

      43. Description of the procurement:

        Beförderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit befördert. Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z. T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 durchzuführen. Ggf. kann der Vertrag um ein oder zwei Jahre verlängert werden (bis 2025/26 bzw. 2026/27).

        Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungen flexibel zu reagieren und eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.

        Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.

        Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis eingesetzt werden.

        Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (siehe Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte

        Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

        Fahrzeuge: Zum Einsatz kommen dürfen nur geeignete, dem Einsatz entsprechende und zugelassene Fahrzeuge.

        Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im

        Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten und Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten.

        Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, Anzahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle und Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.

        Je Sammeltour werden in den Vergabeunterlagen maximale Werte zur Schülerzahl, Anzahl Sonderfälle (E-Rollstühle etc.) und Begleitpersonen genannt. Dem Auftragnehmer wird freigestellt mehrere Fahrzeuge einzusetzen. Für jede Sammeltour können vom Auftragnehmer aber nur die gefahrenen Kilometer der entsprechend der Schülerzahl und Streckenart vorgegebenen Fahrzeuganzahl abgerechnet werden. Für die Kilometerabrechnung werden nur die gefahrenen Strecken vom Abholort des jeweils 1. Fahrgastes zum Bestimmungsort des jeweils letzten Fahrgastes abgerechnet. Die Abrechnung der Zulage-Positionen 2, 3 und 4 erfolgt je Schüler/Fahrt, je Sonderfall/Fahrt und je Begleitperson/Fahrt. Das Einladen, Mitführen und Ausladen von Handgepäck und Rollstühlen (faltbar) einschl. des Faltens von faltbaren Rollstühlen wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die erbrachten Leistungen sind bis zum 10. des Folgemonats einschl. Vorlage der fortlaufend zu führenden Strecken-Nachweise (Anlage-KM) abzurechnen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Auftragnehmer abzuschließen.

      44. Award criteria:
      45. Estimated value:
        Value excluding VAT: 345 800.00 EUR
      46. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2023-08-01
        End: 2025-07-31
        This contract is subject to renewal: yes
        Description of renewals:

        Zu Gunsten der Stadt Wilhelmshaven besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages für jeweils ein weiteres Schuljahr (1. Verlängerung bis 31.07.2026 und 2. Verlängerung bis 31.07.2027).

      47. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      48. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      49. Information about options:
        Options: no
      50. Information about electronic catalogues:

      51. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      52. Additional information:
      53. Title:

        Heinz-Neukäter-Schule, Oldenburger Str. 7, 26316 Varel

        Lot No: 5
      54. Additional CPV code(s):
        60130000
      55. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Fahrstrecke Wilhelmshaven - Varel

      56. Description of the procurement:

        Beförderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit befördert. Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z. T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 durchzuführen. Ggf. kann der Vertrag um ein oder zwei Jahre verlängert werden (bis 2025/26 bzw. 2026/27).

        Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungen flexibel zu reagieren und eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.

        Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.

        Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis eingesetzt werden.

        Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (siehe Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte

        Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

        Fahrzeuge: Zum Einsatz kommen dürfen nur geeignete, dem Einsatz entsprechende und zugelassene Fahrzeuge.

        Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im

        Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten und Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten.

        Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, Anzahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle und Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.

        Je Sammeltour werden in den Vergabeunterlagen maximale Werte zur Schülerzahl, Anzahl Sonderfälle (E-Rollstühle etc.) und Begleitpersonen genannt. Dem Auftragnehmer wird freigestellt mehrere Fahrzeuge einzusetzen. Für jede Sammeltour können vom Auftragnehmer aber nur die gefahrenen Kilometer der entsprechend der Schülerzahl und Streckenart vorgegebenen Fahrzeuganzahl abgerechnet werden. Für die Kilometerabrechnung werden nur die gefahrenen Strecken vom Abholort des jeweils 1. Fahrgastes zum Bestimmungsort des jeweils letzten Fahrgastes abgerechnet. Die Abrechnung der Zulage-Positionen 2, 3 und 4 erfolgt je Schüler/Fahrt, je Sonderfall/Fahrt und je Begleitperson/Fahrt. Das Einladen, Mitführen und Ausladen von Handgepäck und Rollstühlen (faltbar) einschl. des Faltens von faltbaren Rollstühlen wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die erbrachten Leistungen sind bis zum 10. des Folgemonats einschl. Vorlage der fortlaufend zu führenden Strecken-Nachweise (Anlage-KM) abzurechnen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Auftragnehmer abzuschließen.

      57. Award criteria:
      58. Estimated value:
        Value excluding VAT: 81 900.00 EUR
      59. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2023-08-01
        End: 2025-07-31
        This contract is subject to renewal: yes
        Description of renewals:

        Zu Gunsten der Stadt Wilhelmshaven besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages für jeweils ein weiteres Schuljahr (1. Verlängerung bis 31.07.2026 und 2. Verlängerung bis 31.07.2027).

      60. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      61. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      62. Information about options:
        Options: no
      63. Information about electronic catalogues:

      64. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      65. Additional information:
      66. Title:

        Förderzentrum Wilhelmshaven, Warthestr. 10, 26388 Wilhelmshaven

        Lot No: 6
      67. Additional CPV code(s):
        60130000
      68. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Wilhelmshaven

      69. Description of the procurement:

        Beförderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit befördert. Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z. T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 durchzuführen. Ggf. kann der Vertrag um ein oder zwei Jahre verlängert werden (bis 2025/26 bzw. 2026/27).

        Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungen flexibel zu reagieren und eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.

        Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.

        Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis eingesetzt werden.

        Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (siehe Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte

        Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

        Fahrzeuge: Zum Einsatz kommen dürfen nur geeignete, dem Einsatz entsprechende und zugelassene Fahrzeuge.

        Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im

        Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten und Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten.

        Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, Anzahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle und Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.

        Je Sammeltour werden in den Vergabeunterlagen maximale Werte zur Schülerzahl, Anzahl Sonderfälle (E-Rollstühle etc.) und Begleitpersonen genannt. Dem Auftragnehmer wird freigestellt mehrere Fahrzeuge einzusetzen. Für jede Sammeltour können vom Auftragnehmer aber nur die gefahrenen Kilometer der entsprechend der Schülerzahl und Streckenart vorgegebenen Fahrzeuganzahl abgerechnet werden. Für die Kilometerabrechnung werden nur die gefahrenen Strecken vom Abholort des jeweils 1. Fahrgastes zum Bestimmungsort des jeweils letzten Fahrgastes abgerechnet. Die Abrechnung der Zulage-Positionen 2, 3 und 4 erfolgt je Schüler/Fahrt, je Sonderfall/Fahrt und je Begleitperson/Fahrt. Das Einladen, Mitführen und Ausladen von Handgepäck und Rollstühlen (faltbar) einschl. des Faltens von faltbaren Rollstühlen wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die erbrachten Leistungen sind bis zum 10. des Folgemonats einschl. Vorlage der fortlaufend zu führenden Strecken-Nachweise (Anlage-KM) abzurechnen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Auftragnehmer abzuschließen.

      70. Award criteria:
      71. Estimated value:
        Value excluding VAT: 300 300.00 EUR
      72. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2023-08-01
        End: 2025-07-31
        This contract is subject to renewal: yes
        Description of renewals:

        Zu Gunsten der Stadt Wilhelmshaven besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages für jeweils ein weiteres Schuljahr (1. Verlängerung bis 31.07.2026 und 2. Verlängerung bis 31.07.2027).

      73. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      74. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      75. Information about options:
        Options: no
      76. Information about electronic catalogues:

      77. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      78. Additional information:
      79. Title:

        Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte, Lerigauweg 31, 26131 Oldenburg

        Lot No: 7
      80. Additional CPV code(s):
        60130000
      81. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Fahrstrecke Wilhelmshaven - Oldenburg

      82. Description of the procurement:

        Beförderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit befördert. Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z. T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 durchzuführen. Ggf. kann der Vertrag um ein oder zwei Jahre verlängert werden (bis 2025/26 bzw. 2026/27).

        Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungen flexibel zu reagieren und eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.

        Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.

        Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis eingesetzt werden.

        Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (siehe Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte

        Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

        Fahrzeuge: Zum Einsatz kommen dürfen nur geeignete, dem Einsatz entsprechende und zugelassene Fahrzeuge.

        Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im

        Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten und Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten.

        Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, Anzahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle und Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.

