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Architectural services for outdoor areas (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47288913)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt
Номер конкурса: 47288913
Дата публикации: 20-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023101620231116 10:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderEnvironment01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt
      Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
      Augsburg
      86179
      Germany
      E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/45549655-a0f0-4293-8753-e6fff7b3d825
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/45549655-a0f0-4293-8753-e6fff7b3d825

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Umwelt
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Biotopkartierung 2024 und 2025

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000363
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71222000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Aktualisierung der Flachlandbiotopkartierung für einen Teil der bei der Ausschreibung 2022/2023 nicht vergebenen Lose:

        Beginn 2024: Passau Nord 1, Passau Nord 2

        Beginn 2025: Bayreuth Nord, Cham Ost

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        alle Lose
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Passau Nord 1 (Gruppe1)

        Los-Nr.: 1
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71222000
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Los 1: Passau Nord 1 (Gruppe 1)

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2026-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung und Vertragsende je Los unterschiedlich: Los 1 und 2: 2026

        Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.

        Hinweise zur Zuschlagslimitierung:

        Der Bieter kann auf alle Lose bieten, erhält den Zuschlag jedoch nur für maximal 1 Los oder 1 Losgruppe.

        Folgende Losgruppe wurde gebildet:

        Losgruppe 1

        • Los 1: Lkr. Passau, Nord 1 (Laufzeit von 2024 bis 2026)

        • Los 2: Lkr. Passau, Nord 2 (Laufzeit von 2024 bis 2026)

        Anbieter, die für beide Lose einer Losgruppe ein Angebot abgegeben und beide Lose der Losgruppe bearbeiten möchten, geben dies bitte bei dem jeweiligen Los in dem Punkt „Leistungskriterien“ durch ankreuzen der Antwort „Ja“ an.

        Wählen Sie bei dieser Frage die Antworten „Nein“ oder „Keine Angabe“, bestätigen Sie hiermit, dass Sie auf einzelne Lose und nicht auf die Losgruppe bieten möchten. Somit greift wieder die Zuschlagslimitierung, dass ein Bieter auf alle Lose bieten, aber den Zuschlag nur für maximal 1 Los erhalten kann.

        Ziel ist es, möglichst alle Lose bzw. alle Lose mit Kartierbeginn 2024 zu vergeben.

        Andererseits sollen auch Synergien genutzt werden, wenn mehrere Lose innerhalb einer Losgruppe vom gleichen Auftragnehmer bearbeitet werden.

        Die Bezuschlagung erfolgt in folgender Reihenfolge:

        1. Zuerst werden die Zuschläge für die Lose oder Losgruppen mit Kartierbeginn 2024 erteilt, dann die Zuschläge der Lose oder Losgruppen mit Kartierbeginn 2025.

        2. Unter Berücksichtigung der unter 1) genannten Reihenfolge erfolgt der Zuschlag der Lose nach der Anzahl der Angebote pro Los bzw. pro gesamte Losgruppe beginnend bei dem Los bzw. der Losgruppe mit den wenigsten Bietern. Bei gleicher Anzahl der Angebote für das Los bzw. für die gesamte Losgruppe erfolgt die Reihenfolge nach Losnummer.

      14. Bezeichnung des Auftrags:

        Passau Nord 2 (Gruppe 1)

        Los-Nr.: 2
      15. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71222000
      16. Erfüllungsort:
      17. Beschreibung der Beschaffung:

        Los 2: Passau Nord 2 (Gruppe 1)

      18. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      19. Geschätzter Wert:

      20. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2026-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      21. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      22. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      23. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      24. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      25. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      26. Zusätzliche Angaben:

        Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung und Vertragsende je Los unterschiedlich: Los 1 und 2: 2026

        Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.

        Hinweise zur Zuschlagslimitierung:

        Der Bieter kann auf alle Lose bieten, erhält den Zuschlag jedoch nur für maximal 1 Los oder 1 Losgruppe.

        Folgende Losgruppe wurde gebildet:

        Losgruppe 1

        • Los 1: Lkr. Passau, Nord 1 (Laufzeit von 2024 bis 2026)

        • Los 2: Lkr. Passau, Nord 2 (Laufzeit von 2024 bis 2026)

        Anbieter, die für beide Lose einer Losgruppe ein Angebot abgegeben und beide Lose der Losgruppe bearbeiten möchten, geben dies bitte bei dem jeweiligen Los in dem Punkt „Leistungskriterien“ durch ankreuzen der Antwort „Ja“ an.

