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Internet services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #49156588)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Номер конкурса: 49156588
Дата публикации: 13-12-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023120820240112 10:00OtherContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderHealth01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
      Markgrafenstraße 22
      Berlin
      10117
      Germany
      E-Mail: Ausschreibungen@big-direkt.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://subreport.de/E66965148
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.subreport.de/E66965148

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Gesetzliche Krankenkasse in Form der Körperschaft des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Gesundheit
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Onlinedienstleistungen

      2. CPV-Code Hauptteil:
        72400000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        BIG direkt gesund ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse. Der Kontakt zu ihren Versicherten und Interessenten findet zu einem erheblichen Teil mittels digitaler Kommunikation statt. Aufgrund des

        Laufzeitendes des aktuellen Vertrages schreibt die Auftraggeberin Onlinedienstleistungen neu aus, dabei handelt es sich um einen Rahmenvertrag mit einer Vertragslaufzeit von maximal sechs Jahren.

        Die Auftraggeberin unterhält eine leistungsfähige Website, das hinter der Website stehende IT-System übernimmt noch weitere Aufgaben wie z.B. die Anbindung von Mobilgeräten und den Austausch von Informationen mit anderen IT-Systemen der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin benötigt Entwicklungsleistungen, mit denen das Gesamtsystem auch in Zukunft dem aktuellen Bedarf angepasst und um weitere Funktionalitäten erweitert werden soll. Weiterhin benötigt sie Leistungen des Systemservice insbesondere zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        72420000
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand des Auftrags ist die Weiterentwicklung und die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems der Auftraggeberin. Das IT-System beruht auf diversen Standard-Komponenten. Diese wurden hochindividuell angepasst und zum Teil weiterentwickelt oder durch Eigenentwicklungen ergänzt, so dass das Gesamtsystem in seiner aktuellen Gestalt hochindividuell und auf den Bedarf der Auftraggeberin zugeschnitten ist. Für den Geschäftsbetrieb der Auftraggeberin ist das Gesamtsystem von überragender Bedeutung. Die Auftraggeberin hat für Teile seines IT-Systems in der Vergangenheit regelmäßig Preise und Auszeichnungen erhalten (z. B. TCP-Studien „Beste Online-Geschäftsstelle“, „Bester Internetservice“ und „Bester Online-Gesundheitslotse“).

        Die BIG hat das Ziel, unter den Top 3 der gesetzlichen Krankenkassen im digitalen Kundenservice zu sein.

        Dabei hat die BIG als Direktkrankenkasse den Anspruch, die sich aus dem technischen Fortschritt ergebenden Potentiale für digitale Kommunikation und Services nutzenstiftend für Kunden und Partner im Gesundheitssektor zu gestalten.

        Hosting ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 51
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Die Auftraggeberin behält sich das Optionsrecht vor, den Auftrag einmalig um 24 Monate zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate)

        - Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB“

        Hinweise:

        - Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des

        Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen

        - für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen

        einzureichen

        - eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß Vergabeunterlagen unter Wahrung des

        Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nur im Bereich Webentwicklungen in Euro ohne Umsatzsteuer, ohne Media und ohne andere durchlaufende Posten.

        Hinweise:

        - Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des

        Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen

        - für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen

        einzureichen

        - eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß Vergabeunterlagen unter Wahrung des

        Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten

        Sonstiges:

        Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen befindet sich in der Anlage "Mit dem

        Angebot vorzulegende Unterlagen" am Ende der Bewerbungsbedingungen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Der Umsatz nur im Bereich Webentwicklungen ohne Umsatzsteuer, ohne Media und ohne andere durchlaufende Posten muss in dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 2,5 Mio. Euro betragen haben.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ entsprechend den Anforderungen, die sich aus der Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ ergeben.

        - Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 27001 oder eine gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten

        - Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten.

        Hinweise:

        - Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des

        Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen

        - für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen

        - eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten

        Sonstiges:

        Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen befindet sich in der Anlage "Mit dem

        Angebot vorzulegende Unterlagen" am Ende der Bewerbungsbedingungen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        1. Angabe von drei Referenzen, die mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind.

