Pharmaceutical products (оригинал извещения) (Германия - Тендер #50429896) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: BARMER Номер конкурса: 50429896 Дата публикации: 19-01-2024 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Arzneimittelrabattverträge mit Beitrittsoption - 0047-RVBEITR.58-2022
Referenznummer der Bekanntmachung: 0047-RVBEITR.58-2022Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellrechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtlicher Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeverordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit Beitrittsoption, der sich auf diverse Wirkstoffe bezieht.
Enoxaparin natrium (60 mg, 80 mg, 100 mg)
bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Enoxaparin natrium in den Wirkstärken 60 mg, 80 mg und 100 mg; ausgenommen N1 und 24 Stück enthalten.
Enoxaparin natrium (60 mg, 80 mg, 100 mg)
Das Los 8 ist nicht mehr Gegenstand des Verfahrens 0047-RVBEITR.58-2022. Es können in diesem Verfahren keine Verträge zum Wirkstoff Enoxaparin natrium abgeschlossen werden. Bereits abgeschlossene Verträge zu diesem Wirkstoff wurden gekündigt. Ein Vertragsabschluss zu den übrigen Wirkstoffen des Verfahrens 0047-RVBEITR.58-2022 bleibt weiterhin möglich.
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn,VillemomblerStraße 76, 53123 Bonn, gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.