Structural steel erection work (Германия - Тендер #47290569) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Pliening Номер конкурса: 47290569 Дата публикации: 20-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Senioren-Wohnanlage Pliening - Stahlbau-/Schlosserarbeiten, Vergabepaket Nr. SWP22
Reference number: BaPa-2023-0024Der Auftraggeber errichtet in Pliening eine Seniorenwohnanlage mit insgesamt 33 Wohnungen nebst Zusatznutzungen und Tiefgarage. Inhalt des Verfahrens sind Stahlbau-/Schlosserarbeiten gemäß konkreten Vorgaben der Leistungsbeschreibungen.
Pliening
- Stahl-Vordachkonstruktion ca. 80m2
- Treppengeländer-Konstruktionen über 4 Geschosse in 4
- Treppenhäusern, mit Handläufen
- Lichtschachtabdeckung ca. 2 m2
- Absturzsicherungen an Fenstern und Brüstungen ca. 210 m
- Balkontrennwände verglast ca. 30 m2
- Lamellen-Sonnenschutzüberdachung ca. 42 m2
- Stahl-Kellertrennwandsysteme ca. 430 m2
- barriererfreie Mülltonnensysteme ca. 8 Stk.
- Fahrradparker ca. 24 Stk.
- Gerüststellung ca. 150 m2
Nachweis eines durchschnittlichen Mindestumsatzes in Höhe von 750.000.- € in den die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
Personenschäden: Mindestens 3.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr. Sach- und Vermögensschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr.
- FB 124 Eigenerklärung zur Eignung
- FB 2491 Kinderarbeit
- FB 127 Erklärung Bezug Russland
- FB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auf folgende gesetzliche Regelung wird hingewiesen (§ 160 Absatz 3 GWB):
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf folgende gesetzliche Regelung wird hingewiesen (§ 160 Absatz 3 GWB):
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.