Heating, ventilation and air-conditioning installation work (Германия - Тендер #47509337) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Pocking Номер конкурса: 47509337 Дата публикации: 27-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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0070-Stadt Pocking - Generalsan./Erweiterung Mittelschule Pocking+Abbruch/Neubau Turnhalle - MSR
Reference number: 0070.4040.0010070 - Stadt Pocking - Generalsan./Erweiterung Mittelschule Pocking + Abbruch/Neubau Turnhalle - MSR-Technik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zentrale Steuerung 3 Stk. Lüftungsanlagen
2 Axialventilatoren
Aufschaltung 14 dez. Lüftungsgeräte über ModBus
Ansteuerung ca. 14 Heizkreise
Hardware-Datenpunkte ca. 300 Stk.
Gemeinsame Datenpunkte ca. 800 Stk.
Sachltschrankfelder bis 1000mm ca. 6 Stk. Bei 2 ISPs
Bedienfunktionen ca. 120 Stk.
Gateways KNX-IP, M-Bus, ModBus
MSR Verkabelung ca. 8500 mtr.
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Minimum level(s) of standards possibly required:siehe Ausschreibungsunterlagen
Minimum level(s) of standards possibly required:Bieter und Ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.