Multimedia equipment (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47143634) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Zweckverband Berufsschule und Bildung in Stadt und Landkreis Hof Номер конкурса: 47143634 Дата публикации: 16-10-2023 Сумма контракта: 4 722 275 (Российский рубль) Цена оригинальная: 80 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Multimediaausrüstung und 3D-Drucktechnik für Schulen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-MmDt-035Multimediaausrüstung und 3D-Drucktechnik für Schulen,
Berufliches Schulzentrum Hof – Stadt und Land;
Lieferung und Montage
Los 1: Robotiksysteme
Los 2: Drohnentechnik
Los 3: Medientechnik
Los 4: 3D-Drucktechnik
Los 5: Lasergravurmaschine
Los 6: Traversensystem für Greenscreen-Ecke
Los 7: Tafelsystem mit interaktivem Großbildmonitor
Los 8: Kameras und Equipment
Los 9: 3D-Drucktechnik
Robotiksysteme
Los-Nr.: 1Hof/Saale
8 x Robotiksysteme (vgl. Leistungsbeschreibung)
Drohnentechnik
Los-Nr.: 2Hof/Saale
1 x Drohne klein
1 x FPV-Drohne
(vgl. Leistungsverzeichnis)
Medientechnik
Los-Nr.: 3Hof/Saale
5 x LED Großbildschirm
2 x Laserbeamer
3 x Drahtlos-Präsentationssystem
(vgl. Leistungsverzeichnis)
3D-Drucktechnik
Los-Nr.: 4Hof/Saale
1 x 3D-Drucker
1 x 3D-Drucker mit Dual-Druckkopf
(vgl. Leistungsverzeichnis)
Lasergravurmaschine
Los-Nr.: 5Hof/Saale
1 x Lasergravurmaschine
mit Bearbeitungsfläche mindestens 1.030 mm x 630 mm (vgl. Leistungsverzeichnis)
Traversensystem für Greenscreen-Ecke
Los-Nr.: 6Hof/Saale
2 x Traversensystem für Greenscreen-Ecke
Diagonale 2-Punkt-Traverse, Befestigung mit Doppelschellen (Details: vgl. Leistungsverzeichnis)
Tafelsystem mit interaktivem Großbildmonitor
Los-Nr.: 7Hof/Saale
2 x Tafelsystem mit interaktivem Großbildmonitor (vgl. Leistungsverzeichnis)
Kameras und Equipment
Los-Nr.: 8Hof/Saale
1 x Camcorder
2 x Stativ mit Stativkopf
2 x Digitalcamera mit Ersatzakku
1x 360°-Kamera
(vgl. Leistungsverzeichnis)
3D-Drucktechnik
Los-Nr.: 9Rehau
1x 3D-Drucker
(vgl. Leistungsverzeichnis)
Gem. Ausschreibungs- / Auftragsunterlagen
Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Schaumbergstr. 14, 95032 Hof
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Submission über Vergabeplattform, Elektronische Öffnung Vergabesafe durch Mitarbeiter des Zweckverbandes
Submission über Vergabeplattform, Elektronische Öffnung Vergabesafe durch Mitarbeiter des Zweckverbandes
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken