Engineering design services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #37055013) | ||
| ||
Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Station&Service AG (Bukr 11) Номер конкурса: 37055013 Дата публикации: 06-01-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Bf Bad Soden-Salmünster, Barrierefreier Ausbau und Modernisierung der Verkehrsstation, BIM-Planungsleistungen in 4 Losen
Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58944Der Umbau der Verkehrsstation Bad Soden-Salmünster ist Bestandteil der Modernisierungsprogramme der DB Station & Service AG. Ziel ist es durch eine modernere und kundenfreundliche Ausstattung die Akzeptanz und Nutzung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zu steigern. Das Projekt sieht die Erneuerung der Verkehrsstation mit allen Bahnsteigen inklusive Erschließung, Bahnsteigdächern und des Empfangsgebäudes vor.
Die vorliegende Vergabe umfasst:
Los 1 Planung Erneuerung der Verkehrsstation mit allen Bahnsteigen und -dächern
Los 2 Planung des Abwasserkanals der Stadt
Los 3 Planung Empfangsgebäude
Los 4 Planung Elektrische Energieanlagen
Los 1 Planung Erneuerung der Verkehrsstation mit allen Bahnsteigen und -dächern
Los-Nr.: 1Der Umbau der Verkehrsstation Bad Soden-Salmünster ist Bestandteil der Modernisierungsprogramme der DB Station & Service AG. Ziel ist es durch eine modernere und kundenfreundliche Ausstattung die Akzeptanz und Nutzung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zu steigern. Das Projekt sieht die Erneuerung der Verkehrsstation mit allen Bahnsteigen inklusive Erschließung, Bahnsteigdächern und des Empfangsgebäudes vor.
Die vorliegende Vergabe umfasst:
Los 1 Planung Erneuerung der Verkehrsstation mit allen Bahnsteigen und -dächern
Objektplanung Verkehrsanlage Lph 5 bis Lph 8
Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 5 bis Lph 8
Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 4 bis Lph 6
Los 2 Planung des Abwasserkanals der Stadt
Los-Nr.: 2Der Umbau der Verkehrsstation Bad Soden-Salmünster ist Bestandteil der Modernisierungsprogramme der DB Station & Service AG. Ziel ist es durch eine modernere und kundenfreundliche Ausstattung die Akzeptanz und Nutzung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zu steigern. Das Projekt sieht die Erneuerung der Verkehrsstation mit allen Bahnsteigen inklusive Erschließung, Bahnsteigdächern und des Empfangsgebäudes vor.
Die vorliegende Vergabe umfasst:
Los 2 Planung des Abwasserkanals der Stadt
Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 5 bis Lph 8
Los 3 Planung Empfangsgebäude
Los-Nr.: 3Der Umbau der Verkehrsstation Bad Soden-Salmünster ist Bestandteil der Modernisierungsprogramme der DB Station & Service AG. Ziel ist es durch eine modernere und kundenfreundliche Ausstattung die Akzeptanz und Nutzung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zu steigern. Das Projekt sieht die Erneuerung der Verkehrsstation mit allen Bahnsteigen inklusive Erschließung, Bahnsteigdächern und des Empfangsgebäudes vor.
Die vorliegende Vergabe umfasst:
Los 3 Planung Empfangsgebäude
Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 5 bis Lph 8
Objektplanung Gebäude Lph 5 bis Lph 7
Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 4 bis Lph 6
Tragwerksplanung Gebäude Lph 4 bis Lph 6
Los 4 Planung Elektrische Energieanlagen
Los-Nr.: 4Der Umbau der Verkehrsstation Bad Soden-Salmünster ist Bestandteil der Modernisierungsprogramme der DB Station & Service AG. Ziel ist es durch eine modernere und kundenfreundliche Ausstattung die Akzeptanz und Nutzung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zu steigern. Das Projekt sieht die Erneuerung der Verkehrsstation mit allen Bahnsteigen inklusive Erschließung, Bahnsteigdächern und des Empfangsgebäudes vor.
Die vorliegende Vergabe umfasst:
Los 4 Planung Elektrische Energieanlagen
Technische Ausrüstung Ingenieurbauwerke Lph 5 bis Lph 7
1.) Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
2.) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
3.) Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
a) Erfahrungen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft
1.) LOS 1: Nachweis von min. 2 Referenzobjekt aus den letzten 5 Jahren über eine Planung nach BIM-Methodik zu einer Verkehrsstation inkl. Personenunterführung.
Der Nachweis ist vom Bewerber in Tabellenform mit folgendem Inhalt vorzulegen: Projekt/Objekt, Auftraggeber (Name und Tel.-Nr. des Ansprechpartners), Leistungszeitraum, Leistungsphasen, Leistungsinhalte.
2.) LOS 3: Nachweis von min. 1 Referenzobjekt aus den letzten 5 Jahren über eine Planung nach BIM-Methodik zu einem Empfangsgebäude inkl. technischer Gebäudeausrüstung.
Der Nachweis ist vom Bewerber in Tabellenform mit folgendem Inhalt vorzulegen: Projekt/Objekt, Auftraggeber (Name und Tel.-Nr. des Ansprechpartners), Leistungszeitraum, Leistungsphasen, Leistungsinhalte.
3.) LOSE 1, 3 und 4: Erklärung / Nachweis über das Vorhandensein mindestens eines Arbeitsplatzes mit BIM−fähiger CAD−Software und Darstellung der Ausstattung des BIM-Projektraumes.
5.) LOSE 1, 3 und 4: Nachweis über den Erwerb der iTWO DB Lizenz und erfolgreicher Teilnahme an den Schulungen iTWO DB Kostenplanung, iTWO DB Abrechnung, iTWO DB Steuerung.
Die personellen Kapazitäten für die Projektrealisierung in iTWO DB sind durch den AN nachzuweisen, mind. 1 Mitarbeiter/in. Die Qualifikation ist durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den/ die vorgesehene/n Mitarbeiter/in durch ein Zertifikat nachzuweisen.
b) Nachweis über die Qualifikation und vorhandene Zulassungen für den/die vorgesehene/n Mitarbeiter/in
1.) LOSE 1 bis 4: Erklärung / Nachweis über mindestens 2 in der BIM−Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter. Die Nachweise der Schulung (Teilnehmerurkunde, Zertifikate etc.) sind beizulegen. Die Qualifikation ist durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den/ die vorgesehene/n Mitarbeiter/in durch ein Zertifikat nachzuweisen.
2.) LOS 1: Qualifikationsanforderung an den vorgesehenen Projektleiter:
- mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter für Objektplanung von Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerken für den Schienenverkehr
- davon mind. 2 Referenzprojekte in diesem Bereich.
Die Qualifikation ist durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den/ die vorgesehene/n Mitarbeiter/in nachzuweisen.
3.) LOS 1: Qualifikationsanforderung an den/die vorgesehenen Objekt- und Fachplaner:
- mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter für Objektplanung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken für den Schienenverkehr
- davon mind. 2 Referenzprojekte in diesem Bereich.
Die Qualifikation ist durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den/ die vorgesehene/n Mitarbeiter/in nachzuweisen.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8,00 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
1.) LOS 1: Planung Verkehrsanlage Bahnübergänge
2.) LOS 1: Planung Ingenieurbauwerke Personenunter- u. Personenüberführungen
Planung elektrotechnische Anlagen:
3.) LOS 4: Planung von elektrischen Energieanlagen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1.) Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
a. AFRY Deutschland GmbH,
b. Hasselmann und Müller Planungsgesellschaft mbH,
c. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
2.) Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.