Composition services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47288946) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Номер конкурса: 47288946 Дата публикации: 20-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Desktop-Publishing Arbeiten (Satz-/Litholeistungen)
Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA69812Desktop Publishing Arbeiten (Satz/ Litholeistungen) Unter der Federführung der Abteilung Marketing-Kommunikation des DB-Konzerns werden jährlich zahlreiche Werbekampagnen über den gesamten Media-Mix hinweg mit unterschiedlichsten Zielgruppen am Markt platziert.
Bei der Planung und Realisation dieser Kampagnen wird die Abteilung Marketing-Kommunikation von einer Reihe externer Rahmenvertrags-Dienstleister unterstützt. Auch die in dieser Ausschreibung adressierten Desktop-Publishing-Studios (Agenturen) zählen hier dazu.
Die dabei zu erwartenden Aufträge liegen schwerpunktmäßig auf der technischen Ausarbeitung jeglicher Formen von Werbemitteln in den Bereichen Online, Mobile und Print. Die Basis bildet hierbei in den meisten Fällen als einzuhaltende Vorgabe das Layout der einzelnen Marketing-Maßnahme, das in der Zusammenarbeit zwischen der DB-Abteilung Marketing-Kommunikation und ihren Rahmenvertrags-Agenturen erarbeitet wurde.
Desktop Publishing Arbeiten (Satz-/Litholeistungen) zur Erstellung von Daten für Drucksachen jeglicher Art, z. B. Anzeigen, Plakate, Flyer, Broschüren, Mailings etc. sowie für alle digitalen Werbemittel z.B. Onlinebanner, Infoscreens, Digital Out of Home, LED- Werbebanden, Social Media etc.
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, die Laufzeit des Vertrages um max. 36 Monate zu verlängern. Die Verlängerung kann jahresweise erfolgen.
Nur diejenigen Teilnahmeanträge von Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften, die die in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Anforderungen erfüllen und somit geeignet sind, diese Leistung zu erbringen und gegen die keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 f GWB vorliegen, kommen in die weitere Auswahl. Gehen mehr als 5 Anträge ein, welche die Anforderungen der Teilnahme erfüllen, werden die Teilnahmeanträge der geeigneten und zuverlässigen Bewerber hinsichtlich der entsprechenden Merkmalsausprägung bzw. den genannten Anforderungen gemäß der genannten Kriterien bewertet und in ein Ranking überführt. Es werden die Besten (geplante Mindestzahl 5, vsl. max. 7) der geeigneten und zuverlässigen Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Auszug aus dem Handelsregister ist beizufügen (nicht älter als drei Monate zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge).
Die Eignungskriterien erhält man auf dem unter Ziff. I.3 angegebenen Bieterportal https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/ unter der Anlage T1 Teilnahmeantrag welche im Rahmen dieser Veröffentlichung -Nr. 23FEA69812 dort hinterlegt ist.
Die Eignungskriterien erhält man auf dem unter Ziff. I.3 angegebenen Bieterportal https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/ unter der Anlage T1 Teilnahmeantrag, welche im Rahmen dieser Veröffentlichung -Nr. 23FEA69812 dort hinterlegt ist.
Keine
Es kommen Vertragsmuster und Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG zum Einsatz.
Die Beteiligten einer Bietergemeinschaft müssen eine Erklärung über eine gesamtschuldnerische Haftung abgeben und einen Bevollmächtigten nennen, der allein berechtigt ist Erklärungen abzugeben und anzunehmen bzw. Handlungen vor- und entgegen zu nehmen.
Bei Bietergemeinschaften sind alle Mitglieder zur Kenntnis zu geben. Fachkunde und Leistungsfähigkeit in Bezug auf die jeweiligen Mitglieder sind nachzuweisen. Bezüglich Zuverlässigkeit müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln vorliegen, ansonsten führt dies zum Ausschluss der gesamten Gemeinschaft.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist zu unterzeichnen. Die Erklärung erhält man unter Ziff. I.3 angegebenen Bieterportal https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/ unter der Anlage T3 Bietergemeinschaftserklärung, welche im Rahmen dieser Veröffentlichung -Nr. 23FEA69812 dort hinterlegt ist.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Bei dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin handelt es sich um den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Eine Angebotsabgabe zu diesem Termin ist unzulässig. Für die Teilnahme an der Vergabe werden zunächst Teilnahmeanträge der Bewerber abgefordert. Für die Teilnahmeanträge ist die Exceltabelle des Auftraggebers auszufüllen, anderenfalls finden sie keine Berücksichtigung.