        Wählen Sie bei dieser Frage die Antworten „Nein“ oder „Keine Angabe“, bestätigen Sie hiermit, dass Sie auf einzelne Lose und nicht auf die Losgruppe bieten möchten. Somit greift wieder die Zuschlagslimitierung, dass ein Bieter auf alle Lose bieten, aber den Zuschlag nur für maximal 1 Los erhalten kann.

        Ziel ist es, möglichst alle Lose bzw. alle Lose mit Kartierbeginn 2024 zu vergeben.

        Andererseits sollen auch Synergien genutzt werden, wenn mehrere Lose innerhalb einer Losgruppe vom gleichen Auftragnehmer bearbeitet werden.

        Die Bezuschlagung erfolgt in folgender Reihenfolge:

        1. Zuerst werden die Zuschläge für die Lose oder Losgruppen mit Kartierbeginn 2024 erteilt, dann die Zuschläge der Lose oder Losgruppen mit Kartierbeginn 2025.

        2. Unter Berücksichtigung der unter 1) genannten Reihenfolge erfolgt der Zuschlag der Lose nach der Anzahl der Angebote pro Los bzw. pro gesamte Losgruppe beginnend bei dem Los bzw. der Losgruppe mit den wenigsten Bietern. Bei gleicher Anzahl der Angebote für das Los bzw. für die gesamte Losgruppe erfolgt die Reihenfolge nach Losnummer.

      27. Bezeichnung des Auftrags:

        Bayreuth Nord

        Los-Nr.: 3
      28. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71222000
      29. Erfüllungsort:
      30. Beschreibung der Beschaffung:

        Los 3: Bayreuth Nord

      31. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      32. Geschätzter Wert:

      33. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2025-01-01
        Ende: 2028-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      34. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      35. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      36. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      37. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      38. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      39. Zusätzliche Angaben:

        Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung und Vertragsende je Los unterschiedlich: Los 3 - 2028

        Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.

        Hinweise zur Zuschlagslimitierung:

        Der Bieter kann auf alle Lose bieten, erhält den Zuschlag jedoch nur für maximal 1 Los oder 1 Losgruppe.

        Folgende Losgruppe wurde gebildet:

        Losgruppe 1

        • Los 1: Lkr. Passau, Nord 1 (Laufzeit von 2024 bis 2026)

        • Los 2: Lkr. Passau, Nord 2 (Laufzeit von 2024 bis 2026)

        Anbieter, die für beide Lose einer Losgruppe ein Angebot abgegeben und beide Lose der Losgruppe bearbeiten möchten, geben dies bitte bei dem jeweiligen Los in dem Punkt „Leistungskriterien“ durch ankreuzen der Antwort „Ja“ an.

        Wählen Sie bei dieser Frage die Antworten „Nein“ oder „Keine Angabe“, bestätigen Sie hiermit, dass Sie auf einzelne Lose und nicht auf die Losgruppe bieten möchten. Somit greift wieder die Zuschlagslimitierung, dass ein Bieter auf alle Lose bieten, aber den Zuschlag nur für maximal 1 Los erhalten kann.

        Ziel ist es, möglichst alle Lose bzw. alle Lose mit Kartierbeginn 2024 zu vergeben.

        Andererseits sollen auch Synergien genutzt werden, wenn mehrere Lose innerhalb einer Losgruppe vom gleichen Auftragnehmer bearbeitet werden.

        Die Bezuschlagung erfolgt in folgender Reihenfolge:

        1. Zuerst werden die Zuschläge für die Lose oder Losgruppen mit Kartierbeginn 2024 erteilt, dann die Zuschläge der Lose oder Losgruppen mit Kartierbeginn 2025.

        2. Unter Berücksichtigung der unter 1) genannten Reihenfolge erfolgt der Zuschlag der Lose nach der Anzahl der Angebote pro Los bzw. pro gesamte Losgruppe beginnend bei dem Los bzw. der Losgruppe mit den wenigsten Bietern. Bei gleicher Anzahl der Angebote für das Los bzw. für die gesamte Losgruppe erfolgt die Reihenfolge nach Losnummer.

      40. Bezeichnung des Auftrags:

        Cham Ost

        Los-Nr.: 4
      41. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71222000
      42. Erfüllungsort:
      43. Beschreibung der Beschaffung:

        Los 4: Cham Ost

      44. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      45. Geschätzter Wert:

      46. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2025-01-01
        Ende: 2028-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      47. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      48. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      49. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      50. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      51. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      52. Zusätzliche Angaben:

        Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung und Vertragsende je Los unterschiedlich: Los 4: 2028

        Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.

        Hinweise zur Zuschlagslimitierung:

        Der Bieter kann auf alle Lose bieten, erhält den Zuschlag jedoch nur für maximal 1 Los oder 1 Losgruppe.