        Je Sammeltour werden in den Vergabeunterlagen maximale Werte zur Schülerzahl, Anzahl Sonderfälle (E-Rollstühle etc.) und Begleitpersonen genannt. Dem Auftragnehmer wird freigestellt mehrere Fahrzeuge einzusetzen. Für jede Sammeltour können vom Auftragnehmer aber nur die gefahrenen Kilometer der entsprechend der Schülerzahl und Streckenart vorgegebenen Fahrzeuganzahl abgerechnet werden. Für die Kilometerabrechnung werden nur die gefahrenen Strecken vom Abholort des jeweils 1. Fahrgastes zum Bestimmungsort des jeweils letzten Fahrgastes abgerechnet. Die Abrechnung der Zulage-Positionen 2, 3 und 4 erfolgt je Schüler/Fahrt, je Sonderfall/Fahrt und je Begleitperson/Fahrt. Das Einladen, Mitführen und Ausladen von Handgepäck und Rollstühlen (faltbar) einschl. des Faltens von faltbaren Rollstühlen wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die erbrachten Leistungen sind bis zum 10. des Folgemonats einschl. Vorlage der fortlaufend zu führenden Strecken-Nachweise (Anlage-KM) abzurechnen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Auftragnehmer abzuschließen.

      83. Award criteria:
      84. Estimated value:
        Value excluding VAT: 91 000.00 EUR
      85. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2023-08-01
        End: 2025-07-31
        This contract is subject to renewal: yes
        Description of renewals:

        Zu Gunsten der Stadt Wilhelmshaven besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages für jeweils ein weiteres Schuljahr (1. Verlängerung bis 31.07.2026 und 2. Verlängerung bis 31.07.2027).

      86. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      87. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      88. Information about options:
        Options: no
      89. Information about electronic catalogues:

      90. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      91. Additional information:
      92. Title:

        Ganztagsschule Rüstersiel, Achtern Diek 7, 26386 Wilhelmshaven

        Lot No: 8
      93. Additional CPV code(s):
        60130000
      94. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Wilhelmshaven

      95. Description of the procurement:

        Beförderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit befördert. Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z. T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 durchzuführen. Ggf. kann der Vertrag um ein oder zwei Jahre verlängert werden (bis 2025/26 bzw. 2026/27).

        Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungen flexibel zu reagieren und eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.

        Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.

        Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis eingesetzt werden.

        Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (siehe Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte

        Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

        Fahrzeuge: Zum Einsatz kommen dürfen nur geeignete, dem Einsatz entsprechende und zugelassene Fahrzeuge.

        Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im

        Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten und Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten.

        Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, Anzahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle und Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.

        Je Sammeltour werden in den Vergabeunterlagen maximale Werte zur Schülerzahl, Anzahl Sonderfälle (E-Rollstühle etc.) und Begleitpersonen genannt. Dem Auftragnehmer wird freigestellt mehrere Fahrzeuge einzusetzen. Für jede Sammeltour können vom Auftragnehmer aber nur die gefahrenen Kilometer der entsprechend der Schülerzahl und Streckenart vorgegebenen Fahrzeuganzahl abgerechnet werden. Für die Kilometerabrechnung werden nur die gefahrenen Strecken vom Abholort des jeweils 1. Fahrgastes zum Bestimmungsort des jeweils letzten Fahrgastes abgerechnet. Die Abrechnung der Zulage-Positionen 2, 3 und 4 erfolgt je Schüler/Fahrt, je Sonderfall/Fahrt und je Begleitperson/Fahrt. Das Einladen, Mitführen und Ausladen von Handgepäck und Rollstühlen (faltbar) einschl. des Faltens von faltbaren Rollstühlen wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die erbrachten Leistungen sind bis zum 10. des Folgemonats einschl. Vorlage der fortlaufend zu führenden Strecken-Nachweise (Anlage-KM) abzurechnen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Auftragnehmer abzuschließen.

      96. Award criteria:
      97. Estimated value:
        Value excluding VAT: 7 280.00 EUR
      98. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2023-08-01
        End: 2025-08-31
        This contract is subject to renewal: yes
        Description of renewals:

        Zu Gunsten der Stadt Wilhelmshaven besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages für jeweils ein weiteres Schuljahr (1. Verlängerung bis 31.07.2026 und 2. Verlängerung bis 31.07.2027).

