Railway construction works (оригинал извещения) (Германия - Тендер #48194619) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: FEI - Beschaffung Infrastruktur Номер конкурса: 48194619 Дата публикации: 17-11-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Deutschland-Berlin: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2023/S 222-700031
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Kabeltiefbau und Ingenieurbau
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Kabeltiefbau und Ingenieurbau
München
Die LH München plant die U-Bahnhaltestelle Mü-Pasing im Bereich des Bf Mü-Pasing im Zuge der Verlängerung der U Bahnlinie 5 vom Laimer Platz bis München Pasing in Schlitzwand-Deckelbauweise zu
realisieren. Dafür wird es notwendig, die vorhandenen, betriebsnotwendigen und hoch sensiblen Sparten und Anlagen der DB Netz AG, DB Station&Service AG, DB Energie GmbH, die mit diesem Vorhaben kollidieren, zu
identifizieren und anzupassen, so dass sie der Realisierung der U-Bahn-Haltestelle nicht mehr entgegenstehen. Los 1: Bauleistungen im Kabeltiefbau, Gründungen/Kabelkeller für Betonschalthäuser (BSH) und ggf.
Zuwegungen/Stellplätze einschließlich Bauleistungen Allgemein und Entsorgung
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Kabeltiefbau und Ingenieurbau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Die LH München plant die U-Bahnhaltestelle Mü-Pasing im Bereich des Bf Mü-Pasing im Zuge der Verlängerung der U Bahnlinie 5 vom Laimer Platz bis München Pasing in Schlitzwand-Deckelbauweise zu
realisieren. Dafür wird es notwendig, die vorhandenen, betriebsnotwendigen und hoch sensiblen Sparten und Anlagen der DB Netz AG, DB Station&Service AG, DB Energie GmbH, die mit diesem Vorhaben kollidieren, zu
identifizieren und anzupassen, so dass sie der Realisierung der U-Bahn-Haltestelle nicht mehr entgegenstehen. Los 1: Bauleistungen im Kabeltiefbau, Gründungen/Kabelkeller für Betonschalthäuser (BSH) und ggf.
Zuwegungen/Stellplätze einschließlich Bauleistungen Allgemein und Entsorgung
1027 - Mehraufwendungen für die Einhausung des LST-Kunststoffkabeltrogs auf Bstg.0 mit Blech zum dauerhaften Schutz sowie für die Lagesicherung der an der Außenkante des Bahnsteigs errichteten Konstruktion gegen Abrutschen ("Absturzsicherung"). Die zusätzliche Leistung "Absturzsicherung" wurde vom AN mit NT 02 geltend gemacht. In der NT-Verhandlung vom 03.07.2023 wurde festgelegt, dass diese - dem Grunde nach anerkannte Leistung - vom AN in einem separaten Nachtrag angeboten wird. Mit dieser Leistung am LST-Kabeltrog am Bstg.0 geht die Einhausung der Holzkonstruktion mit Blech als Schutz vor Witterungseinflüssen einher. Beide Leistungen wurden vom AG angeordnet. Die angezeigte Leistungsänderung "Absturzsicherung" wurde bereits mit LÄA / MKA Nr.1020 vom 09.11.2022 angezeigt, die Leistungsänderung "Blecheinhausung" steht in keinem Zusammenhang mit anderen, vom AN angezeigten Leistungsänderungen
Der Kunststoffkabelkanal wurde an der äußeren, gleisabgewandten Bahnsteigkante errichtet. Erst im Zuge der weiteren Rückbau- und Abbrucharbeiten und der Kabeltiefbauarbeiten wurde festgestellt, dass der Standort keinen selbsttragenden Abschluss hatte, sonder lediglich durch die anstehende Böschung in ihrer Lage fixiert war. Da mit Rutschungen im Rahmen der weiteren Tiefbauarbeiten der U5 zu rechnen ist, wurde eine Lagesicherung (Absturzsicherung) des Kabeltrogs durch die PL angeordnet. Ebenfalls wurde auf Grund der langen Standzeit des (provisorischen) Kabeltrogs - bis Ende der Baumaßnahme U5 - das Erfordernis eines Schutzes gegen äußere Einflüsse gesehen und dem AN-KTB die Einhausung mittels Blech angeordnet. Beide Leistungen waren im Zuge der AU / Entwurfsplanung nicht erkennbar und wurden erst im Verlauf der Arbeiten offensichtlich