Advertising campaign services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47068419) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesinstitut für Berufsbildung Номер конкурса: 47068419 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Entwicklung und Umsetzung einer strategischen Social-Media-Kommunikation mit Erschließung der neuen Zielgruppen „Eltern“ und „Jugendliche“ Initiative Klischeefrei
Referenznummer der Bekanntmachung: 43211#00002#0001#0148Die Initiative Klischeefrei beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags mit einer externen Agentur, die Erfahrungen in gesellschaftspolitischen Themen mitbringt.
Wir möchten unsere Initiative Klischeefrei in einigen Bereichen noch bekannter machen, für die Bedeutung des Themas Klischeefreiheit sensibilisieren, unser Netzwerk erweitern sowie die vielseitigen Produkte und Angebote der Initiative bzw. der Servicestelle zielgerichtet bewerben. Ziele sind zum einen das Erschließen der neuen Zielgruppen „(themenferne) Eltern“ und „(themenferne) Jugendliche und zum anderen die Steigerung des Bekanntheitsgrades der Initiative insgesamt und das Bewusstmachen des Einflusses von Geschlechterklischees auf die Berufswahl. Aufgaben der Agentur sollen die Entwicklung und Umsetzung tragfähiger Social-Media-Kampagnen zum Erreichen von Eltern und Jugendlichen sowie die strategisch begründete Erweiterung der bisherigen Aktivitäten für die Mittlerzielgruppe sein.
Die Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen erfolgt gemeinsam mit dem Social-Media-Team der Initiative Klischeefrei.
Als Mittlerzielgruppen gelten alle Personen und Institutionen, die am Berufswahlprozess beteiligt sind, beginnend von der Frühen Bildung (pädagogische Fachkräfte, Fachschulen) über Schule (Lehrkräfte), Berufsberatung, Ausbildung (Personalverantwortliche, Ausbildungspersonal usw.) und Hochschule (Dozentinnen/Dozenten, Studienberatung) bis zu Verbänden, Vereinen, Kammern und Unternehmen (als Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Partnerorganisationen). Eine Einbindung dieser Gruppen in Workshops und bei Präsentation vor Veröffentlichung ist erwünscht.
Der Leistungszeitraum der Vereinbarungen beginnt voraussichtlich Anfang Dezember 2023 und endet am 31.12.2024.
Die Kampagnen/Beiträge werden vorwiegend für folgende Plattformen produziert:
- YouTube
- Perspektivisch: TIKTOK
Los 1 - Eltern
Los-Nr.: 1Bonn / Remote
Die Initiative Klischeefrei beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags mit einer externen Agentur, die Erfahrungen in gesellschaftspolitischen Themen mitbringt.
Wir möchten unsere Initiative Klischeefrei in einigen Bereichen noch bekannter machen, für die Bedeutung des Themas Klischeefreiheit sensibilisieren, unser Netzwerk erweitern sowie die vielseitigen Produkte und Angebote der Initiative bzw. der Servicestelle zielgerichtet bewerben. Ziele sind zum einen das Erschließen der neuen Zielgruppen „(themenferne) Eltern“ und „(themenferne) Jugendliche und zum anderen die Steigerung des Bekanntheitsgrades der Initiative insgesamt und das Bewusstmachen des Einflusses von Geschlechterklischees auf die Berufswahl. Aufgaben der Agentur sollen die Entwicklung und Umsetzung tragfähiger Social-Media-Kampagnen zum Erreichen von Eltern und Jugendlichen sowie die strategisch begründete Erweiterung der bisherigen Aktivitäten für die Mittlerzielgruppe sein.
Die Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen erfolgt gemeinsam mit dem Social-Media-Team der Initiative Klischeefrei.
