Scaffolding work (Германия - Тендер #40057685) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs-GmbH Номер конкурса: 40057685 Дата публикации: 07-04-2023 Сумма контракта: 7 083 413 (Российский рубль) Цена оригинальная: 120 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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SMT - Tutzing - Gerüstarbeiten
Reference number: 1120 GerüstarbeitenGeneralsanierung Mittelschulcampus Tutzing
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Titel 1 – Mittelschule
Fassadengerüst – Mittelschule 2.350 m2
Belagsverbreitungen - Mittelschule 650 m
Dachfanggerüst - Mittelschule 130 m
Innengeländer - Mittelschule 250 m
Titel 2 - Altes Schulhaus mit ehem. Lehrerwohnung( Hort)
Fassadengerüst – Altes Schulhaus/ehem. LWg. 790 m2
Belagsverbreitungen - Altes Schulhaus/ehem. LWg. 74 m
Dachfanggerüst - Altes Schulhaus/ehem. LWg. 92 m
Innengeländer - Altes Schulhaus/ehem. LWg. 38 m
Eine Besichtigung der Situation vor Ort wird empfohlen, Terminvereinbarung erfolgen bei der Gemeinde Tutzing über Frau Fleddermann, Tel. 08158 / 2502-284
Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.