Heating works (Германия - Тендер #49412760) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. Номер конкурса: 49412760 Дата публикации: 20-12-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Munich: Heating works
2023/S 245-772177
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Fraunhofer IIS Nürnberg – TZN LOK 3. BA – V_044_750239_41 Heizung- und Kältetechnische Anlagen
Nordostpark 84
90408 Nürnberg
— 1 St. Brennwertkessel mit Zubehör,
— 3 St. Pufferspeicher,
— 20 St. Drehzahlgeregelte Umwälzpumpen,
— 12 St. Wärmemengenzähler,
— 220 St. Absperrorgane,
— 4 200 m schwarzes Gewinderohr,
— 3 200 St. Verbindungsformstücke,
— 307 St. Heizkörper,
— 19 St. Umluftkühlgeräte,
— 30 St. 3-Wege Regelkugelhähne,
— 1 St. Heizungsverteiler.
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Section VI: Complementary information
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Section VII: Modifications to the contract/concession
Notwendiger Materialaufwand für Regie
Regieleistungen Obermonteur und Fachmonteur für Mehrfaches Auspumpen des Pumpen- und
Aufzugsschachtes und Innenhofes, Demontage prov. Pumpendruckleitung, verlegung prov.
Dachentwässerung
Um Schäden vom Bauwerk fern zu halten, wurde in diversen Baubesprechungen festgelegt, dass Fa.Grötsch die Trockenlegung des Untergeschoss mit Pumpe und Nasssauger übernehmen möchte.Durch die massiven Schlechtwetterphasen kam es zu diversen Wassereinbrüchen im Untergeschoss,sodass der Einsatz notwendig wurde.