Als Mittlerzielgruppen gelten alle Personen und Institutionen, die am Berufswahlprozess beteiligt sind, beginnend von der Frühen Bildung (pädagogische Fachkräfte, Fachschulen) über Schule (Lehrkräfte), Berufsberatung, Ausbildung (Personalverantwortliche, Ausbildungspersonal usw.) und Hochschule (Dozentinnen/Dozenten, Studienberatung) bis zu Verbänden, Vereinen, Kammern und Unternehmen (als Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Partnerorganisationen). Eine Einbindung dieser Gruppen in Workshops und bei Präsentation vor Veröffentlichung ist erwünscht.
Der Leistungszeitraum der Vereinbarungen beginnt voraussichtlich Anfang Dezember 2023 und endet am 31.12.2024.
Die Kampagnen/Beiträge werden vorwiegend für folgende Plattformen produziert:
- YouTube
- Perspektivisch: TIKTOK
Los 2 - Jugendliche
Los-Nr.: 2Bonn / Remote
Die Initiative Klischeefrei beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags mit einer externen Agentur, die Erfahrungen in gesellschaftspolitischen Themen mitbringt.
Wir möchten unsere Initiative Klischeefrei in einigen Bereichen noch bekannter machen, für die Bedeutung des Themas Klischeefreiheit sensibilisieren, unser Netzwerk erweitern sowie die vielseitigen Produkte und Angebote der Initiative bzw. der Servicestelle zielgerichtet bewerben. Ziele sind zum einen das Erschließen der neuen Zielgruppen „(themenferne) Eltern“ und „(themenferne) Jugendliche und zum anderen die Steigerung des Bekanntheitsgrades der Initiative insgesamt und das Bewusstmachen des Einflusses von Geschlechterklischees auf die Berufswahl. Aufgaben der Agentur sollen die Entwicklung und Umsetzung tragfähiger Social-Media-Kampagnen zum Erreichen von Eltern und Jugendlichen sowie die strategisch begründete Erweiterung der bisherigen Aktivitäten für die Mittlerzielgruppe sein.
Die Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen erfolgt gemeinsam mit dem Social-Media-Team der Initiative Klischeefrei.
Als Mittlerzielgruppen gelten alle Personen und Institutionen, die am Berufswahlprozess beteiligt sind, beginnend von der Frühen Bildung (pädagogische Fachkräfte, Fachschulen) über Schule (Lehrkräfte), Berufsberatung, Ausbildung (Personalverantwortliche, Ausbildungspersonal usw.) und Hochschule (Dozentinnen/Dozenten, Studienberatung) bis zu Verbänden, Vereinen, Kammern und Unternehmen (als Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Partnerorganisationen). Eine Einbindung dieser Gruppen in Workshops und bei Präsentation vor Veröffentlichung ist erwünscht.
Der Leistungszeitraum der Vereinbarungen beginnt voraussichtlich Anfang Dezember 2023 und endet am 31.12.2024.
Die Kampagnen/Beiträge werden vorwiegend für folgende Plattformen produziert:
- YouTube
- Perspektivisch: TIKTOK
Für die Bewertung des Angebots gilt folgendes Eignungskriterium:
Nachweis der Fachkunde: Erfahrungen im Bereich Social Media Kampagnen sind nachzuweisen anhand einer Referenzliste mit mindestens drei Referenzen der letzten 3 Jahre.
Der Nachweis erfolgt über die Anlage „Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit“
Bonn
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Herr Hoffmann / Frau Schall
Herr Hoffmann / Frau Schall
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden
Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
6
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind,
müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teilt das BIBB dem Unternehmen mit, seiner
Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren
Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß
§ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch das BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege
beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch
das BIBB.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
D-53123 Bonn
Tel-Nr.: +49 (228) 9499-0
Fax-Nr.: +49 (228) 9499-163
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden
Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
6
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind,
müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teilt das BIBB dem Unternehmen mit, seiner
Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren
Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß
§ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch das BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege
beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch
das BIBB.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
D-53123 Bonn
Tel-Nr.: +49 (228) 9499-0
Fax-Nr.: +49 (228) 9499-163