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag (Exceltabelle) auf dessen Bieterportal https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/ jedem Bewerber zum Download zur Verfügung.
Die Projektnummer lautet:23FEA69812. Eine Zusendung z.B. per E-Mail ist ausgeschlossen.
Jeder Bewerber hat diese vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Tabelle des Teilnahmeantrags (im Excel-Datei/MS97-Format) auszufüllen und dem Auftraggeber bis spätestens zum 17.11.2023 (12:00 Uhr) mit allen geforderten Nachweisen, Erklärungen, etc. auf der Plattform zu hinterlegen.
Bitte beachten Sie nachstehende Anforderungen :
Alle elektronisch übergebenen Unterlagen müssen in einem PC-lesbaren Format (MS-Office 2000kompatibel, pdf, tif, jpg) vorliegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, den Zuschlag an bis zu drei Anbietern zu erteilen. Anhand inhaltlich-fachlicher Kriterien in Bezug auf den konkreten Auftrag wird zwischen den Verträgen gewählt. In Einzelfällen wird der Auftraggeber zur Feststellung des wirtschaftlicheren Vertrages einen nachgelagerten Wettbewerb zwischen den Rahmenvertragspartnern durchführen.
Die bestplatzierten Anbieter und somit wirtschaftlichsten Anbieter erhalten den Zuschlag.
Der geschätzte Wert der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzwert), beträgt inkl. Laufzeitverlängerungsoption: 7,4 Mio. EUR
Der Höchstwert der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt inkl. Laufzeitverlängerungsoption: 9,6 Mio. EUR
Es handelt sich bei den hier festgelegten Mengen bzw. Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert. Es besteht daher in Hinblick auf diese Werte bzw. Mengen keinerlei Anspruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung bzw. Vergütung.
Bitte beachten Sie, dass zu dem o.g. Termin nur der wie oben beschriebene Teilnahmeantrag einzureichen ist. Eine Angebotsabgabe ist zu diesem Zeitpunkt nicht zulässig. Die auf der Vergabeplattform abzurufenden Vergabeunterlagen mit den Dateinamen Anlage A … ( z.B. A2.1 Preisliste) dienen zum jetzigen Zeitpunkt lediglich zur detaillierten Information über Umfang, Inhalt des Auftrags.
Nur diejenigen Teilnahmeanträge von Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften, die die genannten Anforderungen erfüllen und somit geeignet sind, diese Leistung zu erbringen, kommen in die weitere Auswahl. Gehen mehr als 5 Anträge ein, welche die Anforderungen der Teilnahme erfüllen, so werden die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber hinsichtlich der entsprechenden Merkmalsausprägung bzw. den genannten Anforderungen gemäß der unter den Ziffern genannten Kriterien bewertet und in ein Ranking überführt. Es werden die Besten (vsl. 5-7) der geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes gesondert aufgefordert.
Fragen zum Teilnahmewettbewerb und den dazugehörigen Unterlagen können über die Bieterkommunikation im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG (Fundstelle: https://bieterportal.noncd.db.de/portal) bis zum 10.11.2023 -12 Uhr- eingereicht werden.
Die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren setzt die Registrierung für die Bieterplattform (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/ ) des Auftraggebers voraus. Wer sich an der Vergabe bewerben und einen Teilnahmeantrag abgeben möchte und noch nicht registriert sein sollte, muss sich rechtzeitig für die Bieterplattform des Auftraggebers registrieren lassen. Wir empfehlen, die Registrierung mindestens 10 Tage vor dem Hochladen von Dateien bzw. tatsächlicher Teilnahme an der Vergabe bzw. Abgabe des Teilnahmeantrags zu der Vergabe durchzuführen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.