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Environmental issues consultancy services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47511728)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus - Amt für Planfeststellung Verkehr, vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Номер конкурса: 47511728
Дата публикации: 27-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023102420231124 07:30Ministry or any other national or federal authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderEconomic and financial affairs01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus - Amt für Planfeststellung Verkehr, vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
      Küterstraße 30
      Kiel
      24103
      Germany
      Telefon: +49 4315991517
      E-Mail: denise.bauer@gmsh.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    5. Haupttätigkeit(en):
      Wirtschaft und Finanzen
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Beauftragung eines Dienstleisters für die Beantwortung umweltrechtlicher Fragestellungen, insbesondere aus dem Bereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

      2. CPV-Code Hauptteil:
        90713000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Beauftragung von 3 (drei) Dienstleistern für die Bearbeitung umweltrechtlicher Fragestellungen, insbesondere aus dem Bereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

        Die jeweiligen Dezernate des APV haben die folgenden Zuständigkeiten:

        Dezernat 1 -

        Internes Verfahrensmanagement, Recht, UVP-Angelegenheiten und Vollzugskontrolle

        Dezernat 2

        Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen

        Dezernat 3

        Kreis- und Gemeindestraßen, sonstige öffentliche Wege, Eisenbahnen, Häfen, Flughäfen

        Es wird für jedes vorgenannte Dezernat jeweils ein eigener Rahmenvertragspartner benötigt.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        alle LoseMaximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Dienstleister für die Bearbeitung UVPG für Dezernat 1

        Los-Nr.: 1
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        90713000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Kiel.

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung bei der Bearbeitung von naturschutzfachlichen Fragestellungen im Zuständigkeitsbereich des APV.

        ...

        Dezernat 1

        Internes Verfahrensmanagement, Recht, UVP-Angelegenheiten und Vollzugskontrolle.

        ...

        Es wird für das vorgenannte Dezernat ein Rahmenvertragspartner benötigt.

        Deshalb sollen zur Unterstützung in behördlichen Entscheidungsprozessen externe Dienstleister als Verfahrenshelfer eingesetzt werden und mit verschiedenen umweltfachlichen Aufgaben (u.a. UVP Vorprüfung, Scooping, UVP) vom Auftrag gebenden Dezernat betraut werden. Erwartet wird auch der Entwurf von Textteilen für Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeit der Dezernate unter Berücksichtigung zeitlicher Vorgaben.

        Um die behördliche Entscheidungsfindung adäquat unterstützen und begleiten zu können, sind gemäß folgender Leistungsbeschreibung insbesondere die näher spezifizierten Qualifikationen und Expertisen erforderlich. Die geforderten naturschutzfachlichen Themen und Leistungen erfordern in hohem Maße Erfahrungen und Kenntnisse, die die folgenden Fachrichtungen o.ä. voraussetzen (beispielhafte Aufzählung):

        • Landschaftsplanung,

        • Geowissenschaften, wie z. B. Geographe mit Schwerpunkte der physischen Geographie

        • Biologie,

        • Umweltwissenschaften

        Zu dem konkreten Aufgabenbereich des externen Dienstleisters gehört insbesondere die Unterstützung des sachlich zuständigen Dezernats bei der Erstellung von Entscheidungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie die Beratung in allen UVP-rechtlichen Fragestellungen.

        Das APV hat insbesondere folgende gesetzliche Aufgaben nach dem UVPG:

        • Feststellung der UVP-Pflicht

        • Festlegung des Untersuchungsrahmens

        ...

        Darüber hinaus kann das APV Unterstützung aus den folgenden Fachbereichen anfragen:

        • Gewässerkunde

        • Aquatische Ökosysteme

        • Umweltverträglichkeitsstudien,

        • Landschaftspflegerische Begleitpläne,

        • Artenschutzfachbeiträge

        • wasserrechtliche Beiträge,

        • Umweltbaubegleitung,

        Zudem setzen wir detaillierte Kenntnisse im Umgang mit geografischen Informationssystemen (GIS) voraus. Die für die Bearbeitung dieser Aufgaben notwendigen Kenntnisse der Amtssprache Deutsch (§ 82a Absatz 1 LVwG, § 23 Absatz 1 VwVfG) in Schrift und Wort setzen wir voraus.