      99. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      100. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      101. Information about options:
        Options: no
      102. Information about electronic catalogues:

      103. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      104. Additional information:
      105. Title:

        Grundschule Wiesenhof, Am Wiesenhof 142, 26389 Wilhelmshaven

        Lot No: 9
      106. Additional CPV code(s):
        60130000
      107. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Wilhelmshaven

      108. Description of the procurement:

        Beförderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit befördert. Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z. T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 durchzuführen. Ggf. kann der Vertrag um ein oder zwei Jahre verlängert werden (bis 2025/26 bzw. 2026/27).

        Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungen flexibel zu reagieren und eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.

        Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.

        Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis eingesetzt werden.

        Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (siehe Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte

        Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

        Fahrzeuge: Zum Einsatz kommen dürfen nur geeignete, dem Einsatz entsprechende und zugelassene Fahrzeuge.

        Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im

        Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten und Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten.

        Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, Anzahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle und Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.

        Je Sammeltour werden in den Vergabeunterlagen maximale Werte zur Schülerzahl, Anzahl Sonderfälle (E-Rollstühle etc.) und Begleitpersonen genannt. Dem Auftragnehmer wird freigestellt mehrere Fahrzeuge einzusetzen. Für jede Sammeltour können vom Auftragnehmer aber nur die gefahrenen Kilometer der entsprechend der Schülerzahl und Streckenart vorgegebenen Fahrzeuganzahl abgerechnet werden. Für die Kilometerabrechnung werden nur die gefahrenen Strecken vom Abholort des jeweils 1. Fahrgastes zum Bestimmungsort des jeweils letzten Fahrgastes abgerechnet. Die Abrechnung der Zulage-Positionen 2, 3 und 4 erfolgt je Schüler/Fahrt, je Sonderfall/Fahrt und je Begleitperson/Fahrt. Das Einladen, Mitführen und Ausladen von Handgepäck und Rollstühlen (faltbar) einschl. des Faltens von faltbaren Rollstühlen wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die erbrachten Leistungen sind bis zum 10. des Folgemonats einschl. Vorlage der fortlaufend zu führenden Strecken-Nachweise (Anlage-KM) abzurechnen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Auftragnehmer abzuschließen.

      109. Award criteria:
      110. Estimated value:
        Value excluding VAT: 3 640.00 EUR
      111. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2023-08-01
        End: 2025-07-31
        This contract is subject to renewal: yes
        Description of renewals:

        Zu Gunsten der Stadt Wilhelmshaven besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages für jeweils ein weiteres Schuljahr (1. Verlängerung bis 31.07.2026 und 2. Verlängerung bis 31.07.2027).

      112. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      113. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      114. Information about options:
        Options: no
      115. Information about electronic catalogues:

      116. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      117. Additional information:
      118. Title:

        Von-Aldenburg-Schule, Waisenhausstr.19, 26319 Varel (ab Jahrgang 5), Außenstelle: Ziegelstr. 1 26361 Varel-Borgstede, Jahrgang 1 bis 4

        Lot No: 10
      119. Additional CPV code(s):
        60130000
      120. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Fahrstrecke Wilhelmshaven - Varel

      121. Description of the procurement:

        Beförderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit befördert. Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z. T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 durchzuführen. Ggf. kann der Vertrag um ein oder zwei Jahre verlängert werden (bis 2025/26 bzw. 2026/27).

        Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungen flexibel zu reagieren und eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.

        Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.

        Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis eingesetzt werden.

        Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (siehe Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte

        Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

        Fahrzeuge: Zum Einsatz kommen dürfen nur geeignete, dem Einsatz entsprechende und zugelassene Fahrzeuge.

        Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im

        Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten und Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten.

        Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, Anzahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle und Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.

        Je Sammeltour werden in den Vergabeunterlagen maximale Werte zur Schülerzahl, Anzahl Sonderfälle (E-Rollstühle etc.) und Begleitpersonen genannt. Dem Auftragnehmer wird freigestellt mehrere Fahrzeuge einzusetzen. Für jede Sammeltour können vom Auftragnehmer aber nur die gefahrenen Kilometer der entsprechend der Schülerzahl und Streckenart vorgegebenen Fahrzeuganzahl abgerechnet werden. Für die Kilometerabrechnung werden nur die gefahrenen Strecken vom Abholort des jeweils 1. Fahrgastes zum Bestimmungsort des jeweils letzten Fahrgastes abgerechnet. Die Abrechnung der Zulage-Positionen 2, 3 und 4 erfolgt je Schüler/Fahrt, je Sonderfall/Fahrt und je Begleitperson/Fahrt. Das Einladen, Mitführen und Ausladen von Handgepäck und Rollstühlen (faltbar) einschl. des Faltens von faltbaren Rollstühlen wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die erbrachten Leistungen sind bis zum 10. des Folgemonats einschl. Vorlage der fortlaufend zu führenden Strecken-Nachweise (Anlage-KM) abzurechnen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Auftragnehmer abzuschließen.

