Heating works (оригинал извещения) (Германия - Тендер #49412630) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. Номер конкурса: 49412630 Дата публикации: 20-12-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-München: Heizanlage
2023/S 245-772112
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer IIS Nürnberg – TZN LOK 3. BA – V_044_750239_41 Heizung- und Kältetechnische Anlagen
Nordostpark 84
90408 Nürnberg
— 1 St. Brennwertkessel mit Zubehör,
— 3 St. Pufferspeicher,
— 20 St. Drehzahlgeregelte Umwälzpumpen,
— 12 St. Wärmemengenzähler,
— 220 St. Absperrorgane,
— 4 200 m schwarzes Gewinderohr,
— 3 200 St. Verbindungsformstücke,
— 307 St. Heizkörper,
— 19 St. Umluftkühlgeräte,
— 30 St. 3-Wege Regelkugelhähne,
— 1 St. Heizungsverteiler.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ersatzvornahme techn. Dämmung
01.41 Stunden Monteur 450h, EP = 71,76 €, 32.292,00
01.40 Stunden Bauleiter 50h, EP=76,57 €, 3.828,50 €
Der Fa. Armbrust, ausführende Firma für Dämmleistungen, wurde mit Schreiben vom 13.04.2023 durchFhG aus wichtigem Grund gekündigt.Diese Kündigung war wegen folgenden Gründen zwingend notwendig:-Sicherstellung eines frühestmöglichen Einzugstermins für den Nutzer-Grundlage zur Fertigstellung der Hochbaumaßnahmen-Grundlage zur Fertigstellung sonstiger Gewerke (Heizung, Lüftungstechnik)-Nachhaltiger Vertrauensverlust in die Leistungsfähigkeit und -willigkeit der Fa. ArmbrustDurch diese notwendige, Kündigung ist eine Ersatzvornahme unumgänglich, die als Nachtragsleistungvon Fa. Grötsch kurzfristig angeboten werden konnte.Zusätzlich beinhaltet der hier vorliegende Nachtrag Leistungen, die für die Fertigstellung der offenenDämmleistungen notwendig sind und nicht im ursprünglichen Auftragsumfang der Firma Armbrustenthalten waren.