Architectural, engineering and planning services (Германия - Тендер #47288941) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Pfarrkirchenstiftung St. Johann Baptist Gröbenzell, vertreten durch das Erzbischöfliche Ordinariat Номер конкурса: 47288941 Дата публикации: 20-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Objektplanung - Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI 2021 für die LPH 1 bis 9, stufenweise
Reference number: EOM_KIGA_Gröbenzell_FRA_HV_138228Leistungen der Objektplanung - Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 - stufenweise - für den Umbau und die Sanierung des Kindergartens St. Johann Baptist in Gröbenzell
Kindergarten St. Johann Baptist Klosterweg 3 82194 Gröbenzell
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Objektplanung - Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 - stufenweise - für den Umbau und die Sanierung des Kindergartens St. Johann Baptist in Gröbenzell - stufenweise - für den Umbau und die Sanierung des Kindergartens St. Johann Baptist in Gröbenzell.
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Anlage 802 "Leistungsbeschreibung" und der Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog".
1. Stufenweise Beauftragung
Die Leistungen des Fachplaners werden stufenweise beauftragt nach
- Grundleistungen;
- fest definierten Besonderen Leistungen
und
- (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen.
Fest definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs und des Leistungs- und Vergütungskatalogs als Teilpauschalhonorar oder nach Aufwand vergütet.
Optional angebotene Leistungen nach Anlage 801 werden nur vergütet, soweit diese abgerufen werden.
2. (Optionale) weitere Besondere Leistungen
Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand vergütet (Stundensatz):
- Geschäftsführer, Gesellschafter, Partner 105,- EUR (netto)
- Projektleiter 85,- EUR (netto)
- Mitarbeiter
(Architekt und Ingenieur): 75,- EUR (netto)
- Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 56,- EUR (netto)
Objektplanung - Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI 2021 für die LPH 1 bis 9, stufenweise
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A6T4B
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.