        Folgende Losgruppe wurde gebildet:

        Losgruppe 1

        • Los 1: Lkr. Passau, Nord 1 (Laufzeit von 2024 bis 2026)

        • Los 2: Lkr. Passau, Nord 2 (Laufzeit von 2024 bis 2026)

        Anbieter, die für beide Lose einer Losgruppe ein Angebot abgegeben und beide Lose der Losgruppe bearbeiten möchten, geben dies bitte bei dem jeweiligen Los in dem Punkt „Leistungskriterien“ durch ankreuzen der Antwort „Ja“ an.

        Wählen Sie bei dieser Frage die Antworten „Nein“ oder „Keine Angabe“, bestätigen Sie hiermit, dass Sie auf einzelne Lose und nicht auf die Losgruppe bieten möchten. Somit greift wieder die Zuschlagslimitierung, dass ein Bieter auf alle Lose bieten, aber den Zuschlag nur für maximal 1 Los erhalten kann.

        Ziel ist es, möglichst alle Lose bzw. alle Lose mit Kartierbeginn 2024 zu vergeben.

        Andererseits sollen auch Synergien genutzt werden, wenn mehrere Lose innerhalb einer Losgruppe vom gleichen Auftragnehmer bearbeitet werden.

        Die Bezuschlagung erfolgt in folgender Reihenfolge:

        1. Zuerst werden die Zuschläge für die Lose oder Losgruppen mit Kartierbeginn 2024 erteilt, dann die Zuschläge der Lose oder Losgruppen mit Kartierbeginn 2025.

        2. Unter Berücksichtigung der unter 1) genannten Reihenfolge erfolgt der Zuschlag der Lose nach der Anzahl der Angebote pro Los bzw. pro gesamte Losgruppe beginnend bei dem Los bzw. der Losgruppe mit den wenigsten Bietern. Bei gleicher Anzahl der Angebote für das Los bzw. für die gesamte Losgruppe erfolgt die Reihenfolge nach Losnummer.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die

        Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem

        Wettbewerbsregister einholen.- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des

        Vergabeverfahrens möglich.- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung

        russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

        in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive

        Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Dokument in

        den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der

        Angebotserstellung gefordert).

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1. Projektleitung / Stellvertretende Projektleitung

        Ein Projektleiter, der dem LfU als Hauptansprechpartner dient, sowie ein stellvertretender Projektleiter müssen

        benannt werden. Der Projektleiter hat mind. eine aussagekräftige Referenz im Zeitraum 2013 - 2023 vorzulegen. Die Referenz

        gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen des Projektleiters in folgenden Punkten überzeugend belegt:

        Gute Erfahrungen in der Biotop- und/oder FFH-Lebensraumtypen-Kartierung in Bayern; Erfahrung in der

        Organisation und Koordination eines Projektes mit naturschutzfachlichem Inhalt mit ähnlichem Umfang bzw.

        ähnlicher Komplexität (Kartierungsarbeiten oder Umsetzungsmaßnahmen); hauptverantwortliche Durchführung;gute Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden); erfolgreicher

        Abschluss des Projektes.

        Bitte nutzen Sie zum Nachweis die Formblätter "Projektteam" sowie "Persönliche_Referenzen"

        2.Es muss eine Aufstellung aller vorgesehenen Bearbeiter/innen inkl. Angabe zu den von ihnen zu bearbeitenden Losanteilen vorliegen.

        Die Kartierung ist mit maximal 7 Kartierern durchzuführen.

        Mindestens 70 % der Kartierleistungen sind von erfahrenen Kartierern durchzuführen.

        Zu den erfahrenen Kartierern zählen Kartierer, die bereits eine Biotopkartierung, FFH-Lebensraumtypenkartierung oder eine gleichwertige Kartierung in einem Bearbeitungsgebiet von mind. 1.000 ha Offenland bzw. mit einer kartierten Offenland-Biotop- bzw. LRT-Fläche von mind. 50 ha durchgeführt haben.

        Bitte nutzen Sie zum Nachweis das Formblatt "Projektteam" (siehe Anlagen)

        3.Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigern die Möglichkeit zu bieten, an der Aktualisierung der Biotopkartierung mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartiererteam durchaus begrüßt. Der prozentuelle Anteil am gesamten Kartierungsumfang sollte dabei allerdings entsprechend deren Qualifikation und Erfahrung einen geringen Umfang (kleiner 30% des Kartierungs-Gesamtumfanges) betragen. Der Projektleiter hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierern den für die qualifizierte Durchführung der Biotopkartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteiger ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen:

        Uni-/FH-(Bachelor-/Master-) Ausbildung mit geobotanischen, vegetationskundlichen

        oder sonstigen botanischen Schwerpunkten, wodurch eine gute Artenkenntnis vorausgesetzt werden kann

