Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung
Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41549
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrags:
OL-Maste inkl. Gründung 330 Stück; Kettenwerk 12.710 m; OSE Kabel 3.700 m
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 23/03/2020
Ende: 31/12/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen
Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung
über die Konzessionsvergabe:
24/03/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SPL Powerlines Germany GmbH
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 2 467 675.46 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach
§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/12/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den
Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
OL-Maste inkl. Gründung 330 Stück; Kettenwerk 12.710 m; OSE Kabel 3.700 m
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 23/03/2020
Ende: 31/12/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 467 675.46 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SPL Powerlines Germany GmbH
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
MKA 17 - Herstellung und Montage Schalterpodeste Mast 6-5c, 6-6d, 8-23a und 8-25a
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie
2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Im Rahmen der Ausführung und Abnahmeprüfung wurde festgestellt, dass an den Masten 6-5c (Schalter S11 und S12), 6-6d (Schalter T24), 8-23a (Schalter 3) und 8-25a (Schalter U3) die
Bedienung der Schalterantrieben aufgrund der Örtlichkeit nichtregelkonform ist. Durch die Errichtung von zusätzlichen Schalterpodesten können die Schalter örtlich betätigt
werden. Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auch zur Sicherung von
Mangel-/Gewährleistungsansprüchen - vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU
der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 2 561 468.02 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 2 578 495.32 EUR