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Business and management consultancy and related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #37055158)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle für die Stadt Buchholz i.d.N.
Номер конкурса: 37055158
Дата публикации: 06-01-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle für die Stadt Buchholz i.d.N.
      Schloßplatz 6
      Winsen/Luhe
      21423
      Germany
      Telefon: +49 41716930
      E-Mail: vergabestelle@LKHarburg.de
      Fax: +49 4171693991212
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTMYYDYRHQ/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTMYYDYRHQ

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Einrichtung eines Innenstadtmanagements in Buchholz i.d.N.

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2022.0443
      2. CPV-Code Hauptteil:
        79400000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Einrichtung eines Innenstadtmanagements in Buchholz durch Bereitstellung einer Innenstadtmanagerin bzw. eines Innenstadtmanagers in Teilzeit mit Vor-Ort-Präsenz

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        79411100
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Stadt Buchholz i.d.N. Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N.

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Wie andere Städte und Gemeinden ist auch Buchholz von tiefgreifenden Veränderungen in der Innenstadt betroffen. Das gilt vor allem für einen anhaltenden Strukturwandel im Einzelhandel. Aber auch andere Nutzungen sind zum Teil in ihren jetzigen Angebots-und Betriebsformen nur noch gering gefragt oder nicht mehr tragfähig. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie beschleunigen diese strukturellen Entwicklungen zusätzlich und decken die drängenden Handlungsbedarfe auf. Es bedarf zum Teil erheblicher funktionaler, städtebaulicher und immobilienwirtschaftlicher Anpassungen in den Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren, um die generelle Funktion dieser Handlungsräume für die Gesamtstadt langfristig zu sichern.

        Neben vielen Herausforderungen bietet der anstehende Transformationsprozess aber auch vielfältige Chancen, die es zu erkennen und in guten Lösungen umzusetzen gilt. Eine Neuorientierung von bislang stark einzelhandelsgeprägten Quartieren und Handlungsräumen hin zu neuen multifunktio-nalen Nutzungen mit einer Vielzahl von Akteuren eröffnet ganz neue Möglichkeitsräume.

        Der Bund möchte Städte und Gemeinden daher im Rahmen des Bundesprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" bei der Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien und deren teilweisen Umsetzung fördern. Ziel ist es, Städte und Gemeinden bei der Bewältigung akuter und auch struktureller Problemlagen ("Verödung") in den Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren zu unterstützen, indem diese als Identifikationsorte der Kommune zu multifunktionalen, resilienten und kooperativen Orten (weiter)entwickelt werden.

        Die Stadt Buchholz wurde in das Förderprogramm mit dem Projekt "Vielfalt erleben" aufgenommen. Der Förderzeitraum ist auf die nächsten drei Jahre bis 31. August 2025 ausgelegt.

        Der durch die Pandemie erzeugte Rückzug ins Private und die deutlich zunehmende Nutzung des Online-Handels machen rasches Handeln erforderlich. So müssen Bemühungen intensiviert wer-den, die die Menschen wieder in die Innenstädte locken, damit das Gesamtgefüge der Innenstadt als Ort der Begegnung und des kulturellen Lebens erhalten bleibt.

        Um dies zu erreichen, soll ein gefördertes Innenstadtmanagement in Buchholz installiert werden, welches sich dieser Problemlagen annimmt und Lösungen im Dialog und mit lokalen Partnern umsetzt.

        Hierfür sucht die Stadt Buchholz i.d.N. als öffentliche Auftraggeberin ein geeignetes Unternehmen als Auftragnehmer.

        Da die Fördermittel des Bundes an die Projekte und Haushaltsjahre gebunden sind, stehen der Finanzrahmen und die Laufzeit für das Innenstadtmanagement fest. Dieses kann längstens bis 31. August 2025 laufen (Ende des Förderzeitraums) und insgesamt ist ein Budget in Höhe von max. 360.000 EUR brutto vorgesehen

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-04-03
        Ende: 2024-08-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Die AG kann das Vertragsverhältnis schriftlich bis zum 31.08.2025 (Ende der Förderlaufzeit) verlängern, Die schriftliche Verlängerung ist spätestens bis zum 31.05.2024 gegenüber der AN zu erklären. Ohne diese Erklärung endet das Vertragsverhältnis zum 31.08.2024.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde

        - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen)

        - Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister (mit dem Angebot vorzulegen): Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister, eidesstattliche Erklärung oder Bescheinigung des Mitgliedstaates in dem der Bewerber ansässig ist. Der Nachweis der Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Einzureichende Unterlagen:

        - Angaben zum Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

        - Erklärung zur Insolvenz bzw. Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

        - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme

        - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Angebot vorzulegen): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

        - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und Krankenkasse (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

        - Erklärung zur Insolvenz bzw. Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Einzureichende Unterlagen:

        - Angaben zur Anzahl der Beschäftigten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

        - Nachweise und Referenzen über die fachliche Eignung des Bieters (siehe Anlage 3; mit dem Angebot vorzulegen):

        Der Bieter hat bereits ein Innenstadtmanagement mit eigenen Mitarbeiter/innen betrieben und kann hierfür mindestens eine Referenz aufzeigen. Diese Referenz ist inhaltlich nachvollziehbar aufzubereiten.

        - Qualifikation und Erfahrung der Innenstadtmanagerin / des Innenstadtmanagers (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Qualität des zur Leistungserbringung einzusetzenden Personals ist anhand von Referenzen für die Innenstadtmanagerin / den Innenstadtmanager nachzuweisen (siehe Anlage 4). Wird die Anlage nicht eingereicht, erhält der Bieter keine Punkte

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-02-02
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-04-03
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-02-02
      Ortszeit: 11:00
      Ort:

      Landkreis Harburg, Schloßplatz 6, 21423 Winsen/Luhe

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.

      Bietergespräche:

      Die Innenstadtmanagerin / der Innenstadtmanager ist das Gesicht vor Ort und muss gegenüber Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Inhaberinnen und Inhabern überzeugend auftreten. Daher ist die Präsentation in den Bietergesprächen zwingend von der / dem zukünftigen Stelleninhaber/in zu halten. Sollte die Innenstadtmanagerin / der Innenstadtmanager verhindert sein, kann dieser Punkt nicht bewertet werden. Die Bietergespräche werden direkt nach Abschluss der Angebotswertungen erfolgen und finden voraussichtlich in der 8./9. Kalenderwoche 2023 statt.

      Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Bearbeitungskonzept einzureichen, aus dem zu erkennen ist, wie er die von der AG zu beauftragende Einrichtung eines Innenstadtmanagements beabsichtigt umzusetzen. Dabei ist auf alle einzelnen Leistungsbestandteile des Abschnitts B einzugehen und das Vorgehen zur Erbringung der Leistungen zu erläutern.

      Hier ist zudem eine grobe Zeitplanung der Umsetzungsschritte der unter Abschnitt B benannten Leistungsbestandteile anzugeben.

      Das Bearbeitungskonzept soll den Umfang von 5 Seiten nicht überschreiten; jede über den vorgegeben Umfang hinaus eingereichte Seite vom AN wird in die Wertung nicht einbezogen.

      Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYRHQ

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
        Auf der Hude 2
        Lüneburg
        21339
        Germany
        Kontaktstelle(n): 21339
        Telefon: +49 4131150
        E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
        Fax: +49 4131152943
        Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-01-02

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