        Nachweis eigener Kartiererfahrung bei floristischen und pflanzensoziologischen Kartierungen

        Nachweise eigener Kartiererfahrung in der Biotopkartierung Bayern, der FFH-Lebensraumtypen-Kartierung oder vergleichbaren Kartierungen in BayernNachweise über umfassende Fortbildungen in der Biotopkartierung und/oder FFH-Lebensraumtypenkartierung

        Bitte nutzen Sie zum Nachweis das Formblatt "Projektteam"

        4.Zeitplan

        Es muss ein tabellarischer Zeitplan des geplanten Kartiereinsatzes für die jeweilige Kartiersaison erstellt werden, aus dem hervorgeht, dass zur optimalen Erfassung der Biotope gemäß den Vorgaben der Kartieranleitungen (insb. der Mähwiesen und der Grünlandbiotoptypen vor dem ersten Schnitt bzw. vor der 1. Nutzung) zur Hauptkartierungszeit im Frühsommer (Mai/Juni) und Hochsommer (Juli/August) ausreichend umfangreiche Kartierungstätigkeiten stattfinden.

        Bitte nutzen Sie das Formblatt "Zeitplanung" (siehe Anlagen)

        5.GIS und Access Kenntnisse

        Mindestens einer der im Personaleinsatzplan eingesetzten Personen muss spezielle GIS- und Access-Kenntnisse besitzen, die für die Erfüllung der Leistungen gemäß den Vorgaben der Kartieranleitungen benötigt werden.

        Bitte nutzen Sie zum Nachweis das Formblatt "Projektteam"

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-16
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-01-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-11-16
      Ortszeit: 10:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung und Vertragsende je Los unterschiedlich: Los 1 und 2: 2026

      Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.

      Hinweise zur Zuschlagslimitierung:

      Der Bieter kann auf alle Lose bieten, erhält den Zuschlag jedoch nur für maximal 1 Los oder 1 Losgruppe.

      Folgende Losgruppe wurde gebildet:

      Losgruppe 1

      • Los 1: Lkr. Passau, Nord 1 (Laufzeit von 2024 bis 2026)

      • Los 2: Lkr. Passau, Nord 2 (Laufzeit von 2024 bis 2026)

      Anbieter, die für beide Lose einer Losgruppe ein Angebot abgegeben und beide Lose der Losgruppe bearbeiten möchten, geben dies bitte bei dem jeweiligen Los in dem Punkt „Leistungskriterien“ durch ankreuzen der Antwort „Ja“ an.

      Wählen Sie bei dieser Frage die Antworten „Nein“ oder „Keine Angabe“, bestätigen Sie hiermit, dass Sie auf einzelne Lose und nicht auf die Losgruppe bieten möchten. Somit greift wieder die Zuschlagslimitierung, dass ein Bieter auf alle Lose bieten, aber den Zuschlag nur für maximal 1 Los erhalten kann.

      Ziel ist es, möglichst alle Lose bzw. alle Lose mit Kartierbeginn 2024 zu vergeben.

      Andererseits sollen auch Synergien genutzt werden, wenn mehrere Lose innerhalb einer Losgruppe vom gleichen Auftragnehmer bearbeitet werden.

      Die Bezuschlagung erfolgt in folgender Reihenfolge:

      1. Zuerst werden die Zuschläge für die Lose oder Losgruppen mit Kartierbeginn 2024 erteilt, dann die Zuschläge der Lose oder Losgruppen mit Kartierbeginn 2025.

      2. Unter Berücksichtigung der unter 1) genannten Reihenfolge erfolgt der Zuschlag der Lose nach der Anzahl der Angebote pro Los bzw. pro gesamte Losgruppe beginnend bei dem Los bzw. der Losgruppe mit den wenigsten Bietern. Bei gleicher Anzahl der Angebote für das Los bzw. für die gesamte Losgruppe erfolgt die Reihenfolge nach Losnummer.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
        Maximilianstr. 39
        München
        80539
        Germany
        Kontaktstelle(n): 80539
        Telefon: +49 8921762411
        E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
        Fax: +49 8921762847
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen

        Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb

        einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt,

        Dienststelle Hof, Referat Z8, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail:

        vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs.

        3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der

        Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr.

        3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der

        Vergabestelle zu rügen.

        Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach

        Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.

        Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein

        Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information

        per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt

        am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen

        Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb

        einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt,

        Dienststelle Hof, Referat Z8, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail:

        vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs.

        3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der

        Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr.

        3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der

        Vergabestelle zu rügen.

        Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach

        Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.

        Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein

        Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information

        per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt

        am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-16

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