        ...

        Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) für die gesamte Vertragslaufzeit beläuft sich je Los auf max. 80.000,00 €. Bei Erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Ein Anspruch auf Abnahme eines Mindestwertes besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistung.

        ...

        Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann:

        Die Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose ist zulässig. Es wird allerdings pro Auftragnehmer maximal 1 Los beauftragt, da der Umfang der Arbeiten sehr umfangreich ist. Die genaue Beschreibung, nach welchem Verfahren die Zuschlagserteilung erfolgt, finden Sie unter Punkt VI.3).

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikationen und Erfahrungen der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter / Gewichtung: 40 %
        Qualitätskriterium - Name: davon - Fachliche Expertise und Erfahrungen/Qualifikationen der konkret einzuset-zenden Mitarbeiter / Gewichtung: 15 %
        Qualitätskriterium - Name: davon - Darstellung Verständnis des Auftrages (Transparenz + Struktur + Schlüssigkeit + Berücksichtigung der Kunden-Spezifika) / Gewichtung: 15 %
        Qualitätskriterium - Name: davon - Darstellung von Verfügbarkeiten der angebotenen Kapazitäten (Personen) / Gewichtung: 10 %
        Preis - Gewichtung: 60 %
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-12-15
        Ende: 2025-04-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
      14. Bezeichnung des Auftrags:

        Dienstleister für die Bearbeitung UVPG für Dezernat 2

        Los-Nr.: 2
      15. Weitere(r) CPV-Code(s):
        90713000
      16. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Kiel.

      17. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung bei der Bearbeitung von naturschutzfachlichen Fragestellungen im Zuständigkeitsbereich des APV.

        ...

        Dezernat 2

        Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen

        ...

        Es wird für das vorgenannte Dezernat ein Rahmenvertragspartner benötigt.

        Deshalb sollen zur Unterstützung in behördlichen Entscheidungsprozessen externe Dienstleister als Verfahrenshelfer eingesetzt werden und mit verschiedenen umweltfachlichen Aufgaben (u.a. UVP Vorprüfung, Scooping, UVP) vom Auftrag gebenden Dezernat betraut werden. Erwartet wird auch der Entwurf von Textteilen für Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeit der Dezernate unter Berücksichtigung zeitlicher Vorgaben.

        Um die behördliche Entscheidungsfindung adäquat unterstützen und begleiten zu können, sind gemäß folgender Leistungsbeschreibung insbesondere die näher spezifizierten Qualifikationen und Expertisen erforderlich. Die geforderten naturschutzfachlichen Themen und Leistungen erfordern in hohem Maße Erfahrungen und Kenntnisse, die die folgenden Fachrichtungen o.ä. voraussetzen (beispielhafte Aufzählung):

        • Landschaftsplanung,

        • Geowissenschaften, wie z. B. Geographe mit Schwerpunkte der physischen Geographie

        • Biologie,

        • Umweltwissenschaften

        Zu dem konkreten Aufgabenbereich des externen Dienstleisters gehört insbesondere die Unterstützung des sachlich zuständigen Dezernats bei der Erstellung von Entscheidungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie die Beratung in allen UVP-rechtlichen Fragestellungen.

        Das APV hat insbesondere folgende gesetzliche Aufgaben nach dem UVPG:

        • Feststellung der UVP-Pflicht

        • Festlegung des Untersuchungsrahmens

        ...

