Catenary"s construction works (Германия - Тендер #49081435) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 49081435 Дата публикации: 11-12-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Frankfurt-on-Main: Catenary"s construction works
2023/S 238-747434
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Straßenanpassung Bahnübergang Auenstraße km 11,1 Strecke 5740
Straßenanpassung Bahnübergang Auenstraßekm 11,1 Strecke 5740
83451 Pding
Straßenanpassungen BÜ Auenstraße km 11,1 Strecke 5740, u.a.
Straßenanpassung am Bahnübergang
- Fertigteilstützwand zur Anpassung der Straße
- 50 Hz-Anpassung der Stromversorgung
- Kabeltiefbau- und Kabelverlegearbeiten inkl. Fundamentierungsarbeiten (jeweils
nur im unmittelbaren BÜ-Bereich)
- Rückbau Alttechnik inkl. Verpacken (gem. Anlage 3.20 der VU)
- Leitungsumverlegung Telekom
Section V: Award of contract/concession
Straßenanpassung Bahnübergang Auenstraße km 11,1 Strecke 5740
Section VI: Complementary information
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
83451 Piding
Oberleitungserneuerung München Johanneskirchen – Daglfing, Str. 5560
04 - Zusätzliche Leistungen für das Projekt ESTW-R Berchtesgadener Land 5740/41: Coronabedingte Mehrkosten
Grundlage für den Anspruch auf Erstattung coronabedingter Mehrkosten ist der Erlass des Bundesministeriums des Inneren vom 17.06.2020 (siehe Punkt 7.1/ Seiten 7-1 bis 7-5) mit einer abschließenden Auflistung der Einzelpositionen. Wie im zweiten Abschnitt im Punkt Ides Erlasses angegeben, werden angesichts des der VOB/B zugrunde liegenden Kooperationsgedankens zur Wahrung eines angemessenen Interessenausgleichs, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie durchzuführenden Maßnahmen zur Sicherstellung eines ungestörten Bauablaufs angesehen und damit kostenmäßig als Maßnahme im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B. Der Erlass wurde durch das BMVI (Abteilung Eisenbahnen) für den Bereich der Eisenbahninfrastruktur in Bezug genommen und es ist hierzu eine Interne Arbeitshilfe des AG mit Stand vom 03.07.2020 erstellt worden (siehe Punkt 7.2/ Seiten 7-6 bis 7-8), die denErlass weder modifiziert noch einschränkt. Es ergeben sich daher coronabedingte Mehrkosten