      122. Award criteria:
      123. Estimated value:
        Value excluding VAT: 263 900.00 EUR
      124. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2023-08-01
        End: 2025-07-31
        This contract is subject to renewal: yes
        Description of renewals:

        Zu Gunsten der Stadt Wilhelmshaven besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages für jeweils ein weiteres Schuljahr (1. Verlängerung bis 31.07.2026 und 2. Verlängerung bis 31.07.2027).

      125. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      126. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      127. Information about options:
        Options: no
      128. Information about electronic catalogues:

      129. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      130. Additional information:
      131. Title:

        Waldorfschule Oldenburg, Blumenstr. 9, 26135 Oldenburg

        Lot No: 11
      132. Additional CPV code(s):
        60130000
      133. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Fahrstrecke Wilhelmshaven - Oldenburg

      134. Description of the procurement:

        Beförderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit befördert. Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z. T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 durchzuführen. Ggf. kann der Vertrag um ein oder zwei Jahre verlängert werden (bis 2025/26 bzw. 2026/27).

        Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungen flexibel zu reagieren und eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.

        Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.

        Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis eingesetzt werden.

        Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (siehe Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte

        Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

        Fahrzeuge: Zum Einsatz kommen dürfen nur geeignete, dem Einsatz entsprechende und zugelassene Fahrzeuge.

        Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im

        Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten und Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten.

        Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, Anzahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle und Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.

        Je Sammeltour werden in den Vergabeunterlagen maximale Werte zur Schülerzahl, Anzahl Sonderfälle (E-Rollstühle etc.) und Begleitpersonen genannt. Dem Auftragnehmer wird freigestellt mehrere Fahrzeuge einzusetzen. Für jede Sammeltour können vom Auftragnehmer aber nur die gefahrenen Kilometer der entsprechend der Schülerzahl und Streckenart vorgegebenen Fahrzeuganzahl abgerechnet werden. Für die Kilometerabrechnung werden nur die gefahrenen Strecken vom Abholort des jeweils 1. Fahrgastes zum Bestimmungsort des jeweils letzten Fahrgastes abgerechnet. Die Abrechnung der Zulage-Positionen 2, 3 und 4 erfolgt je Schüler/Fahrt, je Sonderfall/Fahrt und je Begleitperson/Fahrt. Das Einladen, Mitführen und Ausladen von Handgepäck und Rollstühlen (faltbar) einschl. des Faltens von faltbaren Rollstühlen wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die erbrachten Leistungen sind bis zum 10. des Folgemonats einschl. Vorlage der fortlaufend zu führenden Strecken-Nachweise (Anlage-KM) abzurechnen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Auftragnehmer abzuschließen.

      135. Award criteria:
      136. Estimated value:
        Value excluding VAT: 94 640.00 EUR
      137. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2023-08-01
        End: 2025-07-31
        This contract is subject to renewal: yes
        Description of renewals:

        Zu Gunsten der Stadt Wilhelmshaven besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages für jeweils ein weiteres Schuljahr (1. Verlängerung bis 31.07.2026 und 2. Verlängerung bis 31.07.2027).

      138. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      139. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      140. Information about options:
        Options: no
      141. Information about electronic catalogues:

      142. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      143. Additional information:
      144. Title:

        Grundschule Hafenschule, Werftstr. 20, 26382 Wilhelmshaven

        Lot No: 12
      145. Additional CPV code(s):
        60130000
      146. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Wilhelmshaven

      147. Description of the procurement:

        Beförderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit befördert. Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z. T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 durchzuführen. Ggf. kann der Vertrag um ein oder zwei Jahre verlängert werden (bis 2025/26 bzw. 2026/27).

        Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungen flexibel zu reagieren und eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.

        Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.

        Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis eingesetzt werden.

        Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (siehe Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte

        Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

        Fahrzeuge: Zum Einsatz kommen dürfen nur geeignete, dem Einsatz entsprechende und zugelassene Fahrzeuge.

        Beförderung:


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