        Darüber hinaus kann das APV Unterstützung aus den folgenden Fachbereichen anfragen:

        • Gewässerkunde

        • Aquatische Ökosysteme

        • Umweltverträglichkeitsstudien,

        • Landschaftspflegerische Begleitpläne,

        • Artenschutzfachbeiträge

        • wasserrechtliche Beiträge,

        • Umweltbaubegleitung,

        Zudem setzen wir detaillierte Kenntnisse im Umgang mit geografischen Informationssystemen (GIS) voraus. Die für die Bearbeitung dieser Aufgaben notwendigen Kenntnisse der Amtssprache Deutsch (§ 82a Absatz 1 LVwG, § 23 Absatz 1 VwVfG) in Schrift und Wort setzen wir voraus.

        ...

        Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) für die gesamte Vertragslaufzeit beläuft sich je Los auf max. 80.000,00 €. Bei Erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Ein Anspruch auf Abnahme eines Mindestwertes besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistung.

        ...

        Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann:

        Die Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose ist zulässig. Es wird allerdings pro Auftragnehmer maximal 1 Los beauftragt, da der Umfang der Arbeiten sehr umfangreich ist. Die genaue Beschreibung, nach welchem Verfahren die Zuschlagserteilung erfolgt, finden Sie unter Punkt VI.3).

      18. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikationen und Erfahrungen der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter / Gewichtung: 40 %
        Qualitätskriterium - Name: davon - Fachliche Expertise und Erfahrungen/Qualifikationen der konkret einzuset-zenden Mitarbeiter / Gewichtung: 15 %
        Qualitätskriterium - Name: davon - Darstellung Verständnis des Auftrages (Transparenz + Struktur + Schlüssigkeit + Berücksichtigung der Kunden-Spezifika) / Gewichtung: 15 %
        Qualitätskriterium - Name: davon - Darstellung von Verfügbarkeiten der angebotenen Kapazitäten (Personen) / Gewichtung: 10 %
        Preis - Gewichtung: 60 %
      19. Geschätzter Wert:

      20. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-12-15
        Ende: 2025-04-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      21. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      22. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      23. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      24. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      25. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      26. Zusätzliche Angaben:
      27. Bezeichnung des Auftrags:

        Dienstleister für die Bearbeitung UVPG für Dezernat 3

        Los-Nr.: 3
      28. Weitere(r) CPV-Code(s):
        90713000
      29. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Kiel.

      30. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung bei der Bearbeitung von naturschutzfachlichen Fragestellungen im Zuständigkeitsbereich des APV.

        ...

        Dezernat 3

        Kreis- und Gemeindestraßen, sonstige öffentliche Wege, Eisenbahnen, Häfen, Flughäfen

        ...

        Es wird für das vorgenannte Dezernat ein Rahmenvertragspartner benötigt.

        Deshalb sollen zur Unterstützung in behördlichen Entscheidungsprozessen externe Dienstleister als Verfahrenshelfer eingesetzt werden und mit verschiedenen umweltfachlichen Aufgaben (u.a. UVP Vorprüfung, Scooping, UVP) vom Auftrag gebenden Dezernat betraut werden. Erwartet wird auch der Entwurf von Textteilen für Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeit der Dezernate unter Berücksichtigung zeitlicher Vorgaben.

        Um die behördliche Entscheidungsfindung adäquat unterstützen und begleiten zu können, sind gemäß folgender Leistungsbeschreibung insbesondere die näher spezifizierten Qualifikationen und Expertisen erforderlich. Die geforderten naturschutzfachlichen Themen und Leistungen erfordern in hohem Maße Erfahrungen und Kenntnisse, die die folgenden Fachrichtungen o.ä. voraussetzen (beispielhafte Aufzählung):

        • Landschaftsplanung,

        • Geowissenschaften, wie z. B. Geographe mit Schwerpunkte der physischen Geographie

        • Biologie,

        • Umweltwissenschaften

        Zu dem konkreten Aufgabenbereich des externen Dienstleisters gehört insbesondere die Unterstützung des sachlich zuständigen Dezernats bei der Erstellung von Entscheidungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie die Beratung in allen UVP-rechtlichen Fragestellungen.