        1.1. Alle Referenzaufträge müssen aus den Jahren 2020, 2021, 2022 oder 2023 sein.

        1.2. Eine der Referenzen muss im Bereich „business to consumer“ umgesetzt sein.

        1.3. Alle Referenzen müssen in agiler Arbeitsweise umgesetzt sein.

        2. Folgende Mindestanforderungen gelten für die Referenzen A. und B. mit der Bezeichnung „Internetplattform“ bzw. „Einsatz von Drupal 9-10 und Sym-fony“:

        2.1. Beide Referenzen müssen in einer containerisierten Umgebung umgesetzt worden sein.

        2.2. Einer der Referenzauftraggeber muss aus der Branche Kreditinstitut, Versicherungen oder Sozialversicherung kommen.

        3. Weitere Mindestanforderungen für jeden Referenztyp

        3.1 Referenz A:

        Auftragsgegenstand: Herstellung und Betrieb einer Internetplattform inklusive Verantwortlichkeit für die Weiterentwicklung, Hosting nicht erforderlich

        Leistungszeitraum: Mindestdauer bis zum Ende der Angebotsfrist 24 Monate und Ende des Leistungszeitraums nicht vor Ende März 2023

        Auftragsumfang: Mindestens 10.000 abgerechnete Stunden in den letzten 12 Monaten, wobei der Mindestumfang jeweils ohne Hosting, und ohne Media erreicht werden muss.

        3.2 Referenz B:

        Auftragsgegenstand: Ein Auftrag über den Einsatz von Drupal 9-10 und Symfony

        Auftragsumfang: Mindestens 10.000 abgerechnete Stunden.

        3.3 Referenz C:

        Auftragsgegenstand: Ein Auftrag über den Einsatz von Jira und Confluence

        Auftragsumfang: Seit Beginn des Auftrags im Durchschnitt mindestens 75 Tickets pro Monat

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2024-01-12
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-03-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2024-01-12
      Ortszeit: 10:01
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über das oben genannte Online-Portal von subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei von der Auftraggeberin zum download bereitgestellt, siehe oben unter I.3).

      Der Zugang zu den Vergabeunterlagen setzt jedoch eine Freischaltung des jeweiligen Bieters durch die Auftraggeberin voraus. Denn die Vergabeunterlagen enthalten Informationen, die die Sicherheitsinfrastruktur der BIG direkt gesund betreffen. Aus diesem Grund ist der Zugang zu den Vergabeunterlagen für potentielle Bieter erst nach vorheriger Freischaltung durch BIG direkt gesund möglich. Voraussetzung für die Freischaltung ist die entsprechende Registrierung, Antragstellung zur Freischaltung auf subreport und die Zusendung einer vorgegebenen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung als pdf-Datei per E-Mail an: claudia.riemenschneider@big-direkt.de. Die Vertraulichkeitserklärung steht barrierefrei zum Download unter https://www.big-direkt.de/de/ueber-die-big/geschaeftspartner/ausschreibungen.html zur Verfügung. BIG direkt gesund wird den potentiellen Bieter für den Download der vollständigen Vergabeunterlagen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Vergabeverfahren innerhalb von 1-2 Arbeitstagen freischalten, nachdem ihr der entsprechende Antrag auf Freischaltung über subreport und die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vertraulichkeitserklärung vom Bieter zugegangen ist.

      Hilfe bei der Bedienung des subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de.

      Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle ausschließlich über das Online-Portal subreport zu übermitteln. Hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber ggf. einzuplanen ist. Die Bieterfragen werden nur über das Online-Portal subreport beantwortet. Die BIG weist daraufhin, dass Antworten auf die Bieterfragen oder Informationen zu Änderungen an den Vergabeunterlagen nur diejenigen erhalten, die sich zuvor registriert haben. Die Frist für Bieterfragen läuft am 02.01.2024 ab. Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nach dem Ablauf der angegebenen Fragefrist nicht gewährleistet werden.

      Für die Angebotserstellung sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.

      Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion "Nachrichten" des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind.

      Es gilt deutsches Recht.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Bundes
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        Telefon: +49 2289499163
        Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. [...] (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. [...] (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        s.o. Ziff. VI.4.1)
        Bonn
        Germany
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-12-08

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