        Das APV hat insbesondere folgende gesetzliche Aufgaben nach dem UVPG:

        • Feststellung der UVP-Pflicht

        • Festlegung des Untersuchungsrahmens

        ...

        Darüber hinaus kann das APV Unterstützung aus den folgenden Fachbereichen anfragen:

        • Gewässerkunde

        • Aquatische Ökosysteme

        • Umweltverträglichkeitsstudien,

        • Landschaftspflegerische Begleitpläne,

        • Artenschutzfachbeiträge

        • wasserrechtliche Beiträge,

        • Umweltbaubegleitung,

        Zudem setzen wir detaillierte Kenntnisse im Umgang mit geografischen Informationssystemen (GIS) voraus. Die für die Bearbeitung dieser Aufgaben notwendigen Kenntnisse der Amtssprache Deutsch (§ 82a Absatz 1 LVwG, § 23 Absatz 1 VwVfG) in Schrift und Wort setzen wir voraus.

        ...

        Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) für die gesamte Vertragslaufzeit beläuft sich je Los auf max. 80.000,00 €. Bei Erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Ein Anspruch auf Abnahme eines Mindestwertes besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistung.

        ...

        Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann:

        Die Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose ist zulässig. Es wird allerdings pro Auftragnehmer maximal 1 Los beauftragt, da der Umfang der Arbeiten sehr umfangreich ist. Die genaue Beschreibung, nach welchem Verfahren die Zuschlagserteilung erfolgt, finden Sie unter Punkt VI.3).

      31. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikationen und Erfahrungen der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter / Gewichtung: 40 %
        Qualitätskriterium - Name: davon - Fachliche Expertise und Erfahrungen/Qualifikationen der konkret einzuset-zenden Mitarbeiter / Gewichtung: 15 %
        Qualitätskriterium - Name: davon - Darstellung Verständnis des Auftrages (Transparenz + Struktur + Schlüssigkeit + Berücksichtigung der Kunden-Spezifika) / Gewichtung: 15 %
        Qualitätskriterium - Name: davon - Darstellung von Verfügbarkeiten der angebotenen Kapazitäten (Personen) / Gewichtung: 10 %
        Preis - Gewichtung: 60 %
      32. Geschätzter Wert:

      33. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-12-15
        Ende: 2025-04-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      34. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      35. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      36. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      37. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      38. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      39. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Bearbeitung umweltrechtlicher Fragestellungen), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020-2022).

        3. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        4. Erklärung (Formblatt) über maximal 3 Referenzen der im wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2020–2022) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Bearbeitung umweltrechtlicher Fragestellungen (vergleichbar mit dem Leistungsumfang der von Ihnen eingereichten Angebote) unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Dauer des Vertrages, Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

        5. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Das Formblatt ist ausgefüllt dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe noch keine Verträge mit den Unterauftragnehmern bestehen.

        5a. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.

        6. Ausführliche Darstellung der Organisation, Qualifikationen und Erfahrungen der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter je gebotenem Los gem. der Bewertungsmatrix.

        ...

        Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und VI.3) Zusätzliche Angaben.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        7. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Formblatt) mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

        8. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-24
      Ortszeit: 07:30
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-11-27
      Ortszeit: 09:00
      Ort:

      Kiel.

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
      Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

      2025.

    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Schleswig-Holstein
        Düsternbrooker Weg 94
        Kiel
        24105
        Germany
        Kontaktstelle(n): 24105
        Telefon: +49 431-988-4542
        Fax: +49 431-988-4702
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
        n.n.
        n.n.
        Germany
      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

        Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412
        Küterstraße 30
        Kiel
        24103
        Germany
        Kontaktstelle(n): 24103
        Telefon: +49 431-599-1517
        E-Mail: denise.bauer@gmsh.de
        Internet-Adresse: www.gmsh.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-24

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